F-Gase sind als Kältemittel in vielen Wärmepumpen im Einsatz. Seit 2024 gilt in der EU die neue F-Gas-Verordnung. Das Ziel: Das Freisetzen stark klimaschädlicher fluorierter Gase bis 2050 komplett zu stoppen.
Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU 2024/573) beschleunigt die EU den schrittweisen Ausstieg aus klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffen. Ab 2027 dürfen Geräte, die ein synthetisches Kältemittel mit einem Treibhausgaspotenzial von über 150 verwenden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Gase vollständig ersetzt werden. Die Verordnung soll rund 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente vermeiden und fördert den Umstieg auf natürliche Kältemittel. Ausserdem regelt die Verordnung Kontrollen strenger und enthält klare Vorgaben für Industrie und Handel. Auch in der Schweiz wird die Gesetzgebung angepasst.
Fachbegriffe
Kältemittel sind chemische Stoffe, die in Kühlanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen zur Wärmeübertragung eingesetzt werden. Sie zirkulieren im geschlossenen Kreislauf eines Geräts, in dem sie abwechselnd verdampfen und kondensieren.
Das Treibhausgaspotenzial oder Treibhauspotenzial ist eine Masszahl, die angibt, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO2 zur Erderwärmung beiträgt. CO2 dient als Referenzwert mit einem Global Warming Potential (GWP) von 1. Je höher das GWP eines Stoffes ist, desto stärker wirkt er als Treibhausgas.
Die Begriffe Treibhausgaspotenzial, GWP sowie CO2-Äquivalent (oder auch englisch CO2 eq) bezeichnen somit dasselbe. Für die internationale Treibhausgas-Emissionsberichterstattung wurde festgelegt, GWP-Werte mit einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren zu verwenden (GWP100).
FKW (Fluorkohlenwasserstoffe) und HFKW (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) zählen zu den synthetischen Kältemitteln. FKW sind vollständig mit Halogenen wie Fluor und Chlor gesättigt, während HFKW zusätzlich Wasserstoffatome enthalten. Diese machen sie reaktiver, wodurch sie in der Atmosphäre schneller zerfallen.
Was hat meine Heizung mit F-Gas zu tun?
Immer noch verwenden viele Wärmepumpen Fluorkohlenwasserstoffe als Kältemittel. Deshalb hat das Verbot direkte Auswirkungen auf Hauseigentümerschaften, die eine Wärmepumpe kaufen wollen. Wer bereits eine Wärmepumpe hat, muss sich in der Regel keine Sorgen machen: Für die noch gebräuchlichen synthetischen Kältemittel gibt es keine Fristen, wie lange das Nachfüllen noch erlaubt ist. Es könnte also bis zum Lebensende der Wärmepumpe legal möglich sein.
Was ist das Problem?
Das Kältemittel bleibt in der Regel im Wärmepumpensystem eingeschlossen. Dann passiert nichts, die Wärmepumpe funktioniert. Läuft etwas schief, kann aber während dem Betrieb, einer Wartung oder bei der Entsorgung das Kältemittel in die Atmosphäre entweichen. Aufgrund des grossen Treibhausgaspotenzials der Fluorkohlenwasserstoffe tragen bereits kleine Mengen bedeutend zum Klimawandel bei.
Verbote für Wärmepumpen in der Schweiz
Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, gilt die F-Gas-Verordnung nicht automatisch für die Schweiz. Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt. Bereits heute ist die Inverkehrbringung, das heisst der Verkauf und die Neuinstallation von Wärmepumpen, im Leistungsbereich einer Heizung für einzelne Häuser mit einem Treibhausgaspotenzial über 2100 verboten.
Ab 2027 wird die Inverkehrbringung von Wärmepumpen unter 12 kW Leistung nur noch mit natürlichen Kältemitteln gestattet sein. Wärmepumpen dieser Grösse werden typischerweise in Einfamilienhäusern oder kleineren Mehrfamilienhäusern eingesetzt. Für Leistungsbereiche darüber werden Füllmengenbegrenzungen erlassen. Bereits installierte oder bis zum Verbot gekaufte Wärmepumpen dürfen – von sehr alten Ausnahmen abgesehen – weiterbetrieben werden.
Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder höher dürfen voraussichtlich ab 2030 nicht mehr nachgefüllt werden. Diese Kältemittel werden jedoch seit längerer Zeit nicht mehr eingesetzt, weshalb das Verbot nur sehr alte Anlagen betreffen wird.
Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemittel in Betrieb genommen hat, in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem Bundesamt für Umwelt BAFU melden. Dies gilt sowohl für Kälte- und Klimaanlagen als auch für Wärmepumpen.
Meldepflichtig ist die Inhaberin einer stationären Anlage, die Meldung kann aber auch durch bevollmächtigte Dritte erfolgen, beispielsweise durch die für die Anlage zuständige Installations- oder Wartungsfirma.
Zudem besteht eine Pflicht zum Führen eines Wartungsheftes für Geräte und Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel, unabhängig von der Art des Kältemittels.
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln bieten Gewähr für minimale Klimabelastung. (Foto: Thomas Elmiger)
Was sind Fluorkohlenwasserstoffe?
Fluorkohlenwasserstoffe (FKW und HFKW) sind Gase oder leichtflüchtige Flüssigkeiten. Sie werden hauptsächlich als Kältemittel oder Treibmittel eingesetzt. Sie wurden entwickelt, um die früher verwendeten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) zu ersetzen, die die Ozonschicht stark geschädigt haben. Deshalb wurden sie im Jahr 1987 mit dem Montreal-Protokoll von der Staatengemeinschaft geregelt und später schrittweise verboten. Seitdem wird das Ozonloch wieder kleiner.
Die HFKW greifen zwar nicht die Ozonschicht an, haben aber ein sehr hohes Treibhausgaspotenzial. Bei Freisetzung können sie bis zu 3900-mal schädlicher sein als CO2. Deshalb wird ein Umstieg auf sogenannte natürliche Kältemittel, die ein geringes Treibhausgaspotenzial haben, nun geregelt.
Beim Kauf einer neuen Wärmepumpe sollte nicht nur auf die Effizienz, sondern auch auf das verwendete Kältemittel geachtet werden. Obwohl Verbote in der Schweiz erst Anfang 2027 in Kraft treten sollen, ist es bereits heute sinnvoll, auf Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln zu setzen.
In der Übergangszeit bis 2027 ist Vorsicht geboten: Einzelne Hersteller und Händler möchten womöglich noch Geräte absetzen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich für ein solches Gerät entscheidet, riskiert allenfalls höhere Wartungskosten, schlechtere Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder zukünftige Einschränkungen bei einer allfälligen Reparatur oder beim Nachfüllen des Kältemittels.
Gibt es bereits alternative Kältemittel?
Eine neue gemeinsame Untersuchung von Topten, der Environmental Investigation Agency (EIA) und ECODES zeigt: Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind in Europa keine Zukunftsvision mehr. In sieben europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien und die Schweiz, wurden über 310 Modelle von Luft-Wasser-Wärmepumpen identifiziert, die mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R-290) oder CO2 (R-744) betrieben werden.
Viele effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind bereits erhältlich. (Foto: Thomas Elmiger)
Diese stammen von mindestens 48 Herstellern und erreichen meist eine Energieeffizienzklasse von A++ oder höher. Die Ergebnisse der Analyse sind auf Topten.ch und Topten.eu einzusehen. Alle gelisteten Geräte weisen eine hohe Effizienzklasse auf und werden mit den bestmöglichen Kältemitteln betrieben. Die Marktuntersuchung zeigt: Die Transformation hin zu klimafreundlichen Alternativen ist nicht nur notwendig, sondern bereits in vollem Gange.
Glücklicherweise sind klimafreundliche natürliche Kältemittel für Wärmepumpen verfügbar und ihre Verwendung nimmt zu.
Am effizientesten sind Wasser-Wasser-Wärmepumpen, welche Grund-, Fluss- oder Seewasser als Wärmequelle nutzen. Auch Erdsonden-Wärmepumpen nutzen die Umgebungswärme, sind effizient und gerade in der Schweiz sehr beliebt. Für diese Typen sind erst wenige Modelle mit natürlichen Kältemitteln auf dem Markt. Mit dem absehbaren Verbot der synthetischen Kältemittel wird die Auswahl zunehmen, sobald sich die Hersteller umorientieren.
Wärmepumpe für 28 Wohneinheiten mit CO₂ als Kältemittel – effizient heizen trotz hoher Vorlauftemperaturen.
