Diese Frage stellt sich oft beim Blick auf die Stromrechnung. Im Wesentlichen besteht der Strompreis aus folgenden Komponenten: den Tarifen für Netznutzung, Messwesen, Energie, Stromreserve und solidarisierte Kosten sowie Abgaben ans Gemeinwesen und an den Bund zwecks Förderung der erneuerbaren Energien.
In der Schweiz ist der Strompreis in erster Linie davon abhängig, ob die benötigte Energie frei am Markt bei einem Energielieferanten nach Wahl beschafft werden kann oder nicht. Grosskunden, die im Jahr 100 MWh Strom oder mehr verbrauchen, können am Markt einkaufen. Für Haushalts- und Gewerbekunden – sogenannte feste Endverbraucher – sowie für marktberechtigte Grosskunden, die auf ihren Marktzugang verzichten, beschafft der lokale Netzbetreiber die benötigte Menge an Strom. Die dafür in Rechnung gestellten Stromtarife sind reguliert und werden Elektrizitätstarife genannt.
Die Strompreise in der Schweiz
Für die Gestaltung dieser Elektrizitätstarife gelten gesetzliche Vorgaben, die im Stromversorgungsgesetz (StromVG) und in der dazugehörigen Verordnung (StromVV) definiert sind und deren Einhaltung von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht wird. Die Tarife setzen sich aus den Netznutzungstarifen, den Messtarifen, den Energietarifen, den Tarifen für die Stromreserve und die solidarisierten Kosten sowie den Abgaben und Leistungen ans Gemeinwesen und der Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, dem Netzzuschlag, zusammen.
Der Transport und die Verteilung des Stroms vom Kraftwerk bis ins Haus wird dem Kunden als Netznutzung verrechnet. Der Netznutzungstarif umfasst die Kosten für
den Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze,
für die Abrechnung und den Kundendienst,
die allgemeinen Systemdienstleistungen (allg. SDL) der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, die für den ständigen Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion zuständig ist.
Arbeitspreis und Leistungspreis
In der Stromrechnung weisen die Netzbetreiber in der Regel die allg. SDL separat aus. Zur anteiligen Deckung der Fixkosten verrechnen die meisten Netzbetreiber einen Grundtarif.
Insbesondere bei Haushalts- und Gewerbekunden muss ein grosser Teil der Kosten aufgrund stromversorgungsrechtlicher Vorgaben auf Basis der bezogenen Energie im Arbeitspreis in Rappen/kWh verrechnet werden. Lange Zeit wurde der Arbeitspreis für den Verbrauch zu Hochtarif- und Niedertarifzeiten bei den meisten Netzbetreibern getrennt berechnet, aktuell ist ein Trend zu einem Einheitstarif zu beobachten.
Bei Kunden mit einem grösseren Verbrauch kommt ein Leistungspreis in CHF/kW hinzu. Dieser basiert auf der in einem bestimmten Zeitraum maximal vom Kunden bezogenen Leistung (gemittelt über eine Messperiode von 15 Minuten).
Ab 2026 müssen die notwendigen Prozessschritte für die Messdatenbereitstellung gemäss den stromversorgungsgesetzlichen Vorgaben verursachergerecht über Messtarife in Rechnung gestellt werden.
Der Messtarif umfasst insbesondere die Kosten für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb und Unterhalt der Messeinrichtungen sowie mit der Erfassung, Plausibilisierung und Bereitstellung von Messdaten verbunden sind. Die Kosten beinhalten auch die Einführung von intelligenten Messsystemen. Bis Ende 2027 müssen 80 % der Stromzähler durch intelligente Messgeräte – sogenannte Smart Meter – ersetzt werden. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der vereinbarten Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt (direkte oder indirekte Messung mittels Messwandler).
Der Energietarif ist der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Im aktuellen teilliberalisierten Strommarkt können die festen Endverbraucher nicht am freien Markt teilnehmen und müssen die elektrische Energie aus der Grundversorgung beim lokalen Netzbetreiber beziehen. Die für die Grundversorgung benötigte Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder er kauft sie am Markt ein.
