Was lange nur Hausbesitzern vorbehalten war, kann nun im kleinen Massstab auch für Mieterinnen und Mieter Realität werden: Mit einer Stecker-Solaranlage die Kraft der Sonne zur Stromerzeugung nutzen. Was braucht es dafür, und für wen lohnen sich ein bis zwei Panels auf dem Balkon oder der Terrasse?
Das Potenzial ist so gross, dass es fast unglaublich erscheint: Auf Schweizer Hausdächern und -fassaden könnten jährlich bis zu 67 Terawattstunden (TWh) Solarstrom produziert werden, wie eine Studie des BFE ergab. Rein rechnerisch wären wir damit fast alle Sorgen in punkto Energieerzeugung los, denn in der Schweiz wurden im Jahr 2021 knapp 58,1 TWh Strom verbraucht. Ganz so einfach ist es aber leider nicht, denn wir brauchen den Strom vor allem dann, wenn die Sonne nicht scheint. Und an der Lösung der Speicherproblematik wird noch mit Hochdruck geforscht. Zudem wird sich der Strombedarf durch den Wegfall der fossilen Energien nochmals drastisch erhöhen.
Ein Kleinkraftwerk für den Balkon oder die Terrasse
Dennoch bietet die Kraft der Sonne bereits heute viele Möglichkeiten. Hausdächer und -fassaden, die mit PV-Anlagen ausgestattet werden können, gibt es genug. Doch vor allem Mieter haben darauf nur wenig Einfluss. Für sie gibt es jedoch Plug-&-Play-Solaranlagen. Diese sind die einfachste Möglichkeit, selbst Solarstrom zu produzieren und so einen Beitrag zur Energiewende zu leisten – auch wenn dieser limitiert ist. Denn die Anlagen dürfen aus Sicherheitsgründen maximal eine Leistung von 600 Watt erreichen. Mehr als zwei Solarpanels liegen darum nicht drin, je nach Hersteller und Modell leistet ein Panel heute 300 bis 380 Watt in der Spitze (Watt peak oder Wp). Die gängige Grösse ist zirka 100 × 170 cm, was die Montage an den meisten Balkonbrüstungen ermöglicht. Alternativ kann man das kleine Kraftwerk in den Garten oder auf die Terrasse stellen.
Keine Bewilligung nötig, aber eine Anmeldung
Für die Installation solcher Kleinanlagen braucht es in der Regel keine Bewilligung*, es gibt aber eine Pflicht, die Anlage beim Elektrizitätswerk anzumelden. Zudem sollte man die Hausbesitzer informieren, um hier allfälligen Bedenken zuvorzukommen. Die Panels werden einfach an einer Aussensteckdose angeschlossen. Der produzierte Strom fliesst dann über einen Wechselrichter ins Haus und kann dort verbraucht werden.
Mit der Anlage erhält man vom Verkäufer eine Konformitätserklärung, die an das Versorgungsunternehmen zu senden ist. Kundinnen und Kunden von EKZ können, sobald die Anlage montiert ist, im Kundenportal myEKZ die Anmeldung vornehmen.
Nun zu den Details. Der produzierte Strom fliesst also in den Haushalt, wo er von den aktiven Stromverbrauchern direkt genutzt werden kann. Realität ist aber, dass tagsüber in den meisten Haushalten wenig Strom verbraucht wird. Ein beträchtlicher Teil des produzierten Stroms fliesst dann ins Netz. Um diesen Rückfluss messen zu können, muss der Haushalt einen Smart Meter der neueren Generation haben, also einen sogenannten bidirektionalen Zähler. So ein Zähler ist Voraussetzung dafür, dass das Energieversorgungsunternehmen eine Einspeisevergütung ausrichten kann. Erkundigen Sie sich allenfalls bei ihrem Versorger, wie das gehandhabt wird.
Solarstrom selber verbrauchen zahlt sich aus
Der Wert des selber produzierten Solarstroms ist umso grösser, je mehr direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird. Der Preis für Strom aus dem Netz ist stets deutlich höher als eine allfällige Einspeisevergütung, denn im Konsumententarif sind neben den Stromkosten auch die Kosten für Netznutzung und weitere Abgaben enthalten. Bei EKZ beispielsweise bezahlte ein Haushalt 2022 im Hochtarif 18.49 Rappen/kWh (Niedertarif 13.86 Rappen/kWh).
