Haben Nachbarn ein Mitspracherecht bei der PV-Anlage?
Artikel teilen

Jeder Bau einer Solaranlage muss der Gemeinde gemeldet werden. Je nach Standort der Liegenschaft braucht es dafür ein anderes Formular. In Bau- und Landwirtschaftszonen bedürfen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich mittels Meldeformular der zuständigen Behörde zu melden.

Anlagen, die sich in folgenden Zonen befinden, sind bewilligungspflichtig und müssen per Baugesuch eingereicht werden:

  • in Kernzonen
  • im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung
  • Ortsbildschutz / überkomm. Denkmalschutzinventar
  • im Gewässerraum / Uferstreifen

In Kern- oder Schutzzonen ist es also durchaus möglich, dass Gemeinden besondere Auflagen erteilen. Das Einholen der Einverständniserklärung der Nachbarn kann mit einem Ausstecken der zukünftigen Anlagengrösse erfolgen. Dieses Vorgehen ist aber meist nur bei einem „ordentlichen Verfahren“ nötig, bei dem das Baugesuch publiziert wird. Wenn ein Baugesuch für die Solaranlage eingereicht werden muss, haben die Nachbarn jederzeit die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Aus Erfahrung werden die meisten Baugesuche allerdings im Anzeigeverfahren behandelt und dann hat der Nachbar kein Mitspracherecht.

Meist wissen Hausbesitzer darüber Bescheid, in welcher Zone sie wohnen. Wenn nicht, dann helfen Zonenpläne auf den Gemeinde-Webseiten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich telefonisch beim Bauamt der Gemeinde über die Liegenschaft zu erkundigen.

Jeder Bau einer Solaranlage muss der Gemeinde gemeldet werden. Je nach Standort der Liegenschaft braucht es dafür ein anderes Formular. In Bau- und Landwirtschaftszonen bedürfen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich mittels Meldeformular der zuständigen Behörde zu melden.

Anlagen, die sich in folgenden Zonen befinden, sind bewilligungspflichtig und müssen per Baugesuch eingereicht werden:

  • in Kernzonen
  • im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung
  • Ortsbildschutz / überkomm. Denkmalschutzinventar
  • im Gewässerraum / Uferstreifen

In Kern- oder Schutzzonen ist es also durchaus möglich, dass Gemeinden besondere Auflagen erteilen. Das Einholen der Einverständniserklärung der Nachbarn kann mit einem Ausstecken der zukünftigen Anlagengrösse erfolgen. Dieses Vorgehen ist aber meist nur bei einem „ordentlichen Verfahren“ nötig, bei dem das Baugesuch publiziert wird. Wenn ein Baugesuch für die Solaranlage eingereicht werden muss, haben die Nachbarn jederzeit die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Aus Erfahrung werden die meisten Baugesuche allerdings im Anzeigeverfahren behandelt und dann hat der Nachbar kein Mitspracherecht.

Meist wissen Hausbesitzer darüber Bescheid, in welcher Zone sie wohnen. Wenn nicht, dann helfen Zonenpläne auf den Gemeinde-Webseiten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich telefonisch beim Bauamt der Gemeinde über die Liegenschaft zu erkundigen.