MuKEn 2014 – was machen die Kantone 2021?

Ende 2021 ist eine gute Zeit, sich mit einem vor sieben Jahren erlassenen Regelwerk zu befassen – den MuKEn 2014. Weil es überfällig ist. Sind die MuKEn 2014 ein Erfolg oder gescheitert?

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MuKEn

Ein Blick auf die Umsetzung in den Kantonen zeigt ein differenziertes Bild. Vor allem, wenn man sich das Ziel der MuKEn 2014 vor Augen hält.

Als im September 2021 die Glarner Landsgemeinde ein neues Energiegesetz annahm, sorgte der innerschweizer Kanton für Schlagzeilen. Denn das an der Versammlung hinzugefügte Verbot des Ersatzes von Ölheizungen ging deutlich über die ursprüngliche Gesetzesvorlage hinaus. Doch die Glarnerinnen und Glarner haben auch noch etwas anderes beschlossen: Sie haben in einem weiteren Kanton erreicht, dass die MuKEn 2014 eingeführt werden.

Was sind die MuKEn 2014?

MuKEn steht für «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich». Sie sind ein Regelwerk, das den Kantonen als Grundlage für ihre eigene Energiepolitik im Gebäudebereich dienen soll – deshalb «Mustervorschriften». Sie sind aus zwei Gründen wichtig:

  1. Die Energiepolitik im Gebäudebereich ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. So formuliert es die Bundesverfassung (Artikel 89, Absatz 4). Damit kommt den Kantonen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Energiewende in der Schweiz zu.
  2. Der Gebäudepark der Haushalte und Dienstleistungsunternehmen – ist in der Schweiz für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Bei beidem machen Haushalte und vor allem die Heizungen den grössten Teil aus.

Wie sind die MuKEn entstanden, und was beinhalten sie?

Urheberin der MuKEn 2014 ist die Energiedirektorenkonferenz der Kantone EnDK. Der EnDK gehören die Energiedirektorinnen und -direktoren der 26 Kantone an, die in dem Gremium ihre Energie- und Klimapolitik koordinieren und als zentrale Anlaufstelle des Bundes handeln.

Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul und zehn Wahlmodulen. Das Basismodul, das seinerseits 18 Teile umfasst, erachtet die EnDK als zwingend.

Das Basismodul der MuKEn 2014 (wichtigste Punkte)

Folgende Bereiche des Basismoduls sind energiepolitisch besonders wichtig.

  • Gebäudehülle: Sanierungen sollen mindestens nach dem Minergie-Standard erfolgen, um Wärme- und Kälteverluste zu minimieren.
  • Energiekennzahl «Wärme»: Bei Neubauten soll der Gesamtenergiebedarf für die Wärmeerzeugung minimiert werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis für die Gebäudehülle und die Energietechnik erbracht werden.
  • Heizungsersatz: Fossile Heizungssysteme (Öl- und Gasbrenner) sollen bei einem Heizungsersatz durch Systeme ersetzt werden, die mindestens zu 10 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Gebäudetechnik: gebäudetechnische Anlagen wie etwa Lüftungs- und Klimaanlagen sollen energieeffizient arbeiten und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Insbesondere dürfen keine neuen Elektroheizungen eingebaut werden.
  • Eigenstromerzeugung: Neubauten sollen einen Teil der im Gebäude verbrauchten Energie selbst erzeugen. Die Technologie ist dabei freigestellt; falls keine Stromerzeugung möglich ist, soll eine Ersatzabgabe entrichtet werden.
  • Sanierungspflicht für Elektroheizungen: Zentrale Elektroheizungen und Elektroboiler sollen innert 15 Jahren durch effizientere Systeme ersetzt werden.

Weitere Teile des Basismoduls umfassen zum Beispiel die Einführung des Gebäudeausweises der Kantone GEAK sowie die Verpflichtung für energieintensive Unternehmen, entweder energetische Betriebsoptimierungen durchzuführen oder eine Grossverbraucher-Vereinbarung abzuschliessen. Die Abwärme von thermischen Energieerzeugern ist zu nutzen.

Die einzelnen Teile des Basismoduls sind als Zielvorgaben formuliert, um den Kantonen möglichst viele Freiheiten bei der Umsetzung der Vorschriften zu lassen. Gleichzeitig sollen die energetischen Vorschriften zwischen den Kantonen möglichst harmonisiert und an den europäischen Rahmen angepasst werden.

Die Tendenz ist dabei eindeutig: Altbauten sollen energetisch saniert und auf erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung umgestellt werden, Neubauten sollen sich möglichst selbst mit Wärme und wo möglich elektrischer Energie versorgen.

Wie werden die MuKEn 2014 umgesetzt?

Als die MuKEn 2014 erarbeitet wurden, war das Ziel, dass alle Kantone sie bis 2018 in die eigene Energiegesetzgebung übernehmen und sie bis 2020 in Kraft treten lassen. Im September 2021 wendeten jedoch erst 17 Kantone die MuKEn 2014 an.

