Halogenlampenverbot: Was bedeutet das für die Konsumenten?

Seit 1. September 2021 ist ein weitgehendes Halogenlampenverbot in der EU und der Schweiz in Kraft. Die Verordnung sorgt dafür, dass der grösste Teil der Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt werden, die bis zu 10-mal weniger Strom brauchen. Welche Halogenlampen sind verboten, welche noch nicht – und wieso?

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30 alte Stehleuchten in Kellerraum, bereit für die Entsorgung

Im Jahre 2009 beschloss die Europäische Union, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen schrittweise zu verbieten. Das Verbot wurde in mehreren Phasen eingeführt. Zuerst wurden die leistungsstarken und besonders ineffizienten Lampen vom Markt ausgeschlossen. Der 1. September 2021 markiert einen weiteren Schritt, ab dem nur noch wenige ausgewählte Halogenlampen erlaubt sind. Ab 1. September 2023 werden voraussichtlich alle Halogen-Lampen aus dem Verkauf genommen.

Für die nicht mehr erlaubten Lampen steht eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln mit denselben Lampensockeln zur Verfügung.

Grundsätzlich verfügt der Gesetzgeber kein Technologieverbot, sondern gibt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vor – in der Praxis führen diese Anforderungen aber zu einem faktischen Verbot von Halogenlampen. Die gesetzlichen Grundlagen werden in verschiedenen europäischen Verordnungen geregelt. Die Schweiz übernimmt die europäischen Verordnungen und schreibt dies in der Energieverordnung EnEV fest.

Die nachstehenden Aussagen treffen auf den grössten Teil der angebotenen Lampen zu. Für spezielle Typen konsultiere man die EU-Verordnungen gemäss Infobox unten.

Nicht mehr zugelassene Halogenlampen

Alle Hoch-Volt-Lampen (230 Volt) mit den Sockeln E14, E27 und GU10 sind nicht mehr erlaubt, auch die Übergangsfrist für schraubbare Halogenlampen in Birnenform (E14 und E27) ist Ende August 2019 abgelaufen. [Formulierung nach Ablauf aktualisiert]. Sie durften noch ein Jahr länger verkauft, aber nicht mehr produziert werden. Für diese Halogen-Lampentypen gibt es schon heute gute LED-Ersatz-Lampen, die sich äusserlich kaum vom Original unterscheiden – aber bis zu 10-mal weniger Strom benötigen.

Nicht mehr erhältlich sind Halogenlampen mit Sockel E14, E27 und GU10.
Seit 1. September 2021 sind auch Halogen-Stablampen R7 über 2700 Lumen (ca. 140 Watt) sowie Halogen-Reflektor-Lampen GU5.3 nicht mehr erhältlich.

Die entsprechenden Ersatzprodukte finden sich überall im Handel in verschiedenen Ausführungen. Das Online-Portal Topten führt Listen der effizientesten LED-Produkte.

Weiterhin zugelassene Halogen-Lampen

Für einige gebräuchliche Halogenlampen gibt es keine (oder nur mit Einschränkungen) erhältliche LED-Ersatzlampen. Per 1. September 2023 sollen auch die Halogen-Stift-Lampen vom Markt genommen werden.

Weiter erhältlich sind Halogen-Stablampen mit Sockel R7 (bis 2700 Lumen bzw. 140 Watt), sowie Stiftlampen (G9, G4, GY6.35).

Welche Lampen werden verboten, welche nicht – und wieso?

Wieso werden die einen Halogenlampen verboten und die andern nicht; für die meisten Konsumenten bleibt diese Frage unklar.

  • Die nun verbotenen Halogenleuchtmittel sind alles Hochvoltlampen (230 Volt) und benötigen keinen Transformator. Es gibt für alle Bauformen und Leistungen LED-Ersatztypen, die relativ günstig sind. Berücksichtigt man die Energieeinsparung von bis zu 90%, amortisiert sich der Ersatz einer Halogen- durch eine LED-Lampe in wenigen Monaten – bei einer Lebensdauer der LED-Lampe von 10 bis 20 Jahren.
  • Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s) haben oft hohe Leistungen (z.B. 300 Watt) und werden vor allem in Stehleuchten eingesetzt. Die angebotenen LED-Ersatzprodukte sind im Gegensatz zum Original so voluminös, dass sie in den vorhandenen Stehleuchten oft nicht montiert werden können. Die stabförmigen Halogenlampen bis 140 Watt (2700 Lumen) sind weiterhin erlaubt. Will man eine neue Stehleuchte mit mehr Licht, muss man seit Ende 2021 eine LED-Leuchte kaufen.
  • Stiftlampen sind sehr klein und finden ihren Einsatz häufig in Tischleuchten. Auch hier gibt es LED-Ersatz-Produkte, die in der notwendigen Leistung aber in vielen bestehenden Leuchten keinen Platz finden. Die Halogen-Stiftlampen (230 und 12 Volt) bleiben bis Ende August 2023 erlaubt.
  • Für 12-Volt-Reflektor-Lampen gibt es zahlreiche LED-Ersatz-Produkte, per 1. September 2021 wurde der Handel mit den Lampen verboten. Niedervolt-Reflektor-Lampen benötigen einen zusätzlichen Transformator, viele werden zudem gedimmt. Einige Transformatoren und Dimmer von bestehenden Systemen sind nicht kompatibel mit LED-Lampen (diese können brummen, flackern oder gar nicht brennen). Wer auf LED umstellt, muss unter Umständen auch Transformatoren und Dimmer ersetzen.
    Ein Ersatz dieser Reflektor-Lampen ist aber sinnvoll: Selbst wenn ein bestehender Transformator oder Dimmer bei der Umstellung auf LED ersetzt werden müsste – die hohe Wirtschaftlichkeit ist gegeben; dies insbesondere im Gastro- und Kleingewerbebereich.

Konsumenten werden somit keine Nachteile durch das Halogenlampenverbot erfahren, im Gegenteil. Hamsterkäufe für die Restbestände lohnen sich nicht. Die Effizienz und Qualität der heute erhältlichen LED-Lampen lassen die anderen Beleuchtungstechniken alt aussehen. Übrigens, die effizientesten LED-Lampen mit Energieklasse A+ und A++ finden sich jederzeit auf dem Online-Portal Topten.

Alte Halogenleuchten entsorgen

Unser Titelbild zeigt es: Da stehen alte Stehleuchten mit Halogen-Stablampen R7 zur Entsorgung bereit. Das Förderprogramm Alledin machte den Besitzern den Abschied leichter. Alte Lampen und Leuchten können aber auch einfach bei jeder Verkaufsstelle gratis zur Entsorgung abgegeben werden.

In einem weiteren Beitrag geht es um den Kauf von Lampen und Leuchten mit fünf konkreten Tipps für Neukauf, Ersatz und Optimierung im Wohnbereich.

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