Energetische Sanierungen: Grosse Unterschiede bei Fördergeldern
In der Schweiz ist der Einfluss des Staates auf den Immobilienmarkt gross und sehr komplex. Viele Faktoren wirken auf Immobilien, Akteurinnen und Akteure ein. Einer davon unterscheidet sich stark von Kanton zu Kanton: die Fördergelder.
Wüest Partner analysiert regelmässig, wie staatliche Massnahmen den Markt beeinflussen. In diesem Beitrag stehen Fördergelder für energetische Sanierungen im Vordergrund. Nach dem Überblick zu Ausgangslage und Methodik geht es in einem ersten Teil um Beiträge für Mehrfamilienhäuser, danach folgen Erkenntnisse zu Einfamilienhäusern.
Obwohl in den vergangenen Jahren bereits ein starker Anstieg der Umbauten festgestellt werden konnte und ein grosser Teil davon in energetische Sanierungen geflossen sein dürfte, besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Gesellschaft und Politik müssen zusätzliche Anstrengungen unternehmen, wenn sie das Klimaziel erreichen wollen. Den Fördergeldern könnte dabei eine wichtige Rolle zukommen.
Musterobjekte: Einbau Wärmepumpe und PV‑Anlage
Der Betrieb einer Wärmepumpe reduziert den CO2-Austoss einer Heizung gemäss Definition auf Null gemäss Zählweise des Pariser Klimaabkommens. CO2-Emissionen fallen höchstens noch bei der Produktion des Stroms an. Dieser kann aber ebenfalls aus erneuerbaren Energiequellen bezogen werden – zum Beispiel von der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft. Mit der Installation einer Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage kann also in Bezug auf den CO2-Ausstoss eine entscheidende Wirkung erreicht werden.
Die Eigenschaften des Gebäudes und die Art der Sanierung beeinflussen die Resultate stark. Die für diese Berechnungen gewählten Spezifikationen sind in den folgenden Aufklappelementen beschrieben.
Die Kalkulation der Fördergelder der öffentlichen Hand beim Einbau einer Wärmepumpe und der Installation einer Photovoltaikanlage erfolgte für ein Musterobjekt mit folgenden Merkmalen:
Die Kalkulation der Fördergelder der öffentlichen Hand beim Einbau einer Wärmepumpe und der Installation einer Photovoltaikanlage erfolgte für ein Musterobjekt mit folgenden Merkmalen:
Wüest Partner hat die Fördergelder, die von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone zur Verfügung gestellt werden, für den «Fördergelderrechner» aufbereitet (Stand: 4. Quartal 2022). Die Datenbank wurde durch Angebote privater Anbieter sowie durch die vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel für Einmalvergütungen beim Bau von Photovoltaikanlagen ergänzt. Als Basis diente die Datenbank www.energiefranken.ch.
In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob eine Gemeinde Fördergelder vergibt. Die jeweiligen Beträge wurden sodann in den Kantons- und Gemeindereglementen ermittelt. Die Daten wurden mit viel Sorgfalt erhoben, dennoch kann Wüest Partner keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit der Daten übernehmen. Wüest Partner ist EKZ dankbar für das Engagement als Betreiber der Plattform.
Die in diesem Artikel verwendeten Angaben zum Heizungsersatz und zur Installation von Photovoltaikanlagen entstammen dem Fördergelderrechner. Dieser umfasst ausserdem gemeindespezifische Werte zu Fördergeldern für Fassadensanierungen, thermische Solaranlagen, Holzheizungen, Anschlüsse an Wärmenetze, umfassende Gesamtsanierungen (GEAK und Minergie) und Neubauten (GEAK und Minergie).
Förderprogramme: Von Kanton zu Kanton verschieden
Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark. Dazu kommen noch die Angebote von privaten Anbietern. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Wüest Partner hat daher mit dem Fördergelderrechner eine Applikation erstellt, die für jeden Kanton und jede Gemeinde dokumentiert, welche Massnahmen in welchem Umfang gefördert werden. Anhand von Mustersanierungen konnten die Spezialisten für ein Mehrfamilienhaus und für ein Einfamilienhaus ermitteln, wie gross die regionalen Unterschiede innerhalb der Schweiz im vierten Quartal 2022 waren.
