MuKEn 2014 – was machen die Kantone 2021?
Ende 2021 ist eine gute Zeit, sich mit einem vor sieben Jahren erlassenen Regelwerk zu befassen – den MuKEn 2014. Weil es überfällig ist. Sind die MuKEn 2014 ein Erfolg oder gescheitert?
Ende 2021 ist eine gute Zeit, sich mit einem vor sieben Jahren erlassenen Regelwerk zu befassen – den MuKEn 2014. Weil es überfällig ist. Sind die MuKEn 2014 ein Erfolg oder gescheitert?
Verfasst von Paul Drzimalla
Ein Blick auf die Umsetzung in den Kantonen zeigt ein differenziertes Bild. Vor allem, wenn man sich das Ziel der MuKEn 2014 vor Augen hält.
Als im September 2021 die Glarner Landsgemeinde ein neues Energiegesetz annahm, sorgte der innerschweizer Kanton für Schlagzeilen. Denn das an der Versammlung hinzugefügte Verbot des Ersatzes von Ölheizungen ging deutlich über die ursprüngliche Gesetzesvorlage hinaus. Doch die Glarnerinnen und Glarner haben auch noch etwas anderes beschlossen: Sie haben in einem weiteren Kanton erreicht, dass die MuKEn 2014 eingeführt werden.
MuKEn steht für «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich». Sie sind ein Regelwerk, das den Kantonen als Grundlage für ihre eigene Energiepolitik im Gebäudebereich dienen soll – deshalb «Mustervorschriften». Sie sind aus zwei Gründen wichtig:
Urheberin der MuKEn 2014 ist die Energiedirektorenkonferenz der Kantone EnDK. Der EnDK gehören die Energiedirektorinnen und -direktoren der 26 Kantone an, die in dem Gremium ihre Energie- und Klimapolitik koordinieren und als zentrale Anlaufstelle des Bundes handeln.
Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul und zehn Wahlmodulen. Das Basismodul, das seinerseits 18 Teile umfasst, erachtet die EnDK als zwingend.
Folgende Bereiche des Basismoduls sind energiepolitisch besonders wichtig.
Weitere Teile des Basismoduls umfassen zum Beispiel die Einführung des Gebäudeausweises der Kantone GEAK sowie die Verpflichtung für energieintensive Unternehmen, entweder energetische Betriebsoptimierungen durchzuführen oder eine Grossverbraucher-Vereinbarung abzuschliessen. Die Abwärme von thermischen Energieerzeugern ist zu nutzen.
Die einzelnen Teile des Basismoduls sind als Zielvorgaben formuliert, um den Kantonen möglichst viele Freiheiten bei der Umsetzung der Vorschriften zu lassen. Gleichzeitig sollen die energetischen Vorschriften zwischen den Kantonen möglichst harmonisiert und an den europäischen Rahmen angepasst werden.
Die Tendenz ist dabei eindeutig: Altbauten sollen energetisch saniert und auf erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung umgestellt werden, Neubauten sollen sich möglichst selbst mit Wärme und wo möglich elektrischer Energie versorgen.
Als die MuKEn 2014 erarbeitet wurden, war das Ziel, dass alle Kantone sie bis 2018 in die eigene Energiegesetzgebung übernehmen und sie bis 2020 in Kraft treten lassen. Im September 2021 wendeten jedoch erst 17 Kantone die MuKEn 2014 an.
Sieben Kantone arbeiten an der Umsetzung, darunter der Kanton Zürich, wo in der Abstimmung vom 28. November 2021 ein neues Energiegesetz angenommen wurde, das sich an den MuKEn 2014 orientiert. In drei Kantonen – Aargau, Bern und Solothurn – wurde eine entsprechende Revision des Energiegesetzes abgelehnt. Bleiben die MuKEn 2014 also hinter den gesteckten Zielen zurück? Ein Blick auf die einzelnen Teile zeigt ein differenzierteres Bild:
Die MuKEn gelten auch sieben Jahre nach ihrer Verabschiedung nicht in der ganzen Schweiz, und werden es auch acht Jahre danach nicht tun. Sie deshalb als Misserfolg zu bewerten, wäre aber falsch. Gerade bei der Gebäudehülle haben fast alle Kantone Vorschriften, die zumindest den MuKEn 2008 entsprechen. 18 Kantone wenden die MuKEn 2014 an. Bei der Anforderung an den Wärmeschutz im Winter haben sogar 25 Kantone MuKEn-2014-Status; sie umfassen 99 Prozent der Schweizer Bevölkerung.
Bei der aktuellen Schweizer Sanierungsquote von etwa einem Prozent des Gebäudeparks pro Jahr sind solche Vorschriften dringend nötig, um die Emissionen im Gebäudebereich dort zu senken, wo sich die Gelegenheit bietet. Vom Zielbild der MuKEn 2014 eines klimaschonenden Gebäudeparks sind wir dennoch weit entfernt.
Vom Zielbild der MuKEn 2014 eines klimaschonenden Gebäudeparks sind wir weit entfernt.
Doch ist dies ein Versäumnis der MuKEn 2014? Eines der Hauptargumente der politischen Gegnerinnen und Gegner der MuKEn 2014 lautet, sie führten zu einer Regulierungsflut. In Kantonen, in denen die MuKEn 2014 schon angenommen wurden, zeigte sich jedoch, dass sich der politische Widerstand in Grenzen hält, wenn die Regulierungen Gebäudehüllen oder Wärmekennzahlen betreffen. Zankapfel sind hingegen die Heizungen. Sich selber oder dem Vermieter eine Öl- oder Elektroheizung verbieten lassen, wollen viele Schweizer nach wie vor nicht. Obwohl das Umdenken manchmal überraschend schnell kommt, wie ein Blick nach Glarus zeigt.
Dieser Beitrag wurde am 29.11.2021 minimal aktualisiert, um dem Ergebnis der Abstimmung im Kanton Zürich Rechnung zu tragen.
Titelbild (Fotomontage)
Thomas Elmiger (Ausgangsfoto: Pexels/David Taljat)
Das Gebäudeprogramm
EnDK
Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen 2020 (PDF)
EnDK – Präsentation mit Karten
Kanton Baselland
Kanton Bern
Energiestrategie 2006: Bericht […] sowie neue Massnahmen 2020 – 2023 (PDF)
Kanton Luzern
Kanton Thurgau
Paul Drzimalla schreibt über Energie- und Nachhaltigkeitsthemen. Bis Juli 2025 war er Texter/Konzepter bei der Kooi AG; alle seither erschienenen Artikel sind freiberuflich entstanden.
Kommentare: Was denken Sie?