Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Vision spielt das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses fördert bereits seit 2010 die energetische Sanierung von Gebäuden und den Wechsel auf erneuerbare Energien. Mit dem Energiegesetz wurde die Weiterführung des Gebäudeprogramms bis 2025 beschlossen, das ansonsten Ende 2019 ausgelaufen wäre. Zudem wurde es verstärkt, sodass anstatt 300 Millionen zukünftig maximal 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für Förderungen zur Verfügung stehen.
Ein Drittel der CO2-Abgaben auf Brennstoffe fliesst zweckgebunden in das Gebäudeprogramm. Nimmt der Konsum von Heizöl oder Benzin ab, sinken auch die finanziellen Mittel für das Gebäudeprogramm, solange die CO2-Abgaben nicht erhöht werden. Antje Horvath, Leiterin Energieberatung Kanton Zürich, ist allerdings zuversichtlich, was die Bereitstellung der Fördergelder angeht: «Für 2018 stehen dem Kanton Zürich mit knapp 30 Millionen Franken genügend Fördergelder für energetische Massnahmen am Gebäude zur Verfügung.» Bis jetzt sei es noch nicht vorgekommen, dass das Geld nicht gereicht hätte. Sollte dies irgendwann doch eintreffen, könne man mit der Zusicherung der betroffenen Fördergesuche bis zum nächsten Jahr warten, wenn wieder Budget vorhanden sei. Sie ermuntert Hausbesitzer, jetzt ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren und von den Fördergeldern zu profitieren. «Eine Sache ist dabei besonders wichtig: Anrecht auf Förderbeiträge haben Hausbesitzer nur, wenn sie ihr Fördergesuch vor Baubeginn beim jeweiligen Kanton einreichen.», ergänzt sie.
Vom Energiegesetz vorgesehen ist auch, dass Gesamtsanierungen steuerlich besser gestellt werden, indem Investitionen über mehrere Steuerperioden vollständig abgezogen werden können. Sogar die Kosten für den Abbruch des Altbaus sollten zukünftig steuerlich abgezogen werden können, sofern dieser durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wurde. Vor 2020 ist allerdings noch nicht mit einer Änderung zu rechnen, da die Kantone mit der Umsetzung bis dann Zeit haben.
Eine umfassende Gebäudesanierung kann den Energieverbrauch halbieren und wird meist nach 40 bis 50 Jahren fällig.
Energetischen Gebäudezustand kennen
Die Vision des Bundesamts für Energie (BFE) für den Gebäudepark Schweiz ist es, dass bis ins Jahr 2050 die Gesamtenergieeffizienz eines jeden Gebäudes in der Schweiz bekannt ist. Nur so können sich Hauseigentümer über den Bedarf einer Sanierung bewusst werden.
Eine Möglichkeit, seine Liegenschaft energetisch beurteilen zu lassen, bildet der GEAK® «Gebäudeenergieausweis der Kantone». Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Die Kantone können eigenmächtig entscheiden, ob sie den GEAK zur Pflicht machen. Einige verlangen für Handänderungen und den Erhalt von Fördergeldern einen GEAK Plus (Bewertung plus Beratungsbericht mit konkreten Vorschlägen). Andere haben den GEAK flächendeckend zur Pflicht gemacht. Im Kanton Basel beispielsweise müssen Liegenschaftsbesitzer mit einer fossilen Heizungen, die älter als 15 Jahre ist, neu für ihre Liegenschaft einen GEAK Plus erstellen lassen, für welchen sie selbst aufkommen müssen.
Weder für den GEAK noch für den GEAK Plus existieren Fixpreise. Als Preisempfehlung für einen GEAK Plus-Nachweis nennt das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich) den Betrag von 1850 Franken für ein Einfamilienhaus. Dieser ist zehn Jahre gültig. Die meisten Kantone subventionieren den GEAK Plus bei einem Einfamilienhaus mit einem Betrag von 300 bis 1000 Franken. Manchmal bedingt eine Förderung allerdings, dass vorgeschlagene Massnahmen auch umgesetzt werden. Das Tool Energiefranken gibt Auskunft über mögliche Fördergelder in der Schweiz.
Kommentare: Was denken Sie?
Simmen
Vor 7 Jahren
Guten Tag
Also wenn Sie als Fachleute noch von «Isolieren» statt «Dämmen» sprechen, dann zweifle ich an ihrer Kompetenz.
mit freundlichen Grüssen
Peter Simmen
Energie-Experten
Vor 7 Jahren
Guten Tag Herr Simmen
Der noch präzisere Ausdruck ist «Dämmen», da geben wir Ihnen recht.
Eine Isolierung schottet komplett ab und lässt keinen Luftaustausch zwischen innen und aussen mehr zu. Dies ist bei einer Dämmung nicht der Fall.
Wir entschuldigen uns für die Ungenauigkeit und haben diese im Text korrigiert.
Freundliche Grüsse
Ihre Energie-Experten