Update: Die Konditionen für die Rückvergütung wurden per 2024 überarbeitet, die Seite für die Anmeldung bei EKZ beantwortet alle Fragen dazu.
Der Nutzen ist umso grösser, je mehr Solarstrom direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird.
Was kostet eine Stecker-Solaranlage?
Der Anschaffungspreis variiert, da es mittlerweile viele Hersteller gibt. Ein Set, bestehend aus zwei Solarmodulen, Wechselrichter sowie Befestigungsmaterial, Kabel und Stecker, kostet zwischen 950 und 1800 Franken. Kleinere Sets mit nur einem Panel sind ab gut 400 Franken erhältlich, je nach Leistung und Unterbau geht es bis gegen 800 Franken.
Vom 1. Juni bis zum 30. September 2022 unterstützt EKZ Kundinnen und Kunden beim Kauf einer Stecker-PV-Anlage mit 200 Franken Rabatt pro Panel. Gefördert werden alle Stecker-Solaranlagen im EKZ-Shop. Der Rabatt wird direkt beim Kauf automatisch abgezogen.
Update-Hinweis: Das Förderprogramm war derart erfolgreich, dass es vor der maximal vorgesehenen Dauer endet. Die Angabe zur Laufzeit haben wir darum am 15.9.2022 angepasst.
Eine lohnende Investition?
Doch wieviel Strom wird dabei überhaupt produziert und wie kann dieser genutzt werden? Ein Rechenbeispiel: Jährlich kann eine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 600 Watt ungefähr 500 bis 600 kWh Strom produzieren. Das entspricht in etwa einem Fünftel der Strommenge, die ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt verbraucht (ca. 2500 kWh pro Jahr). Die Einsparung bei der Stromrechnung dürfte dann im Bereich von 80 bis 120 Franken pro Jahr liegen. Bei einer Lebensdauer von mindestens 20, eher 30 Jahren kann sich die Anlage also unter guten Bedingungen amortisieren. Falls zusätzliche Kosten anfallen, wird die Perspektive weniger attraktiv – extra einen Elektriker mit der Installation einer Aussensteckdose zu beauftragen oder einen kostenpflichtigen Zählerwechsel zu bestellen, muss man sich gut überlegen.
In den kommenden Jahren dürfte die Bilanz positiver ausfallen: Bei steigenden Strompreisen wird auch der selbst verbrauchte Strom wertvoller.
Klima und Umwelt profitieren garantiert
Bleibt noch die Frage der Umweltverträglichkeit. Bei der Produktion der Solarmodule wird Energie bei der Gewinnung der Rohstoffe, im Produktionsprozess und für den Transport verbraucht, die sogenannte graue Energie. Aufgrund der langen Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren zahlt sich dieser Aufwand aber mehrfach zurück. Und diese Bilanz verbessert sich durch die Entwicklung immer leichterer Konstruktionen, da sich Kostenvorteile vor allem durch Materialeffizienz erzielen lassen. Damit die Energiewende zu schaffen ist, zählt jedes Panel.
Der Schlüssel liegt im eigenen Verhalten
Wer aus seiner Mini-Solaranlage das Maximum herausholen möchte, sollte zu gewissen Verhaltensänderungen bereit sein. Stromverbraucher wie Kühl- und Gefrierschränke, WLAN-Router und weitere elektrisch betriebene Kleingeräte können tagsüber vom selbst produzierten Strom profitieren. Zusätzlich die Akkus von Laptop, E-Bike, Smartphone und Tablet aufzuladen, ist sinnvoll. Die Inbetriebnahme von Waschmaschine, Tumbler oder Geschirrspüler während der sonnigen Stunden kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen. Gleichzeitig werden diese grossen Verbraucher allerdings zumindest zeitweise zusätzlich Strom aus dem Netz beziehen, so dass sich die Mühe im Hochtarif nicht auszahlt.
Bleibt also die Frage: Lohnt sich das überhaupt? Aus einer rein wirtschaftlichen Perspektive ist die Rendite einer eigenen kleinen Solaranlage nicht gesichert, der Ertrag ist gering. Die Investition ist aber ebenfalls überschaubar, viel Geld verlieren kann man nicht. Letztlich könnte der eigene Beitrag zur Energiewende die entscheidende Motivation sein, und unter diesem Aspekt lohnt sich die Anschaffung sicher. Denn Hand aufs Herz: Wir geben oft mehr Geld für weitaus weniger nützliche Dinge aus.