Die Abgaben umfassen zum einen die kommunalen und kantonalen Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen und zum anderen die Bundesabgabe.
Kommunale und/oder kantonale Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen können erhoben werden. Ein Beispiel sind die Konzessionsgebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund zur Verlegung von Stromleitungen. Aber auch Energieabgaben zur lokalen Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien, von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung gehören dazu. Schweizweit betrugen die durchschnittlichen Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen für das Jahr 2022 rund 0,9 Rp./kWh.
Die Bundesabgabe enthält den Netzzuschlag zur schweizweiten Förderung erneuerbarer Energien. Im Wesentlichen gehören dazu die Investitionsbeiträge für verschiedene Erzeugungstechnologien, die Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen, das Einspeisevergütungssystem (KEV) und die Marktprämie für die bestehende Grosswasserkraft. Der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe jährlich bedarfsgerecht fest. Der gesetzliche Höchstbetrag gemäss geltendem Energiegesetz ist 2,3 Rp./kWh.
Seit 2024 müssen die Stromkonsumenten auch die Kosten für die Stromreserven des Bundes bezahlen. Die Netzbetreiber erheben bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten. Der Tarif Stromreserve ist zur Finanzierung der Vorhaltung der Wasserkraftreserve und der Verfügbarkeit der ergänzenden Reserve.
Ab 2026 erheben die Netzbetreiber bei den Endkunden die von Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der über das Übertragungsnetz solidarisierten Kosten. Diese umfassen:
Die Kosten für Netz- und Anschlussverstärkungen nach Art. 15b StromVG.
Die Kosten für Unterstützungsmassnahmen nach Art. 14bis StromVG. Damit werden die vom Bund gewährten Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung finanziert.
Kostenverhältnisse
Am gesamten Strompreis, den ein typischer Haushalt in der Schweiz bezahlt, machen die Kosten durchschnittlich etwa folgende Anteile aus:
Komponente
Anteil
Netznutzung
38 %
Messwesen
6 %
Energiebezug
43 %
Bundesabgabe
8 %
Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen
3 %
Stromreserve und solidarisierte Kosten
2 %
Stand 2025/2026 (Medianwerte, gerundet)
Ist der Strompreis in der ganzen Schweiz gleich?
Nein, dem ist nicht so. Die Preise zwischen den Netzbetreibern innerhalb der Schweiz variieren zum Teil erheblich. Dies zeigt ein Blick auf den Strompreisvergleich der ElCom deutlich.
Für einen typischen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh variiert der Elektrizitätstarif für das Jahr 2026 zwischen 9,64 Rp./kWh und 43,61 Rp./kWh. (Grafik: ElCom – H4 Verbrauchsprofil, Standardprodukt)
Warum unterscheiden sich Schweizer Strompreise so stark?
Die Ursachen für die zum Teil grossen Preisdifferenzen sind beispielsweise topografische Gegebenheiten des Versorgungsgebiets und Unterschiede in der Kosteneffizienz des Netzbetreibers. Dies wird häufig auch in den Medien so dargelegt, greift aber oft zu kurz. Unbestritten ist, dass die Höhe der Netzkosten das Niveau der Netznutzungstarife beeinflusst.
Einflussfaktoren Netzkosten
Auf die Höhe der Netzkosten hat wiederum die Topologie des Versorgungsgebietes einen starken Einfluss. So wirkt beispielsweise die Dichte an installierten Stromzählern pro Kilometer Leitungsstrang kostensteigernd, weil mehr Anschlüsse ein leistungsfähigeres Netz erfordern. Die Dichte der an Kunden abgegebenen Energie pro Leitungskilometer wirkt dagegen kostensenkend.
