Einspeisevergütung für Solarstrom – den Unterschieden auf der Spur

Warum sind die Rückliefertarife für Strom aus Photovoltaikanlagen in der Schweiz so unterschiedlich? Und warum so tief – oder sind sie das eigentlich gar nicht?

6 Min.
Schrägdach mit vollflächiger integrierter Solaranlage

Nach dem Jahreswechsel reiben sich viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wieder verwundert die Augen. Nicht beim Blick auf die Waage oder die Kreditkartenabrechnung, die von Eskapaden über die Feiertage zeugen. Sondern beim Blick auf die Rückliefertarife für Solarstrom, die dann in vergleichbarer Form publiziert werden. Warum, fragt sich eine Aarauerin da, erhalte ich für den Strom meiner Solaranlage nicht einmal halb so viel wie ein Basler? Hier nur 5,9 Rappen pro Kilowattstunde, da 13 Rappen1. Was ist beim Stadtberner (9,6) und der Luzernerin (9) anders, deren Vergütungen irgendwo dazwischen liegen – und damit noch vor denen der Menschen in der Stadt Zürich (7,9)? Und was ist in manchen Berggemeinden los, wo es teils unter 4 Rappen sind?

Die Einspeisevergütungen für PV-Strom der verschiedenen Versorger variieren stark. (Quelle: pvtarif.ch)

Tiefe PV-Einspeisevergütung? Eine Frage der Vergleichsgrösse

Wer die Rückliefertarife nicht nur untereinander vergleicht, sondern auch mit den Tarifen, wie viel Strom aus dem Netz kostet, muss zum Schluss kommen: Solarstrom einspeisen lohnt sich nicht wirklich. Viel rentabler ist es, ihn selber zu verbrauchen und dadurch den Strom aus dem Netz zu «sparen».

Dass die Einspeisevergütung tiefer ist als der Strompreis, ist korrekt. Doch dieser Vergleich hinkt, da der Strompreis, den Konsumentinnen und Konsumenten zahlen, aus drei Komponenten besteht:

  • Energiekosten
  • Abgaben
  • Netznutzung

Für den Vergleich mit den Rückliefertarifen ist nur die Energiekomponente relevant. Diese basiert auf dem Preis, zu dem ein Energieversorger seinen Strom beschafft. Er macht in der Schweiz für Haushalte durchschnittlich ein Drittel des Strompreises aus – und bei vielen Energieversorgern liegt er unter dem Rückliefertarif. Die Frage, ob die Rückliefertarife zu tief sind, ist also gar nicht so eindeutig zu beantworten.

Für den Vergleich von Strompreis und Rückliefertarif ist nur die Energiekomponente relevant.

Ein hoher Rückliefertarif beeinflusst die Beschaffungskosten des Energieversorgers und führt so zu einem höheren Verbrauchertarif. (Grafik: EKZ)

Wie Energieversorger die Rückliefertarife berechnen (dürfen)

Wie hoch der Rückliefertarif im Verhältnis zum Energiepreis ist, hängt davon ab, wie ein Energieversorger seinen Strom beschafft. Oft stammt er aus dem europäischen Energiehandel oder aus Abnahmeverträgen mit anderen Energieversorgen. Oder aber aus eigener Energieproduktion, etwa von gemeindeeigenen Wasserkraftwerken – und eben auch privaten Photovoltaikanlagen, deren überschüssige Stromproduktion die Energieversorger gemäss Schweizerischem Energiegesetz abnehmen müssen.

Energie-Vergütung und Herkunftsnachweis (HKN)

Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen kann der Rückliefertarif zwei Komponenten haben. Sie hängen mit dem Energiemarkt zusammen:

1. Vergütung für die Energielieferung

Für die Berechnung dieser Komponente können die Energieversorger die Bezugskosten bei Dritten («Was würde die Kilowattstunde am Markt kosten?») oder die eigenen Gestehungskosten («Was würde die Kilowattstunde aus einem eigenen Kraftwerk kosten?») heranziehen. Auch der Referenzmarktpreis des BFE ist als Vergleichsgrösse zulässig, nicht aber der Preis für Graustrom. Die ausbezahlte Vergütung können die Energieversorger auf ihre netzgebundenen Stromkunden abwälzen. Der Maximalbetrag dafür beträgt 10.96 Rp./kWh bei Anlagen bis 100 kWp Leistung und 7.2 Rp./kWh für solche darüber. So erklärt sich die Differenz zwischen Rückliefertarif und Energiepreis bei einigen Energieversorgern.