Die Energieetikette für Wärmepumpen ist ein wichtiges Instrument zur Orientierung für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Geräts und ermöglicht den einfachen Vergleich verschiedener Modelle anhand der wichtigsten Merkmale:
Skala von A+++ (sehr effizient) bis D (wenig effizient)
Basis ist der SCOP-Wert (Seasonal Coefficient of Performance), der die durchschnittliche Effizienz über eine gesamte Heizsaison hinweg angibt.
Der Effizienzwert nimmt bei höherer Vorlauftemperatur ab, darum ist er für 35 °C und für 55 °C angegeben (für eine Bodenheizung reicht die tiefere Temperatur, für Radiatoren ist ein wärmerer Vorlauf erforderlich).
Für Warmwasser, das mit der Wärmepumpe erzeugt wird, ist ebenfalls das Temperaturniveau 55 °C massgeblich.
Geräuschentwicklung im Innen- und im Aussenbereich
Angaben zum verwendeten Kältemittel sind leider nicht auf der Energieetikette ersichtlich. Informationen dazu finden sich bei Topten oder im technischen Datenblatt der Herstellerfirma.
Unabhängige Beratung für EKZ-Kundschaft
Wer sich neutralen Rat wünscht, findet bei der EKZ-Energieberatung ein passendes Angebot:
Mit dem Kauf ist noch nicht alles erledigt! Eine Studie der ETH zeigte, dass bei 41 Prozent der Wärmepumpen die Heizkurve zu hoch eingestellt war und die Wärmepumpe einen unnötig hohen Temperaturhub erzeugen musste. Das lässt sich korrigieren. Der Beitrag «Die 3 häufigsten Fehler bei Wärmepumpen» auf enex.me erläutert noch weitere gängige Optimierungen.
Die Heizkurve können Anwenderinnen und Anwender selbst anpassen. Sie bestimmt, wie hoch die Vorlauftemperatur der Heizung je nach Aussentemperatur wird. Oft ist diese Kurve ab Werk oder vom Installationsbetrieb zu hoch eingestellt. Das führt dazu, dass die Wärmepumpe zu viel Wärme produziert und unnötig viel Energie verbraucht.
Wird die Heizkurve etwas abgesenkt, also flacher eingestellt, arbeitet die Wärmepumpe effizienter. Ein Merkblatt zur Heizkurveneinstellung (PDF) ist bei EnergieSchweiz zu finden. Es ist für professionelle Anwender gedacht, erklärt aber die Zusammenhänge gut und ausführlich.
Im zweiten oder dritten Jahr nach der Inbetriebnahme einer neuen Wärmepumpe sollte eine Kontrolle durch eine Fachperson stattfinden, um die Energieeffizienz der Anlage zu prüfen und auf die Komfortansprüche der Nutzerinnen und Nutzer abzustimmen.
Wurde die Wärmepumpe inklusive Wärmepumpen-System-Modul WPSM bestellt, ist diese Arbeit in der Regel in der Offerte des Installateurs bereits enthalten. Das WPSM ist fast überall Voraussetzung für Förderbeiträge und auf jeden Fall zu empfehlen.
Die Erfahrung der EKZ-Energieberatung zeigt, dass sich auch eine kostenpflichtige Wärmepumpenoptimierung häufig rasch amortisiert. Eine Untersuchung von 300 Fällen bestätigt das: Die Hälfte mit den am schlechtesten eingestellten Heizungen konnte im Durchschnitt 1805 kWh oder mehr als 15 % pro Jahr einsparen.
Bei dieser Beratung vor Ort überprüft ein Energieberater oder eine Energieberaterin von EKZ die Einstellungen der Heizanlage und instruiert die Anwenderinnen und Anwender, wie sie in Zukunft selbst für tiefere Heizkosten sorgen. Die unabhängige Beratung im Wert von 400 Franken ist für Kundinnen und Kunden von EKZ vergünstigt und kostet nur 200 Franken. (Stand 2025)
BSc Energie- und Umwelttechnik FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz), arbeitet als Projektleiter Energieeffizienz bei Topten. In seiner Tätigkeit managt und entwickelt er Förderprogramme und führt Energieeffizienzprojekte für öffentliche und private Auftraggeber durch.
Grundsätzlich ist das ein guter Beitrag zu einem wichtigen Thema. Allerdings halte ich die Aussage bezüglich Abverkauf von Wärmepumpen für fragwürdig: «… Einzelne Hersteller und Händler möchten womöglich noch Geräte absetzen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich für ein solches Gerät entscheidet, riskiert allenfalls höhere Wartungskosten, schlechtere Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder zukünftige Einschränkungen bei einer allfälligen Reparatur oder beim Nachfüllen des Kältemittels.»