Mehrfamilienhäuser: Wallis und Graubünden fördern am stärksten
Bei den Mehrfamilienhäusern wird die Rangliste der kantonalen Förderbeiträge von den Kantonen Wallis und Graubünden angeführt. Gemäss der Berechnungsmethode des Kantons Wallis können Fördergelder in der Höhe von 65 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche beantragt werden. Diese dürfen in der Summe jedoch 40 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten. Beim Musterobjekt resultiert ein kantonaler Förderbeitrag von 58’500 Franken. Dazu kommen teils grosszügige kommunale Beiträge, sodass in einzelnen Gemeinden über 70’000 oder gar gegen 90’000 Franken zusammenkommen können.
Beim Muster-Mehrfamilienhaus steuert der Kanton Wallis 58’500 Franken an die Sanierung bei. Grosszügige Beiträge einzelner Gemeinden erhöhen die Förderprämie auf gegen 90’000 Franken.
Der Kanton Graubünden startete 2021 den «Aktionsplan Green Deal». Die Massnahmen im Bereich Gebäude beruhen auf dem Energiegesetz und dem Gebäudeprogramm, ermöglichen jedoch höhere Förderbeitragssätze. Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen oder die energetische Gebäudesanierung werden 50 bis 100 Prozent höhere Beiträge ausbezahlt.
Am wenigsten Fördergelder auf kantonaler Ebene werden in Obwalden, Appenzell-Innerrhoden und Jura gesprochen. Der Kanton Obwalden ist jedoch ein Sonderfall: Hier werden Wärmepumpen bereits ab einer Leistung von 20 Kilowattstunden fallweise beurteilt. Weil dies jedoch nicht in einem klar definierten Regelwerk erfasst ist, kann es in der Datenbank nicht ausgewiesen werden. Damit werden die Beiträge des Kantons tendenziell unterschätzt.
Unterschiede bei Mehrfamilienhäusern grösser als bei Einfamilienhäusern
Bei der Mustersanierung des hier vorgestellten Mehrfamilienhauses sind die Unterschiede zwischen den Kantonen deutlich grösser als im Falle des Einfamilienhauses. Das liegt daran, dass kantonale Beiträge oft anhand eines Pauschalbeitrags und eines variablen leistungs- oder flächenabhängigen Beitrags bemessen werden. Bei umfangreichen Projekten führen diese variablen Beiträge je nachdem zu grossen kantonalen Unterschieden.
Gemeinden mit den höchsten Fördergeldern der öffentlichen Hand
Gemeinde (Kanton)
Bund
Kanton
Gemeinde
Total
Landquart (GR)
9470
45’000
40’950
95’420
Domat/Ems (GR)
9470
45’000
35’000
89’470
Inden (VS)
9470
58’500
21’500
89’470
Ayent (VS)
9470
58’500
13’800
81’770
Saas-Fee (VS)
9470
58’500
5850
73’820
Monthey (VS)
9470
58’500
3000
70’970
Sierre (VS)
9470
58’500
3000
70’970
Savièse (VS)
9470
58’500
2500
70’470
Mont-Noble (VS)
9470
58’500
1500
69’470
Fully (VS)
9470
58’500
1200
69’170
Fördergelder für das Muster-Mehrfamilienhaus: Top-Ten der Gemeinden. (Quelle: Wüest Partner, Stand: 4. Quartal 2022)
Die meisten Top-Ten-Gemeinden in Bezug auf die Höhe der Fördergelder befinden sich aufgrund der hohen Beiträge des Kantons im Wallis. Die Liste wird jedoch von zwei besonders grosszügigen Gemeinden aus dem Kanton Graubünden angeführt: Landquart und Domat/Ems. Die Gemeinde Landquart zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen Beitrag von 300 Franken pro Kilowatt-Peak an die Photovoltaikanlage leistet und für den Heizungsersatz zusätzlich 75 Prozent des kantonalen Beitrages bezahlt.
Die Fördergelder, die von der Stiftung MyClimate gesprochen werden, übersteigen in einigen Fällen die Kantonsbeiträge. Beiträge von privaten Institutionen werden hier jedoch generell nicht berücksichtigt.
Förderbeiträge für Einfamilienhäuser: Zug und Basel-Stadt besonders spendabel
Im Folgenden werden die Fördergelder, die für eine Sanierung mit Wärmepumpe und Photovoltaik bezogen werden können, für ein Muster-Einfamilienhaus dargestellt. Die Bandbreite ist gross: Im Kanton Zug beträgt der Förderbeitrag im Durchschnitt 35’460 Franken, im Kanton Jura gibt es für die gleichen Verbesserungen 9280 Franken Zuschuss. (Bestandesgewichtetes Mittel der Gemeinden des jeweiligen Kantons.)