Einen Erfahrungsbericht von einer Familie, die seit 2021 eine Stecker-Solaranlage im Einsatz hat, gibt es im Magazin Blue von EKZ – inklusive Checkliste zum Vorgehen ganz am Schluss des Beitrags.
Gemäss Hinweisen aus der Leserschaft machen wir darauf aufmerksam, dass es Fälle gibt, die eine Baubewilligung selbst für Stecker-Solaranlagen nötig machen. Beispiele:
Anlagen auf geschützten Objekten wie Kultur- und Baudenkmälern
Anlagen in Kernzonen
Anlagen an Fassaden und Balkonen, z.B. in den Kantonen Bern und Solothurn
Wir empfehlen im Zweifelsfall, das Bauamt der Gemeinde zu konsultieren.
Die Angaben zu EKZ-Tarifen in diesem Beitrag sind am 14.9.2022 letztmals aktualisiert worden.
Die Kommunikationsberaterin und Journalistin ist unter anderem als freie Autorin tätig, einer ihrer Schwerpunkte ist dabei der Bereich Energiewirtschaft und Nachhaltigkeit.
Wir empfehlen immer, die gewünschte Installation mit Vermieterschaft, Verwaltung oder Eigentümern abzusprechen und je nach Lage auch eine Anfrage ans Bauamt der Gemeinde. Im Kanton Zürich ist die Praxis dem Vernehmen nach bereits recht liberal, die rechtlichen Grundlagen sollen noch in diesem Sinne angepasst werden. Es kann aber auch im Kanton Zürich Ausnahmen geben, beispielsweise ans geschützten Gebäuden. (Siehe Absatz zum Aufklappen am Schluss des Artikels: https://www.energie-experten.ch/de/wohnen/detail/stecker-solaranlage-fuer-mieter-lohnt-sich-das.html#a3e1-aid)
Jean Schneider-Mathieu
Vor 2 Jahren
Sollte von EW viel mehr angepriesen werden, aber die EW’s verkaufen lieber Strom als von Privat zu kaufen. Es sollten ganze Quartiere mit Solar Panels ausgebaut werden, die Besitzer stellen ihre Dachflächen zur Verfügung.
Mag sein, dass in Ihrer Aussage ein Fünkchen Wahrheit steckt, trotzdem würde ich sie in dieser Form nicht unterschreiben.
Bevor wir ernsthaft miteinander über Lösungen diskutieren könnten, müssten wir uns einigen, ob wir das Problem in betriebswirtschaftlicher Hinsicht oder in volkswirtschaftlicher Hinsicht betrachten wollen. Die erwarteten Resultate könnten unterschiedlicher nicht sein. Allerdings erachte ich die Gefahr, dass wir uns dabei in politische Grabenkämpfe verwickeln würden, als sehr erheblich. Am Schluss bliebe dann alles wie gehabt. Die Dächer blank, die EKZ ratlos, die Sonne gelassen und wir genervt.
Bruno Rütsche
Vor 2 Jahren
So weit so gut. Bei einem Stromausfall kann die von der Sonne allenfalls gelieferte Energie systembedingt nicht genutzt werden. Genau aber dann wäre es wünschenswert, den Kühlschrank/TFK, eventuell noch weitere Kleinverbraucher, zumindest zeitweise, weiter zu betreiben. Zu den Preisen, welche für diese Anlagen verlangt werden (ich finde sie überrissen) wäre es möglich, diese Zusatzfunktion einzubauen. Das würde sicher den einen oder anderen motivieren, eine solche Anlage anzuschaffen, zumal diese auch im Winter etwas Strom liefert, sofern sie vertikal montiert ist. Die Anlage wäre in grossen und ganzen gleich wie die Beschriebene. Der Strom würde in eine Steckdose eingespiesen werden. Bei Stromausfall darf dort jedoch nichts eingespiesen werden. Daher müsste die Anlage zusätzlich eine eigene Steckdose haben, an welcher mit einem Verlängerungskabel, zum Beispiel ein Kühlschrank oder TFK, angeschlossen werden könnte. Auch wäre noch eine zusätzliche kleine Batterie vonnöten. Diese könnte eine Bleibatterie in der Grösse und dem Preis einer Auto-Batterie sein.
