Damit das ehrgeizige Reduktionsziel der Schweiz bis 2020 erreicht werden kann, ist am 1.1.2013 das neue CO2-Gesetz in Kraft getreten. Ein wichtiger Teil des neuen Gesetzes ist die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure: Rund 60% der angestrebten Emissionsreduktionen sollen dadurch erzielt werden, dass die CO2-Emissionen, welche durch den in der Schweiz in Verkehr gebrachten Treibstoff verursacht werden, kompensiert werden. Neben der Kompensationspflicht verankert das CO2-Gesetz weitere Instrumente zur Reduktion des CO2-Ausstosses: Mit der CO2-Abgabe werden fossile Brennstoffe verteuert. Unternehmen können sich von dieser Abgabe befreien, wenn sie Emissionsziele mit dem Bund vereinbaren, oder im Emissionshandelssystem teilnehmen. Mit den Einnahmen der Abgabe wird einerseits ein Grossteil der kantonalen Förderung von Gebäudemassnahmen finanziert. Andererseits wird damit ein Technologiefonds geäufnet, welcher Bürgschaften an klimafreundliche Entwicklungen vergibt. Weiter ist auch die Zielvorgabe für spezifische CO2-Emissionen für PKWs im CO2-Gesetz festgeschrieben.
Zur Erreichung des Kompensationsziels im Verkehr fördert die Stiftung KliK Klimaschutzprojekte und -programme in der Schweiz, die den Ausstoss von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Unternehmen und Landwirtschaft reduzieren.
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