Neue Energieetikette für Handys und Tablets: Mehr als nur Energie

Am 1. Juli 2025 wurde in der Schweiz die neue Energieetikette für Smartphones und Tablets eingeführt –  die EU hat den Schritt schon Mitte Juni gemacht. Neu müssen Hersteller auf dem europäischen Markt Kennwerte zur Reparierbarkeit und zur Haltbarkeit offenlegen.

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Nachhaltigkeit endet nicht bei der Energieeffizienz. Mit der neuen Energieetikette für Smartphones und Tablets erweitert die Energieetikette erstmals ihren Fokus. Neben dem Energieverbrauch rücken nun auch Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Sturzfestigkeit in den Mittelpunkt. Die neuen Kennwerte sollen Verbraucher zu nachhaltigeren Entscheidungen bewegen.

Kritik von Herstellern

Doch in der Branche regt sich Widerstand gegen die Energieetikette. Apple zeigt in einem 44-seitigen Dokument bestehende Schwächen der neuen Etikette auf. Der Hersteller kritisiert, dass einige Testparameter zu wenig genau definiert wurden und dadurch unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden könnten. Dementsprechend sei es schwierig, Ergebnisse aus verschiedenen Labors zu vergleichen. Dabei ist genau das der eigentliche Zweck der Etikette.

Ausserdem beschreibt Apple in dem Dokument, welche Parameter sie selbst verwenden und warum diese ihrer Ansicht nach sinnvoll sind. Apple betont, dass sie sich mehr Klarheit bezüglich der Testverfahren wünschen und dass sie, um die ungenügend definierten Testparameter zu berücksichtigen, bewusst Geräte schlechter eingestuft haben, als gemäss den Vorgaben möglich gewesen wäre. Apple schreibt, dass das Dokument als Diskussions­grundlage für weitere Gespräche in der Branche sowie auch mit der EU dienen soll. Der iPhone-Hersteller betont seine Offenheit gegenüber Richtlinien, die den Konsumenten helfen und die Umwelt schützen. Weiter erklärt er, dass er solche Richtlinien unterstützen würde.

Kann die Energieetikette langfristig bestehen?

Der Veröffentlichungszeitpunkt der Kritik an der neuen Energieetikette ist nicht zufällig gewählt. Es kann der Eindruck entstehen, dass Apple die neue Norm vorgesetzt bekommen hätte und erst jetzt die Chance bekam, sich damit auseinanderzusetzen. Tatsächlich werden solche neuen Normen auf EU-Ebene aber über mehrere Jahre zusammen mit Konsumenten­schutz­organisationen, Herstellern und Fachpersonen aus den Mitgliedstaaten entwickelt.

Neue EU-Normen werden zusammen mit Konsumenten­schutz­organisationen, Herstellern und Fachpersonen aus den Mitgliedstaaten entwickelt.

Apple hätte während dieses langwierigen Prozesses die Möglichkeit gehabt, sich an der Entwicklung der Norm zu beteiligen. Stattdessen kommt die Kritik jetzt, nach Inkrafttreten der Norm. Fachleute befürchten, dass Apple so die neuen Vorschriften in Misskredit bringen und die Energieetikette für Smartphones und Tablets aushebeln möchte.

Staubsauger-Label wieder abgeschafft

Ein Fall aus dem Jahr 2018 zeigt, dass ein Absetzen der Etikette möglich ist. Damals wurde einer Klage des Staubsaugerherstellers Dyson von einem Gericht der Europäischen Union stattgegeben. Dyson hatte sich beklagt, dass das geltende Testverfahren nicht der Realität entspräche und Geräte ohne Beutel dadurch im Nachteil wären. Die Energieetikette für Staubsauger wurde in der Folge abgeschafft, notabene für sämtliche Staubsauger­kategorien, nicht nur die beutellosen. Der Prozess für die Gesetzgebung musste von vorne gestartet werden. Die Folge: Staubsauger können weiterhin ohne Ökodesign-Mindest­anforderungen und ohne Energieetikette produziert und verkauft werden und verbrauchen viel mehr Energie als nötig. Ob ähnliche Absichten bei Smartphoneherstellern bestehen, wird sich zeigen.

Die smarte Energieetikette

Die neue Energieetikette ist in der EU seit dem 20. Juni 2025 für alle neu auf den Markt kommenden Smartphones und Tablets verpflichtend, in der Schweiz seit dem 1. Juli 2025 ebenso. Wie Konsumentinnen und Konsumenten es bereits von anderen Geräten gewohnt sind, basiert die Energie­effizienz­kennzeichnung auf einer Einstufung von A bis G, wobei A für die höchste Effizienz steht. Zusätzlich sind weitere relevante Informationen zum Gerät dargestellt, die nichts mit Energieeffizienz zu tun haben.