2. Herkunftsnachweis (HKN)

Jede produzierte Kilowattstunde Strom erhält einen Nachweis, aus welcher Quelle – Kernkraft, Wasser, Sonne, Wind – sie stammt. Diese Herkunftsnachweise (HKN) werden an einer eigenen Börse gehandelt. Energieversorger können den Produzentinnen und Produzenten die Herkunftsnachweise zusätzlich zur Energielieferung abkaufen. Diese Kompomente ist freiwillig. Jedoch können Energieversorger nur dann, wenn sie den HKN vergüten, den Strom auch als Photovoltaikstrom in ihre Stromprodukte integrieren und weiterverkaufen. Ansonsten erwerben sie nur «Graustrom» und die Solar-Produzentinnen und -Produzenten können die HKN separat verkaufen.

Unterschiedliche Strategien, unterschiedliche Rückvergütungen

Dass die Energieversorger diese beiden Komponenten unterschiedlich vergüten, hat verschiedene Gründe. Manche haben von ihren Eigentümern – in der Regel die öffentliche Hand – ein klares Renditeziel als Vorgabe erhalten. Sie beschaffen Strom möglichst günstig, woran sich die Solaranlagen-Betreiberinnen und -Betreiber messen müssen. Andere verfolgen energie- und klimapolitische Ziele und fördern durch ihre Tarife den Solarausbau. Für wieder andere Energieversorger ist der Herkunftsnachweis wichtig, da sie ihn für ein eigenes Stromprodukt – erneuerbare Energie aus der Schweiz – benötigen. Sie vergüten ihn entsprechend. Andere benötigen für ihre Stromprodukte europäische Herkunftsnachweise und haben für solche aus der Schweiz keine Verwendung. Dazwischen gibt es viele Abstufungen; die kleine Berggemeinde mit eigenem Wasserkraftwerk rechnet anders als der Grossversorger mit breitem Einkaufsportfolio.

Auch bei den Strompreisen gibt es grosse Unterschiede, abhängig von der Einkaufs- und der Preispolitik der Anbieter. (Grafik: ElCom – H4 Verbrauchsprofil, Standardprodukt)

Willkommen im Strommarkt

Die publizierten Rückliefertarife sind übrigens immer Mindestbeiträge, und sie sind je nach Anlagengrösse verschieden. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen können mit ihrem Energieversorger andere Vergütungen aushandeln. Und hier liegt auch der zentrale Punkt für Betreiberinnen und Betreiber: Wer seinen Strom absetzt, wird Teil des Strommarkts. Der ist sowohl von Volatilität als auch von der Politik geprägt. Es ist also denkbar, dass die Berechnungsgrundlagen für die Vergütung vom Regulator nach unten begrenzt werden. Oder dass eine Marktöffnung die Energiepreise weiter senkt und hohe Rückliefertarife für Energieversorger noch seltener infrage kommen. Sollte die aktuelle Hochpreisphase länger anhalten, könnten die Vergütungen aber auch steigen.

Auf die energiepolitische Grosswetterlage haben die Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen keinen Einfluss. Vorläufig können sie auch den Energieversorger nicht auswählen – ausser, sie haben Immobilien in verschiedenen Gemeinden mit jeweils unterschiedlichen Versorgern. Was bleibt, ist der lokalpolitische Weg. Denn die meisten PV-Besitzerinnen und -Besitzer sind indirekt auch Eigentümerinnen und Eigentümer ihres Energieversorgers, gemeinsam mit dem Rest der Stimmbevölkerung. So bleiben die verschiedenen Mittel der Demokratie, um die Wertschätzung des Solarstroms zu erhöhen.

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  • Lehmann

    Vor 3 Jahren

    Gut erklärt, jedoch bleibt die Frage, wieso muss der private PV-Betreiber die Netzgebühren 2x bezahlen. Mal wenn er den Strom liefert und das nächste Mal wenn er seinen Strom zurückholt. In der Zwischenzeit hat der Energieversorger den Strom verkauft und zwar inkl. Netzgebühren usw. Auch brauchen die Energieversorger keine Investitionen in die Herstellung von Strom machen ist bei den Preisen nicht mehr rentabel sondern nur noch in das Netz.
    Hier ist etwas schief gelaufen

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      Thomas Elmiger

      Vor 3 Jahren

      Die Netznutzung muss nur ein Mal bezahlt werden. In der Schweiz kommt heute ein Modell zur Verrechnung der Netznutzung zur Anwendung, das praktisch in ganz Europa so oder ähnlich gebräuchlich ist. Es basiert a) auf dem «Ausspeiseprinzip» und b) auf dem «Briefmarkenmodell».

      a) Nur die von Verbrauchern bezogene Energie ist massgeblich für die Entschädigung der Netznutzung. Erzeuger wie Kraftwerke und Besitzer von PV-Anlagen bezahlen nicht für die Einspeisung ins Netz.

      b) Ähnlich wie bei einem Brief ist das «Porto» (Netznutzungsentgelt) unabhängig von der Distanz.