Die hier besprochenen Geräte haben sich in jahrelangem Einsatz bewährt und verrichten in hunderttausenden Installationen ihren Dienst. Sie sind kein Sicherheitsrisiko. Ein Kältemittelaustritt ist in der Regel nur bei einem massiven Schadensfall erwartbar. Für Eingriffe am Kältekreis sind immer Fachleute mit entsprechender Ausbildung am Werk. Diese Geräte entsprechen allen aktuelle gesetzlichen Bestimmungen und werden in der Schweiz in den meisten Fällen sogar beim Einbau finanziell durch Bundesmittel gefördert. Sie können ohne Einschränkungen verkauft werden. Ausserdem werden die Wärmepumpen-Hersteller , wie schon in der Vergangenheit, diese Geräte warten und auch reparieren können. Die Investition in eine Wärmepumpe mit synthetischem Kältemittel ist sicher und ein Abverkauf dieser Geräte nicht unlauter.
Er ist wenig zielführend für die Energiewende aktuelle Besitzer oder Interessenten für Wärmepumpen in dieser Weise zu verunsichern.
Lieber Herr Schlageter
Den Eigenheimbesitzer interessieren nicht Hunderttausende Wärmepumpen, sondern die eine, welche bei ihm installiert ist oder werden soll. Kältemittelaustritte kommen zudem nicht nur bei schweren Schadenfällen vor und niemand hat behauptet, der Verkauf und Betrieb „älterer“ Technik sei unlauter.
Interessanter als ein Plädoyer für die „alten“ Kältemittel wäre jedoch, wie und wie lange die Ersatzteilverfügbarkeit gewährleistet wird. Zudem wie man bewirken soll, dass der Bund nicht doch plötzlich ein Nachfüllverbot erlässt. Dass der Bund mitunter in vorauseilendem Gehorsam Verordnungen erlässt, die in der EU deutlich später in Kraft gesetzt wurden, ist hinlänglich bekannt.
Bitte verstehen Sie, dass ein Eigenheimbesitzer bei solchen Investitionen der Zukungtsorientierung und Ersatzteilversorgung höhere Priorität einräumt.
Energie-Experten
Vor 3 Monaten
Die Redaktion ist erfreut, dass dieser Artikel auf Interesse stösst, denn er entstand in der Hoffnung, das Bewusstsein für Kältemittel in Wärmepumpen zu schärfen.
Es ist nicht die Absicht, Wärmepumpen in ein schlechtes Licht zu stellen. Sie sind die erste Wahl beim Ersatz fossiler Heizungen und wichtig im Kampf gegen den Klimawandel. Doch jede Technologie entwickelt sich weiter, was auch an der Effizienz der Wärmepumpen ersichtlich ist. Selbst wenn eine Technologie grundsätzlich «gut» ist, sollten nach Möglichkeit die umweltschonendsten der verfügbaren Modelle bevorzugt werden.
Das Thema Kältemittel ist bei den Hauseigentümerschaften bislang noch wenig präsent und deshalb umso wichtiger. Zu Kältemittelleckagen gibt es keine nationalen Statistiken, was eine neue Studie im Auftrag der Stadt Zürich bemängelt [1]. Die Studie erwähnt eine «Marktkontrollkampagne» von 668 Anlagen zwischen 2019 und 2022, die ergab, dass 36% der Anlagen nicht rechtskonform betrieben und gewartet wurden (25% unregelmässige Dichtigkeitskontrolle, 13% übermässige Kältemittelverluste). Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass der Wechsel auf natürliche Kältemittel wichtig ist. Auch die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) empfiehlt darum, auf Kältemittel mit möglichst geringem Treibhausgaspotenzial zu setzen. [2]
Betreffend die Ersatzteilverfügbarkeit liegt es nahe, dass Geräte, deren Inverkehrbringung verboten wird, es schwerer haben werden, langfristig Ersatzteile zu bekommen.
