Energiebedarf für Gebäude halbieren

Energiesparmassnahmen im Gebäudebereich lohnen sich, denn das Sparpotenzial ist gross: Rund 70% des Schweizer Gebäudebestandes wurden vor 1980 gebaut und entsprechen nicht den neusten Standards bezüglich Energieverbrauch.

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Dächer Rauch Heizungen

Der Schweizer Gebäudepark verbraucht etwa 100 TWh oder rund 45 % des Endenergiebedarfs der Schweiz. 75 % (von 100 TWh) entfallen auf die Heizung. Die Energiestrategie 2050 sieht für den schweizerischen Gebäudepark einen Verbrauch von 55 TWh im Jahr 2050 vor, was knapp der Hälfte des heutigen Bedarfs entspricht.

Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Vision spielt das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses fördert bereits seit 2010 die energetische Sanierung von Gebäuden und den Wechsel auf erneuerbare Energien. Mit dem Energiegesetz wurde die Weiterführung des Gebäudeprogramms bis 2025 beschlossen, das ansonsten Ende 2019 ausgelaufen wäre. Zudem wurde es verstärkt, sodass anstatt 300 Millionen zukünftig maximal 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für Förderungen zur Verfügung stehen.

Ein Drittel der CO2-Abgaben auf Brennstoffe fliesst zweckgebunden in das Gebäudeprogramm. Nimmt der Konsum von Heizöl oder Benzin ab, sinken auch die finanziellen Mittel für das Gebäudeprogramm, solange die CO2-Abgaben nicht erhöht werden. Antje Horvath, Leiterin Energieberatung Kanton Zürich, ist allerdings zuversichtlich, was die Bereitstellung der Fördergelder angeht: «Für 2018 stehen dem Kanton Zürich mit knapp 30 Millionen Franken genügend Fördergelder für energetische Massnahmen am Gebäude zur Verfügung.» Bis jetzt sei es noch nicht vorgekommen, dass das Geld nicht gereicht hätte. Sollte dies irgendwann doch eintreffen, könne man mit der Zusicherung der betroffenen Fördergesuche bis zum nächsten Jahr warten, wenn wieder Budget vorhanden sei. Sie ermuntert Hausbesitzer, jetzt ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren und von den Fördergeldern zu profitieren. «Eine Sache ist dabei besonders wichtig: Anrecht auf Förderbeiträge haben Hausbesitzer nur, wenn sie ihr Fördergesuch vor Baubeginn beim jeweiligen Kanton einreichen.», ergänzt sie.

Vom Energiegesetz vorgesehen ist auch, dass Gesamtsanierungen steuerlich besser gestellt werden, indem Investitionen über mehrere Steuerperioden vollständig abgezogen werden können. Sogar die Kosten für den Abbruch des Altbaus sollten zukünftig steuerlich abgezogen werden können, sofern dieser durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wurde. Vor 2020 ist allerdings noch nicht mit einer Änderung zu rechnen, da die Kantone mit der Umsetzung bis dann Zeit haben.

Eine umfassende Gebäudesanierung kann den Energieverbrauch halbieren und wird meist nach 40 bis 50 Jahren fällig.

Energetischen Gebäudezustand kennen

Die Vision des Bundesamts für Energie (BFE) für den Gebäudepark Schweiz ist es, dass bis ins Jahr 2050 die Gesamtenergieeffizienz eines jeden Gebäudes in der Schweiz bekannt ist. Nur so können sich Hauseigentümer über den Bedarf einer Sanierung bewusst werden.

Eine Möglichkeit, seine Liegenschaft energetisch beurteilen zu lassen, bildet der GEAK® «Gebäudeenergieausweis der Kantone». Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Die Kantone können eigenmächtig entscheiden, ob sie den GEAK zur Pflicht machen. Einige verlangen für Handänderungen und den Erhalt von Fördergeldern einen GEAK Plus (Bewertung plus Beratungsbericht mit konkreten Vorschlägen). Andere haben den GEAK flächendeckend zur Pflicht gemacht. Im Kanton Basel beispielsweise müssen Liegenschaftsbesitzer mit einer fossilen Heizungen, die älter als 15 Jahre ist, neu für ihre Liegenschaft einen GEAK Plus erstellen lassen, für welchen sie selbst aufkommen müssen.

Weder für den GEAK noch für den GEAK Plus existieren Fixpreise. Als Preisempfehlung für einen GEAK Plus-Nachweis nennt das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) den Betrag von 1850 Franken für ein Einfamilienhaus. Dieser ist zehn Jahre gültig. Die meisten Kantone subventionieren den GEAK Plus bei einem Einfamilienhaus mit einem Betrag von 300 bis 1000 Franken. Manchmal bedingt eine Förderung allerdings, dass vorgeschlagene Massnahmen auch umgesetzt werden. Das Tool Energiefranken gibt Auskunft über mögliche Fördergelder in der Schweiz.

 

Der Film «Wärmeenergie sparen» ist in Zusammenarbeit mit der Umwelt Arena Schweiz entstanden. Auch die Umwelt Arena führt Energieberatungen durch, von der kostenlosen Kurzberatung an der Ausstellung bis zum GEAK Plus. Zudem bietet sie auch Fachführungen zum Thema Sanieren oder Neubau an.

Tipps zum Sparen von wertvoller Heizenergie

  1. Haus dämmen spart über 50% der Wärmeenergie
    • Als erstes gilt es, den energetischen Zustand des Gebäudes mittels GEAK® oder GEAK® Plus beurteilen zu lassen. Der GEAK® Plus zeigt neben der Analyse noch auf, welche Sanierungsmassnahme zuerst angegangen werden sollte.
  2. Heizung richtig einstellen
    • Raumtemperatur ein Grad kühler stellen spart 6% der Heizkosten (Empfehlung im Badezimmer: 22°C / im Wohnbereich: 20°C / im Schlafraum: 17°C).
    • Die Heizperiode dauert von O bis O (Oktober bis Ostern). Ausserhalb der Heizperiode gilt: Heizung ausschalten und zwar sobald die Aussentemperatur längere Zeit über 15°C steigt.
    • Bei Abwesenheiten wie Ferien kann die Heiztemperatur abgesenkt werden.
  3. Kurz und kräftig lüften
    • 3 bis 4 Mal am Tag für 5 bis 10 Minuten querlüften. So gelangt viel frische Luft in die Räume ohne dass die Innenwände auskühlen.

Unsere Reihe zur Energiestrategie 2050

Unser Artikel «Die drei Säulen der Energiestrategie 2050» geht auf die grundsätzlichen Ziele und Massnahmen der Energiestrategie 2050 ein. Auch in den weiteren Beiträgen zur Energiestrategie 2050 geben wir wertvolle Tipps, wie im Alltag auf einfache und kluge Art Energie gespart werden kann.