      Kürzlich wurden wir zu b) gefragt, warum die Lieferung zum Nachbarhaus nicht günstiger ist. Wollte man die Kosten vom Weg der Energie durch das Netz abhängig machen, würde es schnell sehr kompliziert. Man stelle sich vor, in einem Moment scheint die Sonne, die PV-Anlage speist ein und die Energie kommt auf kürzestem Weg zum Nachbarn. Sie wäre dann mit einem lokalen Netznutzungstarif zu verrechnen. Ein paar Minuten später scheint die Sonne nicht mehr stark genug und ein entferntes Kraftwerk muss die Energie liefern. Ohne dass der Nachbar darauf einen Einfluss hätte, würde er im einen Moment fast nichts für den Strom bezahlen und im nächsten Moment sehr viel.

  • Eberhard

    Vor 3 Jahren

    Der Text ist nicht objektiv. Tatsache ist, dass die grossen Stromproduzenten ein Monopol haben und die Preise der kleinen Solarproduzenten beliebig drücken können. Dies nutzen sie sehr zu ihrem Vorteil aus. Es ist doch schlicht nicht glaubhaft, dass ca. 10 Rappen, also über 50% nur für Netznutzung gezahlt werden soll. Das wären eher 3 Rappen. So etwas nennt man in der Ökonomie Markthürden. Früher hat so ein Wegezoll den gesamten Handel behindert. Genau so eine monopolistische Marktbeschränkung haben wir hier. Wir wollen offene Märktr, so lohnt sich Solar für Private nicht mehr. Bravo Stromindustrie

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      Thomas Elmiger

      Vor 3 Jahren

      Wie sich der Strompreis zusammensetzt, haben wir in einem anderen Beitrag beschrieben. Dort ist ersichtlich, dass die Netzkosten tatsächlich rund die Hälfte des Strompreises ausmachen. Auch die Einflussfaktoren auf die Kosten für Netze sind dort beschrieben. [1]
      Die strenge Regulierung der Schweizer Strombranche sorgt dafür, dass niemand überhöhte Gewinne erzielt. Es gibt gute Gründe, warum die Basisinfrastruktur auch künftig ein Monopol bleiben soll. Ein einziges zuverlässiges und sicheres System bringt hier mehr als mehrere Leitungen zu jedem Haus, die möglichst billig erstellt und betrieben werden. Ein Netz zu erstellen ist ausserdem derart teuer, dass sich mehrere parallele Installationen nie lohnen würden, das ist genau gleich wie bei Wasserleitungen und den Autobahnen.
      [1] https://www.energie-experten.ch/de/wissen/detail/wie-setzt-sich-der-strompreis-zusammen.html

  • P Buess

    Vor 3 Jahren

    Es ist wie mit der Pandemie und mit dem Frauenstimmrecht. Die schweizerische Politik ist langsam, schwerfällig, beamten-umständlich. Die Förderung von Photovoltaikanlagen bewegt sich in der Schweiz langsamer als eine Schnecke. Sigriswil von oben betrachtet: keine einzige P-Anlage. Und da wird über Rappen diskutiert, wahrscheinlich noch in 10 Jahren.

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    • Walter

      Vor 3 Jahren

      Genauso ist es,merci!Man will was fördern und ist unfähig hier mal ohne Kantönligeist,sprich Energieversorger,eine eiheitliche Lösung zu suchen.
      Unglaublich in der heutigen Zeit,es geht nur gemeinsam,Energiewende darf nicht nur ein Schlagwort sein,sondern muss gelöst werden mit aller Macht!

  • Stalder

    Vor 3 Jahren

    Das kantonale EW hat deutlich gesagt, dass meine geplante Anlage maximal so viel Strom generieren soll, wie ich im Jahr verbrauche. Oder anders ausgedrückt: Man ist nicht an zusätzlichem Strom interessiert. Das erklärt auch die tiefe Einspeisevergütung. Das ergibt so eine Amortisationsdauer, welche länger als die Lebensdauer der Komponenten ist und somit wirtschaftlich uninteressant ist. Und so bestätigt, dass die EW’s keine privaten Stromproduzenten wollen. Das können sie nicht offen sagen, also verhalten sie sich entsprechend. So viel zum Thema Nachhaltigkeit…

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      Thomas Elmiger

      Vor 3 Jahren

      Aufgrund der bisher geltenden Rahmenbedingungen ist so eine Haltung eines EW sogar nachvollziehbar – wenn auch gar nicht im Sinne der Energiewende. Es gibt aber Anlass zur Hoffnung, dass Bundesrat und Parlament jetzt Gegensteuer geben, um auch die Produktion über den Eigenbedarf hinaus interessanter zu machen. Wir drücken die Daumen und bleiben dran.