Bau- und Umweltauflagen können die Kosten für den Netzbau erhöhen. Daneben können strukturpolitische Entscheidungen einen starken Einfluss haben. Durch den Verzicht auf die regulatorisch zulässige Verzinsung des im Netzbereich eingesetzten Kapitals werden die Netznutzungstarife teilweise bewusst tief oder nicht kostendeckend gehalten.
Einflussfaktoren Messkosten
Die Höhe der Messtarife kann variieren. Ursachen hierfür sind sowohl Unterschiede im Fortschritt und in der Ausgestaltung des Smart-Meter-Rollouts als auch individuelle Faktoren im Zusammenhang mit der Installation der Messeinrichtungen:
Die Aktivierungspolitik der Netzbetreiber im Hinblick auf Investitionen in den Smart-Meter-Rollout kann zu Abweichungen führen. Netzbetreiber, die Investitionen nicht aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand in den Betriebskosten erfassen, weisen entsprechend höhere laufende Messkosten aus.
Beim Ersatz konventioneller Messgeräte durch Smart Meter entstehen durch die Abschreibung verbleibender Restwerte zusätzliche Aufwendungen für Anlagenabgänge.
Der Einsatz unterschiedlicher Übertragungstechnologien zur Datenübermittlung kann zu variierenden wiederkehrenden Betriebskosten führen.
Darüber hinaus können auch individuelle, dem Kunden zum Zeitpunkt der Installation gesondert in Rechnung gestellte Kosten (z. B. für Messwandler) zu Differenzen in den Messtarifen beitragen.
Einflussfaktoren Energietarif
Die Höhe des Energietarifs ist stark von den Produktions- und Beschaffungskosten abhängig. Haupttreiber für die Differenzen bei der Energie ist der Anteil Eigenproduktion. Netzbetreiber mit einem hohen Anteil an teurer Eigenproduktion können in der Regel die Energie nicht zu demselben Preis anbieten, wie Netzbetreiber, welche die benötigte Energie überwiegend am Markt mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen beschaffen.
Wobei es zu beachten gilt, dass Marktpreise vor allem vom Zeitpunkt der Energiebeschaffung abhängen und diese über die Jahre betrachtet starken Schwankungen unterliegen können. Weitere Gründe für Differenzen sind der unterschiedliche ökologische Produktemix und ob die zulässige Vertriebsmarge mehr oder weniger stark ausgeschöpft wird.
Auch andere, nicht direkt messbare Kostenfaktoren haben einen Einfluss auf die Höhe der Netznutzungs-, Mess- und Energietarife. Dazu gehören zum Beispiel:
Fiskalpolitische Faktoren: Differenzierte Steuerpflicht und Steuersätze – schweizweit betrachtet variieren die Steuern stark;
Regionale ökonomische Faktoren: Lohnunterschiede, Unterschiede bei den Grundstück- und Mietpreisen;
Tarifpolitik: Mit der Kostenverteilung auf Kundengruppen und über die Gewichtung der Tarifelemente kann eine unterschiedliche Belastung der Verbrauchsprofile erzielt werden.
Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen können von den Netzbetreibern nicht beeinflusst werden. Im schweizweiten Vergleich variieren diese stark. Für einen typischen Haushaltskunden bewegen sich diese im Jahr 2026 von 0 Rp./kWh bis 7,44 Rp./kWh.
Wann werden die Schweizer Strompreise bekannt gegeben?
Jeweils Ende August werden die Strompreise für das kommende Jahr publiziert.
In der Schweiz gibt es rund 630 Netzbetreiber. Jeder Netzbetreiber ist stromversorgungsrechtlich dazu verpflichtet, bis spätestens Ende August seine Elektrizitätstarife für das kommende Jahr sowohl seinen Kunden als auch der ElCom bekanntzugeben.
Die ElCom ist die staatliche Regulierungsbehörde für den Schweizer Strommarkt. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Beaufsichtigung der Strompreise. Damit ist sie vergleichbar mit dem Preisüberwacher im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Netznutzungs- und Energietarife und sie kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise rückwirkend absenken. Die ElCom überwacht nur die Energiepreise der Grundversorgung, nicht aber die Energiepreise im liberalisierten Strommarkt.