Es ist nicht die Kernaufgabe des EKZ das Klima zu «retten» oder die Folge von unverschuldeten Stromausfällen zu verhindern, ich denke aber, es würde dem EKZ gut anstehen, Nägel mit Köpfen zu propagieren.
Die entsprechenden Impulse erwarte ich eigentlich von der Politik, an deren ernsthaftem Interesse, die Problem zu lösen, zweifle ich allerdings. Dazu gäbe es noch viel zu sagen, würde aber den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen.
100% einverstanden, der Kleinverbraucher hat kein Lobby in Bern.
William F. M. Penn
Vor 2 Jahren
Bezüglich Baubewillung in Hittnau (Kanton ZH) habe ich folgende Info vom Bauamt erhalten:
Aufgrund der Lage in der Kernzone bestehen erhöhte Anforderungen an die Einordnung und Gestaltung, welche wir somit auch eingehender prüfen müssen.
Das Verfahren für Solaranlagen ist bei uns von den Gebühren befreit. Für Sie entstehen folglich keine Kosten.
Ich bin ein Fan von Solar, und hatte früher in meinem Haus eine Solaranlage.
Nun wohne ich in einem neuen, 5-jährigen Mehrfamilienhaus mit Flachdach zur Miete. Es wird seit Jahren von Energiesparen etc. geschrieben und gesprochen, warum wird bei Neubauten nicht obligatorisch eine Fotovoltaikanlage zur Unterstützung des Energiebedarfs verlangt.
Mein Sohn hat in seinem energetisch sanierten Haus in der Stadt Zürich vor 2 Jahren ein Erdsonde zum Heizen eingebaut (Gas abgehängt…weisch wie dä jetzt glücklich isch!) und ein riesiges Solardach südseitig zur autonomen elektrisch Versorgung mit zurzeit recht viel Einspeisung ins EKZ Netz. Er hat vorausgedacht und eine Batterie Pufferung. Ist also vom EKZ Netz abgekoppelt. Er hat also noch Strom, wenn mal keine Strom mehr da ist. Leider wurde von einem oder zwei andern Anwohner dieser Häuser aus den 40iger Jahren eine Aktion gestartet, damit diese Häuser quasi Denkmal geschützt werden. Das heisst, dass andere die ihre Häuser auch auf den neusten energetischen Standard bringen wollen zurzeit blockiert sind. Kein Umbau ist mehr möglich. Das finde ich eine Katastrophe.
Das Projekt Ihres Sohnes bestätigt unsere Empfehlung, dass man eine grosse Solaranlage bauen sollte, wenn die Möglichkeit dafür besteht. Nur wer zum Beispiel als Mieter oder Miteigentümerin diese Möglichkeit nicht hat, sollte prüfen, ob eine Stecker-Solaranlage in Frage kommt. Häuser in der Stadt Zürich werden übrigens nicht von EKZ versorgt, sondern von unseren Kolleginnen und Kollegen bei ewz.
Sven W.
Vor 2 Jahren
Unverständlich ist für mich, warum die EKZ Fördermittel für Plug&Play Anlagen einsetzt. Aber keine Vergütung für eingespeiste Energie bezahlt. Dies sind ja meistens doch wenige Franken und die unverbraucht Energie fliesst, so oder so in das Verteilnetz zurück.
Die Entscheidungen über die Förderung und über die Rückvergütung sind in unterschiedlichen Abteilungen gefällt worden und nicht miteinander verknüpft. Stecker-Solaranlagen sind primär dafür gedacht, den Eigenbedarf zu decken, eine Vergütungspflicht gibt es nicht. Der Aufwand, der für die Abrechnung nötig wäre, stünde in einem schlechten Verhältnis zu den kleinen Mengen von Strom, die ins Netz fliessen und den kleinen Beträgen, die dafür ausgezahlt werden könnten. Im Sinne der effizienten Leistungserbringung für alle Kunden hat EKZ darum entschieden, keine Vergütung für Strom aus Stecker-Solaranlagen zu entrichten. Dass die Anlagen mit dem grosszügigen Förderbeitrag reissenden Absatz fanden, spricht dafür, dass andere Aspekte für die Kundinnen und Kunden wichtiger waren.
Kommentare: Was denken Sie?
Katalin Hedinger
Vor 2 Jahren
Ich finde das eine gute Sache!
