Unterstützung für Unternehmen
Firmen werden in der Schweiz auf verschiedenste Weisen gefördert. Direkte Förderbeiträge sind hingegen selten und vorwiegend aus privater Hand.
In der Schweiz gibt es nur vereinzelte direkte Förderbeiträge an Unternehmen. Der Bund und die Kantone beschränken vorrangig auf die Bildung von Rahmenbedingungen und administrative Entlastungen. Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhalten KMU vor allem Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Ämtern. Dafür würde unter anderem ein elektronischer Gründungsschalter eingerichtet, der Firmengründer bei der Anmeldung des Unternehmens bei AHV, Mehrwertsteuer, Handelsregister und Unfallversicherung unterstützt. Erreichbar ist die Stelle unter StartBiz.ch.
Unterstützung für Neufirmen
Auch der Kanton Zürich versucht Firmengründer auf diesem Weg zu unterstützen. Die dafür eingerichtete Gründungsplattform soll Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern bei einer raschen und komplikationslosen Gründung des Unternehmens zur Seite stehen. Wie andere Städte und Kantone engagiert sich der Kanton Zürich ebenfalls an Gründungszentren und Technoparks, damit sich Start-ups zu günstigen Preisen und im konstruktiven Austausch in den Anfangsjahren etablieren können. Informationen können eingeholt werden über:
Bürgschaften für Unternehmen im ländlichen Raum
Bürgschaften in Höhe von 500‘000 Franken können im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum an die dort ansässigen Betriebe gewährt werden. Der Bund trägt dafür ein Verlustrisiko von 90 Prozent. Für verbürgte und nicht verbürgte Kredite kann der Bund Zinskostenbeiträge ausrichten.
Die Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen (GBZ) in St. Gallen verwaltet dieses Instrument in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionalgenossenschaften. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) entscheidet schliesslich über die Gesuche um Zinskostenbeiträge. Die zuständige Bürgschaftsgenossenschaft erhält die Gesuche für die Bürgschaften und Zinskostenbeiträge, die von der Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen in Zusammenarbeit mit den regionalen Bürgschaftsorganisationen geprüft werden. Über das Bundesgesetz informiert der Bund auf folgender Seite:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760139/index.html
Stromeffizienz im Unternehmen
Darüber hinaus erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung durch private Einrichtungen. So profitieren Firmen nicht selten bei energetischen Massnahmen am Firmengebäude oder beim Kauf energieeffizienten Geräten. So unterstützen auch die EKZ Netzkunden mit finanziellen Beiträgen zur Steigerung der Stromeffizienz im Unternehmen und möchten Geschäftskunden mit dem gleichnamigen Förderprogramm zu Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich motivieren. Gesuche können Firmen einreichen unter:
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