Immer mehr Hauseigentümer lassen sich auf dem Dach ihrer Immobilie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installieren. Nach dem Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung ist seit dem 1.Januar 2018 die Einmalvergütung (EIV) als neues Förderinstrument an deren Stelle getreten. Gesuchsteller müssen sich aufgrund der grossen Nachfrage nach Förderbeiträgen bei grossen PV-Anlagen (ab 100 Kilowatt Nennleistung) auf Wartezeiten von 2 Jahren einstellen. Mit einem Contractingvertrag eröffnet sich für Besitzer grosser Dachflächen eine neue Möglichkeit eine PV-Anlage installieren zu lassen und somit sauberen Strom direkt vom eigenen Dach zu beziehen.
Beim PV-Contracting stellt ein Gebäudeeigentümer dem Contractor eine ungenutzte Dachfläche über eine vereinbarte Laufzeit für die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Ein Contractingvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 25 Jahren. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Contractor, den Solarstrom vom Dach dem Kunden zum festgelegten Preis zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde den vor Ort produzierten Solarstrom dem Contractor abzunehmen.
Unveränderlicher Stromtarif während der Vertragslaufzeit
«Gemeinden und Gewerbetreibenden bietet das Contracting-Modell mehrere Vorteile: Sie binden keine finanziellen Mittel in eine PV-Anlage und können sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren», sagt Werner Erismann, Leiter Anlagenbau Erneuerbare Energien bei EKZ. Der Contractor übernimmt aber nicht nur die Anfangsinvestition in die Anschaffung der Anlage, sondern auch sämtliche Betriebs- und Wartungskosten. All diese Aufwendungen (Kapital-, Amortisations- und Wartungskosten) werden entsprechend vom Contractor in den Contractingtarif eingepreist. Dabei verrechnet der Contractor die effektiv gelieferte und zeitgleich verbrauchte Elektrizität an den Vertragspartner. Falls mehr Energie produziert als vor Ort verbraucht wird, verkauft der Contractor diesen überschüssigen Strom am Markt. «Somit werden alle Risiken, die mit dem Betrieb und dem Unterhalt der PV-Anlage anfallen, vom Contractor übernommen. Der Kunde kann sich seinerseits auf einen konstanten Stromtarif über die Laufzeit des Contractingvertrags verlassen», sagt Erismann. Die Frage, ob eine PV-Anlage gekauft oder im PV-Contracting umgesetzt wird, hängt stark von der Eigenkapitalstruktur des Gebäudeeigentümers sowie vom allgemeinen Zinsniveau ab. «Bei einem niedrigen Zinsniveau wird der Gebäudeeigentümer eher selbst investieren, während ein hohes Zinsniveau wahrscheinlich eher die Nachfrage nach Contracting begünstigt», erklärt Erismann.
Kunden mit einem grösseren Energiebedarf haben die Möglichkeit, das PV-Contracting mit weiteren Energieprodukten zu kombinieren. «Für Kunden mit einem Strombezug von über 100'000 Kilowattstunden pro Jahr bietet EKZ zusätzlich zum PV-Contracting einen Stromliefervertrag für den Netzbezug an», sagt Erismann. Im Fall von Liegenschaften, in denen Eigenverbrauchsgemeinschaften gegründet werden, kann EKZ laut Erismann alle Dienstleistungen für das Messen und Abrechnen übernehmen.
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