Hans-Peter Graf
Vor 2 Jahren
Für mich ist das der richtige Weg
Waldo
Vor 2 Jahren
darf man im Kanton Zürich wirklich eine Solaranlage ohne Baubewilligung an die Fassade oder Balkon montieren?
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Wir empfehlen immer, die gewünschte Installation mit Vermieterschaft, Verwaltung oder Eigentümern abzusprechen und je nach Lage auch eine Anfrage ans Bauamt der Gemeinde. Im Kanton Zürich ist die Praxis dem Vernehmen nach bereits recht liberal, die rechtlichen Grundlagen sollen noch in diesem Sinne angepasst werden. Es kann aber auch im Kanton Zürich Ausnahmen geben, beispielsweise ans geschützten Gebäuden. (Siehe Absatz zum Aufklappen am Schluss des Artikels: https://www.energie-experten.ch/de/wohnen/detail/stecker-solaranlage-fuer-mieter-lohnt-sich-das.html#a3e1-aid)
Jean Schneider-Mathieu
Vor 2 Jahren
Sollte von EW viel mehr angepriesen werden, aber die EW’s verkaufen lieber Strom als von Privat zu kaufen. Es sollten ganze Quartiere mit Solar Panels ausgebaut werden, die Besitzer stellen ihre Dachflächen zur Verfügung.
Bruno Rütsche
Vor 2 Jahren
Mag sein, dass in Ihrer Aussage ein Fünkchen Wahrheit steckt, trotzdem würde ich sie in dieser Form nicht unterschreiben.
Bevor wir ernsthaft miteinander über Lösungen diskutieren könnten, müssten wir uns einigen, ob wir das Problem in betriebswirtschaftlicher Hinsicht oder in volkswirtschaftlicher Hinsicht betrachten wollen. Die erwarteten Resultate könnten unterschiedlicher nicht sein. Allerdings erachte ich die Gefahr, dass wir uns dabei in politische Grabenkämpfe verwickeln würden, als sehr erheblich. Am Schluss bliebe dann alles wie gehabt. Die Dächer blank, die EKZ ratlos, die Sonne gelassen und wir genervt.
Bruno Rütsche
Vor 2 Jahren
So weit so gut. Bei einem Stromausfall kann die von der Sonne allenfalls gelieferte Energie systembedingt nicht genutzt werden. Genau aber dann wäre es wünschenswert, den Kühlschrank/TFK, eventuell noch weitere Kleinverbraucher, zumindest zeitweise, weiter zu betreiben. Zu den Preisen, welche für diese Anlagen verlangt werden (ich finde sie überrissen) wäre es möglich, diese Zusatzfunktion einzubauen. Das würde sicher den einen oder anderen motivieren, eine solche Anlage anzuschaffen, zumal diese auch im Winter etwas Strom liefert, sofern sie vertikal montiert ist. Die Anlage wäre in grossen und ganzen gleich wie die Beschriebene. Der Strom würde in eine Steckdose eingespiesen werden. Bei Stromausfall darf dort jedoch nichts eingespiesen werden. Daher müsste die Anlage zusätzlich eine eigene Steckdose haben, an welcher mit einem Verlängerungskabel, zum Beispiel ein Kühlschrank oder TFK, angeschlossen werden könnte. Auch wäre noch eine zusätzliche kleine Batterie vonnöten. Diese könnte eine Bleibatterie in der Grösse und dem Preis einer Auto-Batterie sein.
Es ist nicht die Kernaufgabe des EKZ das Klima zu «retten» oder die Folge von unverschuldeten Stromausfällen zu verhindern, ich denke aber, es würde dem EKZ gut anstehen, Nägel mit Köpfen zu propagieren.
Die entsprechenden Impulse erwarte ich eigentlich von der Politik, an deren ernsthaftem Interesse, die Problem zu lösen, zweifle ich allerdings. Dazu gäbe es noch viel zu sagen, würde aber den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen.
György Tamás
Vor 10 Monaten
100% einverstanden, der Kleinverbraucher hat kein Lobby in Bern.
William F. M. Penn
Vor 2 Jahren
Bezüglich Baubewillung in Hittnau (Kanton ZH) habe ich folgende Info vom Bauamt erhalten:
Aufgrund der Lage in der Kernzone bestehen erhöhte Anforderungen an die Einordnung und Gestaltung, welche wir somit auch eingehender prüfen müssen.