Ein schweizweiter Strompreisvergleich kann auf der Webseite der ElCom eingesehen werden: www.strompreis.elcom.admin.ch.
Was heisst denn liberalisierter Strommarkt?
Seit 2009 können Endverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von 100 MWh und mehr ihren Energielieferanten im Strommarkt frei wählen. Das heisst, sie können verschiedene Offerten einholen und sich für den günstigsten Anbieter entscheiden.
Rund 66 Prozent der marktberechtigten Kunden haben bis Ende 2023 von diesem Recht Gebrauch gemacht, seither stagniert der Anteil der Kunden am freien Markt. Für diese Kunden überwacht die ElCom nur noch die Netznutzungstarife, die weiterhin im regulierten Monopol sind.
Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung
Haushalts- und Gewerbekunden steht der freie Markt heute noch nicht offen. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über ein Stromabkommen Schweiz – EU verabschiedet. In der Vorlage ist auch der Vorschlag enthalten, den Strommarkt für alle Kunden zu öffnen.
Künftig sollen also auch Haushalte und kleine Betriebe ihren Energielieferanten frei wählen können. Diese Kunden sollen nach dem Entwurf der Vorlage weiterhin ein Anrecht auf Grundversorgung haben. Dies bedeutet, dass diese Kunden jährlich zwischen Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers und einem Marktangebot wählen und wechseln können.
Mit der Neugestaltung des Strommarkts erwartet der Bundesrat eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.
Wie funktioniert der Stromhandel?
Der Strom wird an verschiedenen europäischen Strombörsen sowie bilateral über Broker-Plattformen gehandelt. Man unterscheidet zwei Märkte: den Terminmarkt für den langfristigen Handel und den Spotmarkt für den kurzfristigen Handel. Dies vor allem, weil die Handelsware Strom nur sehr begrenzt speicherbar ist. Die Produktion und der Verbrauch müssen immer gleichzeitig stattfinden.
Beim langfristen Handel kann Strom mit einem Vorlauf von bis zu sechs Jahren gekauft oder verkauft werden. Durch die frühe Abdeckung der prognostizierten Versorgungsbedürfnisse sichern sich Marktteilnehmer eine bestimmte Menge an Strom zu einem vereinbarten Preis im Voraus ab. Gehandelt werden mittel- bis langfristige Produkte wie Jahres-, Quartals- und Monatskontrakte. Marktteilnehmer sichern sich so vor Preisänderungen im Markt ab.
Im kurzfristigen Handel können Marktteilnehmer ihre momentan benötigte Strommenge kaufen oder die überschüssige Menge an Strom verkaufen. Ziel dabei ist die Schaffung des Gleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch. Die Marktteilnehmer gleichen sozusagen das aus, was tatsächlich verbraucht wird. Das kann mehr oder weniger sein, als die im Voraus bestellte Menge an Strom. Marktteilnehmer sichern sich so gegen Volumenrisiken ab. Die Vorlaufzeiten zwischen dem Handel und der Lieferung unterscheiden sich insofern, dass diese auf dem Day-Ahead-Markt meist einen Tag und auf dem Intra-Day-Markt nur wenige Stunden vor Lieferung betragen.
Die gehandelten Strompreise unterliegen starken Preisschwankungen. Preisbestimmend für Angebot und Nachfrage sind beispielweise die Verfügbarkeiten von Kraftwerken. Aber auch die Preisentwicklungen anderer Rohstoffe, insbesondere Kohle, Erdgas oder Öl und die Preise der Emissionsrechte haben einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Strompreise. Zudem beeinflussen noch andere Faktoren die Strompreise, wie beispielsweise die Konjunktur, die Verbrauchssituation, politische Entwicklungen, die regulatorischen Bestimmungen, das Wetter, die Preise der Grenzkapazitäten sowie die Einspeisung von Wind- oder Photovoltaik-Strom.