Grosser Spielraum für Kantone
Die Bundesbeiträge für die Installation der Photovoltaikanlage können bei der Pronovo AG beantragt werden und betragen in allen Schweizer Gemeinden 4910 Franken. Zusätzliche Fördergelder für Photovoltaikanlagen werden in den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Genf, Glarus, Uri, Graubünden und Tessin ausbezahlt. In einigen Ausnahmefällen können die Beiträge des Bundes nicht mit kommunalen Fördergeldern kombiniert werden. Für die Berechnungen hat Wüest Partner in diesen Fällen den jeweils höheren Beitrag verwendet.
Die Fördergelder für den Heizungsersatz werden direkt bei den Kantonen beantragt. Diese werden mit Globalbeiträgen aus dem Gebäudeprogramm unterstützt. Die Regelung lautet wie folgt: «Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des Kredits, den der jeweilige Kanton für sein Programm bewilligt hat.»
16’100 Franken Förderung gibt es für Wärmepumpe und Solaranlage im Schweizer Durchschnitt.
Summiert man die Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden, können für das Musterprojekt im schweizweiten Durchschnitt rund 16’100 Franken an Fördergeldern beantragt werden. Die Unterschiede sind aber sehr gross, denn die Kantone verfügen über einen grossen Spielraum, den sie auch nutzen. Am grosszügigsten sind die Kantone Zug und Basel-Stadt, wo die kantonalen Förderbeiträge auf deutlich über 20’000 Franken zu stehen kommen. Am wenigsten spendabel sind die Kantone Jura, Appenzell-Innerrhoden und Obwalden.
Teils substanzielle kommunale Beiträge
Obwohl viele Gemeinden substanzielle Beiträge ausschütten, sind es doch in den meisten Fällen die kantonalen Beiträge, die den Löwenanteil der Fördergelder ausmachen. So liegen denn auch die elf Gemeinden des Kantons Zug an der Spitze der Rangliste der Gemeinden mit dem höchsten Total an Fördergeldern – mit einer Ausnahme: Vaux-sur-Morges, eine kleine Gemeinde im Kanton Waadt, verdoppelt die Beiträge des Kantons und kann so jene Gemeinden des Kantons Zug überholen, die selber keine eigenen Beiträge über den grosszügigen Kantonsbeitrag hinaus leisten. Auf den nächsten Plätzen folgen Gemeinden aus den Kantonen Waadt, Wallis und Graubünden.
Wie auf der Karte ersichtlich, kann es innerhalb der Kantone relativ grosse Unterschiede geben. So vergibt beispielsweise das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich grosse Beiträge sowohl in der Stadt Zürich als auch in seiner Versorgungsregion in Graubünden. Diese übersteigen sogar den Beitrag des jeweiligen Kantons. Auch in der Waadt oder im Tessin gibt es einzelne Gemeinden, die besonders grosse Beiträge sprechen.
Dr. Jörg Schläpfer kommentiert als Leiter Makroökonomie von Wüest Partner das Umfeld des Immobilienmarkts und organisiert Weiterbildungsveranstaltungen der Wüest Academy.
Das ist eine interessante Fragestellung. Bisher sind uns dazu leider keine Untersuchungen bekannt.
Judith Riner
Vor 1 Jahr
Ich danke für die Fördergelder, doch wir haben auch damit gerechnet dass uns der Strom, und auch der Herkunftsnachweis, zu einem fairen Preis abgenommen wird. Der Markt seht aber im Moment anders aus. Die Vergütung für den Strom ist zum Teil unglaublich tief und es gibt keine Abnehmer für den Herkunftsnachweis einer etwas grösseren Anlage. Gibt es da einen Plan für die Zukunft, die Vergütung für den Strom so zu regeln, dass sich der Bau der Anlagen tatsächlich auch lohnt.
Kommentare: Was denken Sie?
Silvan Bernal
Vor 1 Jahr
Gibt es eine Korrelation zwischen Anzahl installierten WP und der höhe der Fördergelder?
Thomas Elmiger
Vor 1 Jahr
Das ist eine interessante Fragestellung. Bisher sind uns dazu leider keine Untersuchungen bekannt.
Judith Riner
Vor 1 Jahr
Ich danke für die Fördergelder, doch wir haben auch damit gerechnet dass uns der Strom, und auch der Herkunftsnachweis, zu einem fairen Preis abgenommen wird. Der Markt seht aber im Moment anders aus. Die Vergütung für den Strom ist zum Teil unglaublich tief und es gibt keine Abnehmer für den Herkunftsnachweis einer etwas grösseren Anlage. Gibt es da einen Plan für die Zukunft, die Vergütung für den Strom so zu regeln, dass sich der Bau der Anlagen tatsächlich auch lohnt.