Das Verfahren für Solaranlagen ist bei uns von den Gebühren befreit. Für Sie entstehen folglich keine Kosten.
Ich muss also Baubewilligung beantragen.
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Wir haben den Hinweis auf Kernzonen entsprechend in unsere Box am Schluss des Beitrags aufgenommen:
https://www.energie-experten.ch/de/wohnen/detail/stecker-solaranlage-fuer-mieter-lohnt-sich-das.html#a3e1-aid
Schön, dass Hittnau dafür keine Gebühren verrechnet.
Baffi Johannsen
Vor 2 Jahren
Ich bin ein Fan von Solar, und hatte früher in meinem Haus eine Solaranlage.
Nun wohne ich in einem neuen, 5-jährigen Mehrfamilienhaus mit Flachdach zur Miete. Es wird seit Jahren von Energiesparen etc. geschrieben und gesprochen, warum wird bei Neubauten nicht obligatorisch eine Fotovoltaikanlage zur Unterstützung des Energiebedarfs verlangt.
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
In einigen Kantonen ist die «Eigenstromerzeugung» für Neubauten tatsächlich schon Pflicht. Eine interessante Sendung zum Thema finden Sie hier: https://www.srf.ch/audio/forum/solarpflicht-auf-allen-neubauten?id=12135134
Kurt
Vor 2 Jahren
Mein Sohn hat in seinem energetisch sanierten Haus in der Stadt Zürich vor 2 Jahren ein Erdsonde zum Heizen eingebaut (Gas abgehängt…weisch wie dä jetzt glücklich isch!) und ein riesiges Solardach südseitig zur autonomen elektrisch Versorgung mit zurzeit recht viel Einspeisung ins EKZ Netz. Er hat vorausgedacht und eine Batterie Pufferung. Ist also vom EKZ Netz abgekoppelt. Er hat also noch Strom, wenn mal keine Strom mehr da ist. Leider wurde von einem oder zwei andern Anwohner dieser Häuser aus den 40iger Jahren eine Aktion gestartet, damit diese Häuser quasi Denkmal geschützt werden. Das heisst, dass andere die ihre Häuser auch auf den neusten energetischen Standard bringen wollen zurzeit blockiert sind. Kein Umbau ist mehr möglich. Das finde ich eine Katastrophe.
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Das Projekt Ihres Sohnes bestätigt unsere Empfehlung, dass man eine grosse Solaranlage bauen sollte, wenn die Möglichkeit dafür besteht. Nur wer zum Beispiel als Mieter oder Miteigentümerin diese Möglichkeit nicht hat, sollte prüfen, ob eine Stecker-Solaranlage in Frage kommt. Häuser in der Stadt Zürich werden übrigens nicht von EKZ versorgt, sondern von unseren Kolleginnen und Kollegen bei ewz.
Sven W.
Vor 2 Jahren
Unverständlich ist für mich, warum die EKZ Fördermittel für Plug&Play Anlagen einsetzt. Aber keine Vergütung für eingespeiste Energie bezahlt. Dies sind ja meistens doch wenige Franken und die unverbraucht Energie fliesst, so oder so in das Verteilnetz zurück.
Thomas Elmiger
Vor 2 Jahren
Die Entscheidungen über die Förderung und über die Rückvergütung sind in unterschiedlichen Abteilungen gefällt worden und nicht miteinander verknüpft. Stecker-Solaranlagen sind primär dafür gedacht, den Eigenbedarf zu decken, eine Vergütungspflicht gibt es nicht. Der Aufwand, der für die Abrechnung nötig wäre, stünde in einem schlechten Verhältnis zu den kleinen Mengen von Strom, die ins Netz fliessen und den kleinen Beträgen, die dafür ausgezahlt werden könnten. Im Sinne der effizienten Leistungserbringung für alle Kunden hat EKZ darum entschieden, keine Vergütung für Strom aus Stecker-Solaranlagen zu entrichten. Dass die Anlagen mit dem grosszügigen Förderbeitrag reissenden Absatz fanden, spricht dafür, dass andere Aspekte für die Kundinnen und Kunden wichtiger waren.
Beat Rüedi
Vor 2 Jahren
perfekt
Hans-peter Hochstrasser
Vor 2 Jahren
Denke ist eine gute Sache denn ich denke man kann jeden Tag etwas Strom sparen wenn man will