In der Stromversorgung gilt es, zwischen «physikalisch und buchhalterisch» zu unterscheiden. Der Handel erfolgt rein auf dem Papier. Physikalisch erfolgt die Versorgung aber immer direkt vor der Tür. Die Energie wird immer aus den Kraftwerken geliefert, die nah sind.
Update-Hinweis: Die ursprüngliche Fassung dieses Artikels erschien am 10.2.2022. Nach einer kleinen Aktualisierung im Oktober 2024 wurde der Beitrag per 26.9.2025 in grösserem Umfang überarbeitet.
Der Leiter Regulierungsmanagement von EKZ kennt sich in energie- und stromversorgungsrechtlichen Fragen aus. So weiss er beispielsweise genau, was Versorgungssicherheit bedeutet und wie der Strompreis zustande kommt.
Ein sehr guter Beitrag von Herrn Maag. Ihm sei gedankt. Dieser Beitrag hilft dem Strombezüger, die übliche Geheimniskrämerei der Netzbetreiber ein wenig zu lüften. Fragt man zum Beispiel den Netzbetreiber EWA, wie der jeweils gültige Stromtarif zusammengesetzt sei, so lautet die Antwort: Das sei Betriebsgeheimnis und diese Antwort wird weitgehend von der ElCom gestützt. Zusätzlich wird auf die Jahresrechnung vom EWA verwiesen. Das ist aber eine sehr komplizierte Buchhaltung, die bestenfalls von speziell geschulten Buchhaltern verstanden wird.
Josef Achermann
Der Beitrag könnte noch ergänzt werden für Grosskunden mit Leistungstarifen und einem Berechnungsbeispiel, wie sich Peak-Shaving dadurch lohnen kann – etwas mit Batterien.
Besten Dank für die Anregung, wir nehmen die Strompreise für Grosskunden gerne in unsere Themenplanung auf.
Schäfer
Vor 3 Jahren
Wiso bezahlen Zweitwohnungsbesitzer in unserer Gemeinde weniger für den Strom, als wir die ständig hier wohnen? Auch in den Wohnungen wird durch Wlan und Kühlschrank dauernd Strom bezogen?
Kommentare: Was denken Sie?
Achermann Josef
Vor 4 Jahren
Ein sehr guter Beitrag von Herrn Maag. Ihm sei gedankt. Dieser Beitrag hilft dem Strombezüger, die übliche Geheimniskrämerei der Netzbetreiber ein wenig zu lüften. Fragt man zum Beispiel den Netzbetreiber EWA, wie der jeweils gültige Stromtarif zusammengesetzt sei, so lautet die Antwort: Das sei Betriebsgeheimnis und diese Antwort wird weitgehend von der ElCom gestützt. Zusätzlich wird auf die Jahresrechnung vom EWA verwiesen. Das ist aber eine sehr komplizierte Buchhaltung, die bestenfalls von speziell geschulten Buchhaltern verstanden wird.
Josef Achermann
Benjamin Sawicki
Vor 4 Jahren
Der Beitrag könnte noch ergänzt werden für Grosskunden mit Leistungstarifen und einem Berechnungsbeispiel, wie sich Peak-Shaving dadurch lohnen kann – etwas mit Batterien.
Thomas Elmiger
Vor 4 Jahren
Besten Dank für die Anregung, wir nehmen die Strompreise für Grosskunden gerne in unsere Themenplanung auf.
Schäfer
Vor 3 Jahren
Wiso bezahlen Zweitwohnungsbesitzer in unserer Gemeinde weniger für den Strom, als wir die ständig hier wohnen? Auch in den Wohnungen wird durch Wlan und Kühlschrank dauernd Strom bezogen?
Thomas Elmiger
Vor 3 Jahren
Grüezi – da müssen Sie Ihre Gemeinde oder Ihren Stromversorger anfragen, denn wir kennen die Antwort nicht.