Energieeffizient sollten Heizung und Warmwasserbereitung auf jeden Fall sein, darin sind sich alle einig. Verschärfte energetische Bauvorschriften spiegeln diese Forderung ebenfalls wieder. Gemäss den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich darf der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung bei Neubauten 35 kWh/m2 pro Jahr nicht überschreiten, was in etwa dem Minergie-Standard entspricht. Und auch bei Sanierungen von Heizungsanlagen werden, sobald die Kantone die neuen Mustervorschriften umsetzen, strengere Regeln gelten. Dazu gehört, dass mindestens 10 Prozent des Verbrauchs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden müssen.
Mit welchen Wärmeerzeugern lassen sich die neuen Vorschriften erfüllen?
Das Angebot an möglichen Lösungen und Geräten ist riesig. Man hat die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Wärmeerzeugern diverser Hersteller: Öl- oder Gas-Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen, Warmwasserbereiter und -speicher, sowie zahllose Kombinationen der einzelnen Systeme.
Bei der Gerätebeurteilung und -auswahl soll nun eine neue Energieetikette für Wärmeerzeuger helfen. Sie gilt in der EU seit September 2015 und wird im August 2016 auch in der Schweiz eingeführt. Damit wird die Energieeffizienz auf einen Blick erkennbar und vergleichbar – so wie wir das von Haushaltsgeräten kennen.
Kommentare
Motzer
05.11.2016 09:11:01Internet-Seteuerung: WW.Heizung 4x Erdsonde 50 m, Solarenergie 3 kwh
Motzer
05.11.2016 09:15:51Internet-Steuerung : Erdsonde-Heizung WW 10 m2 Solar 20 m2 3kwh Wärmerückgewinnung u.s.w