Die neue Energieetikette für Smartphones und Tablets enthält wichtigere Informationen als die prominent dargestellte Effizienzkategorie. (Foto: tautvydas padgurskas/Shutterstock; Montage: EnEx)

Elemente der Etikette für Smartphones und Tablets

  1. Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G
  2. Energieeffizienzklasse des Gerätes
  3. Batterielaufzeit pro Zyklus je voller Batterieladung
  4. Zuverlässigkeitsklasse nach wiederholtem freiem Fall
  5. Batterielaufzeit in Zyklen, bis die nutzbare elektrische Leistung 80 % der Nennkapazität unterschreitet
  6. Reparierbarkeitsklasse
  7. Schutzgrad gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Partikeln

Angesichts des geringen Energieverbrauchs von Smartphones im Vergleich zu grösseren Haushaltsgeräten wie einem Kühlschrank spielt die Effizienz bei Smartphones eine eher untergeordnete Rolle. Betrachtet man die Klimawirkung, fallen rund 85 Prozent der Gesamtemissionen bei der Herstellung an, wie wir in einem früheren Artikel berichtet haben.

Um jedoch das einheitliche Erscheinungsbild der Energieetikette nicht zu verändern, ist die Effizienzskala weiterhin prominent dargestellt. Spannender für Nutzende sind die Akkulaufzeit, die Sturzfestigkeit, die Anzahl Ladezyklen und die Reparierbarkeitsklasse. Deshalb werden auf Topten.ch die Smartphones nach dem Reparaturindex und nicht nach der Effizienzklasse rangiert. Vorerst handelt es sich noch um den französischen Reparaturindex, da die europäische Etikette nur für Neugeräte verfügbar sein muss.

Energieetikette des Fairphone 6, daneben Produktdetails dazu, ganz rechts ein Screenshot der Topten-Liste der am besten reparierbaren Smartphones, angeführt von zwei Fairphones
Der QR-Code rechts oben auf dem Etikett führt zu detaillierten Produktinformationen (Mitte), in der Bestenliste von Topten (rechts) sind die Handys nach Reparierbarkeit geordnet. (Screenshots: EnEx)

Reparaturindex und Reparierbarkeitsklasse

Bereits seit dem Jahr 2021 gibt es in Frankreich einen Reparaturindex für Smartphones. Doch auf EU-Ebene ist dies ein Novum. Die Reparierbarkeitsklasse der EU wird nun auch den französischen Index ersetzen. Im Moment befinden wir uns gerade in einer Übergangsfrist. Im Gegensatz zum französischen Index berücksichtigt die Reparierbarkeitsklasse der EU die Kosten der anfallenden Reparatur nicht.

Kriterien für die Reparierbarkeitsklasse

  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Dauer der Verfügbarkeit von Software-Updates nach Verkaufsende
  • Wer kann die Reparatur durchführen (Anwender oder Technikerin)
  • Die Anzahl der erforderlichen Schritte zur Reparatur
  • Wiederverwendbarkeit und Verfügbarkeit von Verbindungselementen
  • Verfügbarkeit von erforderlichen Werkzeugen

In jeder Kategorie können zwischen ein bis fünf Punkte erzielt werden. Je höher die Punktzahl ist, desto besser hat das Gerät abgeschnitten. Anschliessend werden die Punkte gewichtet und addiert. Dabei wird die Anzahl der erforderlichen Schritte zur Reparatur stärker gewichtet als die anderen Kriterien. Vor einem Kauf lohnt es sich, einen Blick in die Bewertung der einzelnen Kategorien zu werfen. Zu diesen gelangt man durch das Scannen des QR-Codes oben rechts auf der Energieetikette des jeweiligen Produkts.

Mindestanforderungen für Nachhaltigkeit

Gleichzeitig mit der neuen Energieetikette treten neue Ökodesign-Mindestanforderungen in Kraft. Diese verpflichten Hersteller dazu, Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Geräteverkaufs bereitzuhalten. Zudem müssen Software-Updates noch mindestens fünf Jahre lang verfügbar sein. Die neuen Anforderungen betreffen auch die Langlebigkeit der Batterien: Nach 1000 vollständigen Ladezyklen muss die Batterie im voll aufgeladenen Zustand noch mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen.

Darüber hinaus müssen die Geräte, ohne zusätzliche Schutzfolie, mindestens 45 Stürze aus 1 Meter Höhe unbeschadet überstehen, wobei sie auf eine 3 mm dicke Stahlplatte mit einer 10 bis 19 mm dicken Rückseite aus Hartholz fallen. Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht für den Europäischen Markt zugelassen.