Ablösung der KEV durch EVS – Änderungen und Ertragsmöglichkeiten

Das Ziel des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS) mit Direktvermarktung ist die bessere Integration von erneuerbarem Strom in den Strommarkt. Es setzt Anreize für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung was wiederum zur höheren Netzstabilität führt und somit auch zur Versorgungssicherheit der Schweiz beitragen soll.

4 Min.
Photovoltaik

Mit der Revision des Energiegesetzes per 01.01.2018 wurde die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) durch das sogenannte Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung abgelöst. Das klingt etwas kompliziert und ist auf den ersten Blick in der Tat nicht ganz einfach verständlich.

Wie funktioniert das EVS-System genau?

Im Vergleich zur KEV, bei der die Anlagenbetreiber einen fixen Vergütungssatz pro eingespeiste Kilowattstunde bekommen haben, wird die Vergütung in der Direktvermarktung in drei Vergütungskomponenten aufgeteilt. Der Marktpreis ist der Erlös, welcher am Strommarkt erzielt werden kann. Dazu kommt die Förderung mittels Einspeiseprämie. Deren Höhe berechnet sich aus dem KEV-Vergütungssatz abzüglich des Referenzmarktpreises. Dieser wiederum ist ein quartalsweise vom BFE veröffentlichter durchschnittlicher Marktpreis. Als dritte Komponente kommt noch ein technologiespezifisches Bewirtschaftungsentgelt hinzu, das die Aufwände rund um die Vermarktung decken soll.

Strompreis

Mit dieser Systematik wird also belohnt, wer seinen Strom dann einspeist, wenn er knapp ist und der Marktpreis entsprechend hoch ist. Wenn man seinen Strom also über dem Referenzmarktpreis absetzen kann, erhält man insgesamt eine höhere Vergütung. Es besteht jedoch auch das Risiko weniger zu erzielen als der Referenzmarktpreis. Dieser wiederum bleibt massgebend für die Berechnung der Einspeiseprämie, wodurch also insgesamt weniger vergütet wird als der heutige Vergütungssatz.

Die Vermarktung des Stroms kann durch den Anlagenbetreiber direkt erfolgen oder an einen Dritten (Direktvermarkter) übertragen werden. Letzteres ist für die meisten Anlagenbetreiber die wahrscheinlichere Variante

Wer ist vom neuen EVS-System betroffen?

Grundsätzlich wurden alle Anlagen in der KEV in das neue EVS überführt. Der bisherige KEV-Vergütungssatz wird nun von der Pronovo AG ausbezahlt, die für die Förderung der erneuerbaren Energien auf nationaler Ebene zuständig ist. Solange ein Anlagenbetreiber noch nicht in die Direktvermarktung gewechselt hat, steht auf der Gutschrift von Pronovo «Einspeisung zum Referenzmarktpreis». Die Höhe der Vergütung bleibt gleich.

Zu beachten ist, dass der Wechsel in die Direktvermarktung für einige Anlagen verpflichtend ist. Anlagen, die mehr als 500 Kilowatt Leistung haben und Ende 2017 bereits eine KEV erhalten haben, müssen spätestens per 1. Januar 2020 in die Direktvermarktung wechseln. Auch wechseln müssen Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung, die ab 2018 neu ins EVS aufgenommen worden sind. Der freiwillige Wechsel ist für alle Anlagen möglich.

Da der Wechsel nur quartalsweise möglich ist und eine dreimonatige Wechselfrist besteht, muss der Wechselantrag für alle wechselpflichtigen Anlagen, spätestens per Ende September 2019 erfolgen.

Was ist bei der Auswahl des Direktvermarkters zu beachten?

Ab dem Vertragsabschluss mit einem Direktvermarkter liefern Sie diesem, ab dem vereinbarten Zeitpunkt, Ihren produzierten Strom zur Vermarktung. Die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Am Markt können generell zwei Arten von Angeboten beobachtet werden. Einige Direktvermarkter beteiligen die Anlagenbetreiber an der erzielten Rendite und den möglichen Verlusten am Strommarkt. Dieses Modell bietet sowohl Chancen wie auch Gefahren, da die Rendite vom Strommarkt abhängig ist. Die Höhe der Vergütung ist vorab nicht zu planen. Andere Direktvermarkter bieten eine fixe Vergütung, welche auf Höhe des Referenzmarktpreises liegt oder leicht darüber. Die Mehrerträge kommen durch die Aufteilung des Bewirtschaftungsentgelts zustande, welches in der Direktvermarktung zusätzlich ausbezahlt wird.

Ein weiteres Modell bietet eine hohe Planungssicherheit und konstant gleich hohe Erträge. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Mehrerträge zum heutigen Vergütungssatz zu erzielen. Das Angebot der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) beispielsweise ist nach diesem Modell aufgebaut (siehe Grafik).

Garantierte Vergütung

Dabei wird den Anlagebetreibern der Strom immer zu Referenzmarktpreisen abgenommen. Egal wie sich der Strommarkt entwickelt. Zusammen mit der Einspeiseprämie kommt man so auf den gleichen Betrag wie der heutige anlagenspezifische Vergütungssatz. Oben drauf erhält man eine Prämie, ein fixer Betrag pro Megawattstunde. Diese Prämie entspricht dem Bewirtschaftungsentgelt, das der Anlagenbetreiber von der Pronovo erhält, abzüglich der Vermarktungskosten. Unter dem Strich kommt man so also auf eine planbare Vergütung, die über dem heutigen Vergütungssatz liegt. Mehr dazu auf: www.ekz.ch/direktvermarktung

Falls Sie ein für sich passendes Angebot gefunden haben, beachten Sie, dass Sie dem Direktvermarkter Strom liefern und dafür (nachträglich) eine Vergütung erhalten. Achten Sie daher auf die Seriosität und vor allem auf die Bonität des Vertragspartners, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.