Förderung erneuerbarer Energien

Wer bei Sanierungen oder Neubauten den Einsatz erneuerbarer Energien plant, sollte sich um mögliche Förderbeiträge kümmern. Auch der Bereich Steuererleichterungen ist zu prüfen. Was gilt aktuell bei der Förderung erneuerbarer Energien und wo finden sich die entsprechenden Informationen?

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Solar Wind

Bundesweit geregelt ist die Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien. Grundlage bildet das Einspeisevergütungssystem (EVS). Die Fördermöglichkeiten sind ansonsten meist kantonal geregelt. Auch einzelne Städte und Gemeinden oder Energieversorgungs-Unternehmen bieten Förderprogramme an. Die Orientierung ist daher oft schwierig. Online-Portale, Informationsbroschüren, Checklisten und Flyer vermitteln Tipps und Grundlagenwissen. Gute Übersichten und Hilfen bieten beispielsweise:

Einspeisevergütung

Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien profitieren bei Einspeisung ins Netz vom Einspeisevergütungssystem EVS. Die Schweiz hat 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Das Förderprogramm wurde zum 1. Januar 2018 in das EVS überführt. Dieses ist neu zeitlich befristet: Neue Anlagen werden nur noch bis Ende 2022 ins System aufgenommen, erneuerte und erweiterte gar nicht mehr. Die Vergütung für jene Anlagen, welche ins Fördersystem aufgenommen werden, orientiert sich an den Gestehungskosten einer Referenzanlage und ist somit nicht mehr zwingend kostendeckend.

Bei einer Inbetriebnahme ab Januar 2018 beträgt die Vergütungsdauer im EVS 15 Jahre (Ausnahme Biomasse: 20 Jahre). Die Finanzierung des EVS erfolgt über den Netzzuschlag, der von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde auf 2,3 Rp./kWh stieg. Insgesamt wurden 2018 rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert.

Das EVS gilt für Biomasse, Wasserkraft von 1 MW bis 10­ MW, Windenergie, Geothermie und (bei Anmeldungen bis 30.6.2012) für Photovoltaik ab 100 kWp. Die Förderung für Solarstrom wurde 2018 grundlegend neu geregelt und ab 1. April 2019 gelten teils neue Vergütungssätze.

Photovoltaik: Einmalvergütung

Die KEV sorgte seit ihrer Lancierung für einen wachsenden Photovoltaikmarkt. 2014 ergänzte die Einmalvergütung EIV das Förderprogramm. Für Anlagen der Warteliste greift seit Januar 2018 das EVS. Für neue Photovoltaikprojekte ist die KEV nicht mehr verfügbar.
Bei Solarstrom wurde die Förderung auf Anfang 2018 grundlegend umgestellt: Neue Photovoltaikanlagen aller Grössen werden in der ganzen Schweiz nur noch über eine Einmalvergütung gefördert. Diese deckt höchstens 30 % der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen ab und gliedert sich in zwei Varianten.

KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen

Zu diesen zählen Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp. Die Leistungsuntergrenze für diese sogenannte kleine Einmalvergütung beträgt 2 kWp. Abhängig von der Anlagenkategorie werden kleine Photovoltaik-Anlagen entweder mit dem Vergütungstarif für integrierte Anlagen oder mit dem Tarif für angebaute resp. freistehende Anlagen vergütet. Bei der KLEIV beträgt die Wartezeit rund anderthalb Jahre.

GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen

Grosse Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp werden unabhängig von der Anlagenkategorie nur mit dem Vergütungstarif für angebaute bzw. freistehende Anlagen vergütet. Bei einem Verzicht auf die Vergütung des Leistungsbeitrags ab 100 kWp Leistung kann auch die kleine Einmalvergütung beantragt werden. Bei der GREIV ist für Neuanmeldungen mit einer Wartefrist von zirka 2 Jahren zu rechnen. Weiterführende Informationen finden sich unter: www.pronovo.ch

Einmalvergütung für Anlage mit Inbetriebnahme ab 1. April 2019

Integrierte Anlagen (in der Regel Neubau) Angebaute Anlagen (bestehende Bauten)
Grundbeitrag 1550 Fr. 1400 Fr.
Zusätzlich leistungsabhängiger Beitrag je kW Leistung bis 30 kW: 380 Fr. über 30 kW: 330 Fr. bis 30 kW: 340 Fr. über 30 kW: 300 Fr.
Quelle: Energieförderungsverordnung, gültig ab 1. April 2019

Unterstützung für Solarthermie

Die Solarthermie ist eine weit entwickelte, zuverlässige Technologie, Sonnenenergie zu nutzen um Wärme zu erzeugen. Der grosse Vorteil besteht in der Anwendung jahrzehntelang erprobter und sehr effizienter Technik. Die meisten Kantone und viele Gemeinden unterstützen die Solarwärme, bezahlen Förderbeiträge und erlauben Steuerabzüge. Im harmonisierten Fördermodell (HFM), das die Kantone ab 2017 umsetzen, ist ein Förderbeitrag von etwa 20 % der Investitionskosten vorgesehen.

Förderung von Wärmepumpen

Erdsonden/Erdkollektoren

Die Förderung für Sole-Wasser-Wärmepumpen fällt in der Schweiz unter das Gebäudeprogramm. Dieses stellt Richtlinien für die Kantone auf und empfiehlt den Umfang der Förderung für bestimmte Massnahmen. Für Erdsonden, Erdkörbe und Erdkollektoren sind eine Bau- und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung erforderlich. Die meisten Kantone fördern solche Heizanlagen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen

Auch wo der Boden nicht als Energiespeicher genutzt werden kann, sind Wärmepumpen beim Heizungsersatz ein Thema. Viele Förderstellen unterstützen schon die Beratung. Erkundigen Sie sich frühzeitig über Fördergelder, denn Anträge sind oft nur bewilligungsfähig, wenn sie vor dem Projektstart eingereicht werden. Unser Tool Energiefranken bietet den Überblick über Förderprogramme für jeden Ort der Schweiz.

Professionelle Hilfe und Beratung

Baufachleute, kantonale Energiefachstellen, Energieberater sowie Systemlieferanten sind Partner, um Anlagen für den Einsatz erneuerbarer Energien zu realisieren. Sie vermitteln einen fundierten Überblick über die möglichen Förderprogramme. Die kompetente Mithilfe eines Spezialisten kann sich in mehrfacher Hinsicht auszahlen. Er kennt sich mit Behörden und Ämtern aus und kann die Bauherrschaft beim Einreichen von Gesuchen und Antragsformularen unterstützen.

Wer sich umfassend über Förderbeiträge informiert, seine Anlage durchdacht plant und durch Fachleute installieren lässt, schafft gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Lösung beim Einsatz erneuerbarer Energien.