Schweizer Karte
17 Kantone wenden MuKEn 2014 an, 7 arbeiten an der Umsetzung, zwei brauchen einen neuen Anlauf. (Quelle: EnDK, Stand September 2021)

Sieben Kantone arbeiten an der Umsetzung, darunter der Kanton Zürich, wo in der Abstimmung vom 28. November 2021 ein neues Energiegesetz angenommen wurde, das sich an den MuKEn 2014 orientiert. In drei Kantonen – Aargau, Bern und Solothurn – wurde eine entsprechende Revision des Energiegesetzes abgelehnt. Bleiben die MuKEn 2014 also hinter den gesteckten Zielen zurück? Ein Blick auf die einzelnen Teile zeigt ein differenzierteres Bild:

  • Gebäudehülle: 18 Kantone wenden die MuKEn 2014 an. In den restlichen Kantonen gelten noch die weniger strengen MuKEn 2008.
  • Energiekennzahl «Wärme»: 17 Kantone wenden die MuKEn 2014 an (Basel-Landschaft mit einem alternativen Berechnungsweg). Die restlichen Kantone wenden die MuKEn 2008 an.
  • Heizungsersatz: Hier wenden 16 Kantone die MuKEn 2014 an, wenn auch mit grossen Unterschieden. In Neuenburg und Glarus ist der Ersatz fossiler Heizungen in Wohnbauten, in Basel-Stadt in allen Gebäuden verboten. 13 weitere Kantone fordern nur einen 20- respektive 10-prozentigen Anteil an erneuerbaren Energien. Dabei lassen die Kantone Luzern und Thurgau auch Biogas zu, wenn sich die Eigentümerinnen und Eigentümer vertraglich zur Abnahme verpflichten. Ausserrhoden, Bern, Genf, Uri, Waadt, Wallis und Zug arbeiten an der Umsetzung der MuKEn 2014, Aargau und Solothurn müssen über die Bücher.
  • Eigenstromerzeugung: 15 Kantone wenden die MuKEn 2014 an. Keine Regelung hat neben Aargau und Solothurn auch der Kanton Basel-Landschaft, der die MuKEn 2014 ansonsten übernommen hat. In Bern und der Waadt sind alternative Regelungen in Kraft. So kann in Bern eine höhere Energieeffizienz der Gebäudehülle oder ein höherer Anteil der Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien der Eigenstromerzeugung gleichgesetzt werden. In den restlichen Kantonen ist die Umsetzung der MuKEn 2014 in Arbeit.
  • Elektroheizungen: Nur 11 Kantone wenden die MuKEn 2014 an. Aargau hat keine Regelung, ebenso Jura, wo ansonsten die MuKEn 2014 ins Energiegesetz übernommen worden sind. Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Solothurn, Waadt und Zug wenden die weniger strengen MuKEn 2008 an, die lediglich bei Neubauten Elektroheizungen verbieten. Die restlichen Kantone arbeiten an der Umsetzung der MuKEn 2014.
Zeitachse mit Kantonswappen
17 Kantone haben die Inkraftsetzung schon beschlossen, 5 Kantone behandeln eine Vorlage dazu im Parlament. In Zürich entscheiden die Stimmberechtigten Ende November 2021. (Quelle: EnDK, Stand September 2021)
 

Fazit: Haben wir 2021 noch nicht einmal 2014?

Die MuKEn gelten auch sieben Jahre nach ihrer Verabschiedung nicht in der ganzen Schweiz, und werden es auch acht Jahre danach nicht tun. Sie deshalb als Misserfolg zu bewerten, wäre aber falsch. Gerade bei der Gebäudehülle haben fast alle Kantone Vorschriften, die zumindest den MuKEn 2008 entsprechen. 18 Kantone wenden die MuKEn 2014 an. Bei der Anforderung an den Wärmeschutz im Winter haben sogar 25 Kantone MuKEn-2014-Status; sie umfassen 99 Prozent der Schweizer Bevölkerung.

Bei der aktuellen Schweizer Sanierungsquote von etwa einem Prozent des Gebäudeparks pro Jahr sind solche Vorschriften dringend nötig, um die Emissionen im Gebäudebereich dort zu senken, wo sich die Gelegenheit bietet. Vom Zielbild der MuKEn 2014 eines klimaschonenden Gebäudeparks sind wir dennoch weit entfernt.

Vom Zielbild der MuKEn 2014 eines klimaschonenden Gebäudeparks sind wir weit entfernt.

Doch ist dies ein Versäumnis der MuKEn 2014? Eines der Hauptargumente der politischen Gegnerinnen und Gegner der MuKEn 2014 lautet, sie führten zu einer Regulierungsflut. In Kantonen, in denen die MuKEn 2014 schon angenommen wurden, zeigte sich jedoch, dass sich der politische Widerstand in Grenzen hält, wenn die Regulierungen Gebäudehüllen oder Wärmekennzahlen betreffen. Zankapfel sind hingegen die Heizungen. Sich selber oder dem Vermieter eine Öl- oder Elektroheizung verbieten lassen, wollen viele Schweizer nach wie vor nicht. Obwohl das Umdenken manchmal überraschend schnell kommt, wie ein Blick nach Glarus zeigt.

Dieser Beitrag wurde am 29.11.2021 minimal aktualisiert, um dem Ergebnis der Abstimmung im Kanton Zürich Rechnung zu tragen.