Bundesweit geregelt ist die Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien. Grundlage bildet das Einspeisevergütungssystem (EVS). Die Fördermöglichkeiten sind ansonsten meist kantonal geregelt. Auch einzelne Städte und Gemeinden oder Energieversorgungs-Unternehmen bieten Förderprogramme an. Die Orientierung ist daher oft schwierig. Online-Portale, Informationsbroschüren, Checklisten und Flyer vermitteln Tipps und Grundlagenwissen. Gute Übersichten und Hilfen bieten beispielsweise:
www.energiefranken.ch
www.umweltprofis.ch/de/akteure/energie-akteure
www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/
Einspeisevergütungssystem
Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien profitieren bei Einspeisung ins Netz vom EVS. Die Schweiz hat 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Das Förderprogramm wurde zum 1. Januar 2018 in das EVS überführt. Dieses ist neu zeitlich befristet: Neue Anlagen werden nur noch bis Ende 2022 ins System aufgenommen, erneuerte und erweiterte gar nicht mehr. Die Vergütung für jene Anlagen, welche ins Fördersystem aufgenommen werden, orientiert sich an den Gestehungskosten einer Referenzanlage und ist somit nicht mehr zwingend kostendeckend.
Bei einer Inbetriebnahme ab Januar 2018 beträgt die Vergütungsdauer im EVS 15 Jahre (Ausnahme Biomasse: 20 Jahre). Die Finanzierung des EVS erfolgt über den Netzzuschlag, der von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde auf 2,3 Rp./kWh stieg. Insgesamt wurden 2018 rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert.
Das EVS gilt für Biomasse, Wasserkraft von 1 MW bis 10 MW, Windenergie, Geothermie und (bei Anmeldungen bis 30.6.2012) für Photovoltaik ab 100 kWp. Die Förderung für Solarstrom wurde 2018 grundlegend neu geregelt und ab 1. April 2019 gelten teils neue Vergütungssätze.
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