  • Hürlimann

    Vor 2 Jahren

    Wäre es nicht sinnvoll, den produzierten Strom mengenmässig 1:1 mit dem bezogenen Strom gegenzurechnen? So könnte auf teure, dezentrale Stromspeicher verzichtet werden. Einspeisen würde sehr attraktiv und erfolgt während der teuren Stromperiode tagsüber. Strom wird hauptsächlich nachts aus dem Netz bezogen, dann wird dieser tendenziell sehr günstig produziert.
    Deckelt man dieses Verrechnungssystem bis zur maximal bezogenen Gesamtmenge, könnte die überproduzierte Menge weiterhin zu einem tieferen Satz vergütet werden.
    Vorteile:
    – Produziere ich mehr als ich verbrauche, sind die Stromkosten Null.
    – Anzeiz zu grösseren Flächen
    – dezentrale Speicher entfallen
    – Überproduktion wird immer noch zu «marktwirtschaftlichen» Preisen vergütet
    – tagsüber steht mehr saubere Energie zur Verfügung

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  • Felix Roth

    Vor 2 Jahren

    Ich bin enttäuscht von der Politik und dem Verhalten der Energieversorger. Eine private PV Anlage rechnet sich in der Schweiz nicht. Die Amortisationsdauer ist schön gerechnet 20 Jahre und mehr und das ohne Garantien… Man soll mir mir mal einen Businessplan zeigen der mit einer solchen Amortisationsdauer als gut befunden wird. Aber den privaten PV Betreibern wird das zugemutet.
    Neuerdings schwatzt man den Leuten noch eine Speicherbatterie auf (10kCHF für 8kWh), Amortisationsdauer von 50 Jahren und mehr, völliger Unsinn. Der günstigste Speicher ist das EW. Nur Idealisten, Prepper oder Leute denen man etwas vorgaukeln kann, bauen bei diesen Rahmenbedingungen eine PV. Ohne wirklich substanzielle Förderung wird das alles nichts.

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    Felber Carmen und Ralf

    Vor 2 Jahren

    Das die Einspeisevergütung ungerecht gelöst ist.
    Wir erhalten nur 6 Rp.Bischofszell.
    Die gerechteste Lösung wäre wenn alle gleich viel erhalten würden.
    Hoch und nieder Tarif sind auch ein Witz.
    Solaranlagen besser fördern und dann am Tag Heizen, Warm Wasser, Waschen, Geschirrspühler usw.
    Wenn endlich das bidirektionale Laden funktionieren würde, dann wären die Größten Probleme gelöst.
    Irgend wie reden alle nur blödsinn und versetzen die Mendchen wieder mal sinnlos in Panik🤷‍♀️
    Sonnige Grüsse
    Carmen und Ralf Felber

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  • Mittelmeijer

    Vor 2 Jahren

    Persönlich sehe ich die PV- Anlage als Investition für das Haus (Mehrwert) aber vor allem als Investition in und für die Zukunft. Ich finde nicht, das es rentieren soll. Es ist nie zu spät einzusteigen. Die Philosophie „das hole ich finanziell in meinem Alter nicht mehr heraus“ ist aus meiner Sicht nicht richtig. Mit jeder selbst produzierten kWh entlaste ich die Umwelt und mache mich etwas unabhängiger vom Energiemarkt. Die Idee ist natürlich vor allem der Selbstkonsum. D.h. energieintensive Arbeiten (Waschen, Bügeln, Staubsaugen, Geschirrspüler etc.)in den Tag schieben und von der Sonne speisen lassen.
    Die Kosten der Anlage habe ich innerlich schon abgeschrieben. Bei einem Autokauf investiert man auch viel Geld, aber nach 6 Jahren ist das Fahrzeug nur noch ein Bruchteil davon wert. Das ist bei der PV- Anlage anders….
    Dass das EW meinen überschüssigen Anteil vergütet ist ein positiver Nebeneffekt. Im Ausland wird z.T. diese Rückvergütung schon wieder abgeschafft.

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  • mschnied

    Vor 2 Jahren

    Netz und Versorger trennen, auch in der Schweiz. Handelsblatt: «Um den Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt in Schwung zu bringen, hat die EU verfügt, dass die Energiekonzerne ihre Strom- und Gasnetze vom Vertriebsgeschäft trennen müssen. Mit dem so genannten Unbundling soll verhindert werden, dass die Versorger mit überhöhten Entgelten, die sie von Konkurrenten für die Durchleitung von Energie durch ihre Netze verlangen, den eigenen Vertrieb subventionieren. Neueinsteiger hatten dies seit Jahren als Hauptproblem bei der Marktöffnung bezeichnet.»

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