[1] https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2025/klimarelevanz-kaeltemittel.html
[2] Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen
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Markus Schlageter
Vor 4 Monaten
Grundsätzlich ist das ein guter Beitrag zu einem wichtigen Thema. Allerdings halte ich die Aussage bezüglich Abverkauf von Wärmepumpen für fragwürdig: «… Einzelne Hersteller und Händler möchten womöglich noch Geräte absetzen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich für ein solches Gerät entscheidet, riskiert allenfalls höhere Wartungskosten, schlechtere Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder zukünftige Einschränkungen bei einer allfälligen Reparatur oder beim Nachfüllen des Kältemittels.»
Die hier besprochenen Geräte haben sich in jahrelangem Einsatz bewährt und verrichten in hunderttausenden Installationen ihren Dienst. Sie sind kein Sicherheitsrisiko. Ein Kältemittelaustritt ist in der Regel nur bei einem massiven Schadensfall erwartbar. Für Eingriffe am Kältekreis sind immer Fachleute mit entsprechender Ausbildung am Werk. Diese Geräte entsprechen allen aktuelle gesetzlichen Bestimmungen und werden in der Schweiz in den meisten Fällen sogar beim Einbau finanziell durch Bundesmittel gefördert. Sie können ohne Einschränkungen verkauft werden. Ausserdem werden die Wärmepumpen-Hersteller , wie schon in der Vergangenheit, diese Geräte warten und auch reparieren können. Die Investition in eine Wärmepumpe mit synthetischem Kältemittel ist sicher und ein Abverkauf dieser Geräte nicht unlauter.
Er ist wenig zielführend für die Energiewende aktuelle Besitzer oder Interessenten für Wärmepumpen in dieser Weise zu verunsichern.
René Brändle
Vor 4 Monaten
Lieber Herr Schlageter
Den Eigenheimbesitzer interessieren nicht Hunderttausende Wärmepumpen, sondern die eine, welche bei ihm installiert ist oder werden soll. Kältemittelaustritte kommen zudem nicht nur bei schweren Schadenfällen vor und niemand hat behauptet, der Verkauf und Betrieb „älterer“ Technik sei unlauter.
Interessanter als ein Plädoyer für die „alten“ Kältemittel wäre jedoch, wie und wie lange die Ersatzteilverfügbarkeit gewährleistet wird. Zudem wie man bewirken soll, dass der Bund nicht doch plötzlich ein Nachfüllverbot erlässt. Dass der Bund mitunter in vorauseilendem Gehorsam Verordnungen erlässt, die in der EU deutlich später in Kraft gesetzt wurden, ist hinlänglich bekannt.
Bitte verstehen Sie, dass ein Eigenheimbesitzer bei solchen Investitionen der Zukungtsorientierung und Ersatzteilversorgung höhere Priorität einräumt.
Energie-Experten
Vor 3 Monaten
Die Redaktion ist erfreut, dass dieser Artikel auf Interesse stösst, denn er entstand in der Hoffnung, das Bewusstsein für Kältemittel in Wärmepumpen zu schärfen.
Es ist nicht die Absicht, Wärmepumpen in ein schlechtes Licht zu stellen. Sie sind die erste Wahl beim Ersatz fossiler Heizungen und wichtig im Kampf gegen den Klimawandel. Doch jede Technologie entwickelt sich weiter, was auch an der Effizienz der Wärmepumpen ersichtlich ist. Selbst wenn eine Technologie grundsätzlich «gut» ist, sollten nach Möglichkeit die umweltschonendsten der verfügbaren Modelle bevorzugt werden.
Das Thema Kältemittel ist bei den Hauseigentümerschaften bislang noch wenig präsent und deshalb umso wichtiger. Zu Kältemittelleckagen gibt es keine nationalen Statistiken, was eine neue Studie im Auftrag der Stadt Zürich bemängelt [1]. Die Studie erwähnt eine «Marktkontrollkampagne» von 668 Anlagen zwischen 2019 und 2022, die ergab, dass 36% der Anlagen nicht rechtskonform betrieben und gewartet wurden (25% unregelmässige Dichtigkeitskontrolle, 13% übermässige Kältemittelverluste). Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass der Wechsel auf natürliche Kältemittel wichtig ist. Auch die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) empfiehlt darum, auf Kältemittel mit möglichst geringem Treibhausgaspotenzial zu setzen. [2]
Betreffend die Ersatzteilverfügbarkeit liegt es nahe, dass Geräte, deren Inverkehrbringung verboten wird, es schwerer haben werden, langfristig Ersatzteile zu bekommen.
[1] https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2025/klimarelevanz-kaeltemittel.html
[2] Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen