Stromversorgungs­sicherheit in der Schweiz – ein Überblick

Eine länger dauernde Strommangellage stellt heute die grösste Bedrohung für die Schweiz dar, noch einschneidender als eine Pandemie. Seit dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU hat sich der Handlungsbedarf verschärft.

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Stausee im Winter

Die Versorgungssicherheit findet in der Öffentlichkeit und in der Politik grosse Aufmerksamkeit. Doch was bedeutet Versorgungssicherheit und wer ist dafür verantwortlich?

Versorgungssicherheit bedeutet, dass alle Stromverbraucher jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität, ausreichend und unterbruchsfrei in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Preisen beziehen können. Bedingung dafür ist, dass die Stromnetze sowie die national und international verfügbaren Kraftwerke in der Lage sind, die Nachfrage zu decken.

Die Schweiz ist mit 41 grenzüberschreitenden Leitungen eng mit dem europäischen Verbundnetz verknüpft. Einerseits trägt diese starke Vernetzung massgeblich zur Stabilität der hiesigen Netze bei. Andererseits macht sich die Schweiz damit auch von der Stabilität der umliegenden Systeme abhängig.

Wer ist für die Versorgungssicherheit verantwortlich?

Für die Energieversorgung in der Schweiz ist nach Art. 6 Abs. 2 des Energiegesetzes (EnG) primär die Energiewirtschaft zuständig. Dabei muss zwischen Netz und Energielieferung unterschieden werden:

  • Die Verantwortung für die Netzsicherheit und -stabilität liegt bei den Netzbetreibern.
  • Bei grossen Stromkunden am Markt – damit sind freie Endverbraucher mit Netzzugang und einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh gemeint – basiert die Energielieferung auf privatrechtlichen Verträgen und liegt in der Verantwortung des Energielieferanten.
  • Bei Haushalts- und Gewerbekunden – damit sind gebundene Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh gemeint – und bei marktberechtigten Grosskunden, die auf ihren Netzzugang verzichten, liegt die Verantwortung beim lokalen Verteilnetzbetreiber. Er ist verantwortlich für die Gewährleistung der Grundversorgung und beliefert diese Kunden jederzeit mit der gewünschten Menge an Strom zu angemessenen Tarifen.
Zusammenspiel der zugeteilten Verantwortung zwischen Netz und Energielieferung am Beispiel EKZ. (Illustration: EKZ)

Subsidiär sorgen der Bund und die Kantone für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Zeichnet sich eine unzureichende Sicherung der Energieversorgung ab, so schaffen Bund und Kantone rechtzeitig die Voraussetzungen für die Bereitstellung der notwendigen Produktions-, Netz- und Speicherkapazitäten (Art. 8 Abs. 1 EnG).

Zudem kann der Bundesrat nach Art. 9 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) Massnahmen gegen eine mittel- oder langfristige erhebliche Gefährdung der Stromversorgung ergreifen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung sind zeitlich begrenzte Massnahmen zur Behebung einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage möglich.

 Was passiert, wenn der Strom ausfällt?

Unter einem Stromausfall wird eine unbeabsichtigte Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität verstanden. Es gibt eine Vielzahl möglicher Ursachen für einen Stromausfall. Die Ausfälle unterscheiden sich in Bezug auf Vorhersehbarkeit, Dauer, geografische Ausdehnung und Intensität. Zusammengefasst lassen sich drei Szenarien unterscheiden:

  • Regionaler Stromausfall: Unerwarteter Ausfall der regionalen Stromversorgung, zum Beispiel wird ein Erdkabel bei Bauarbeiten durch einen Bagger zerstört oder infolge eines heftigen Unwetters werden einzelne Netzabschnitte abgeschaltet. Solche regionalen Ereignisse sind meist von kurzer Dauer. Der lokale Verteilnetzbetreiber kann die Störung beheben. Nimmt die Lösung des Problems längere Zeit in Anspruch, organisiert der Verteilnetzbetreiber ein Provisorium.
  • Blackout: Darunter wird ein grossflächiger Stromausfall verstanden, von dem eine sehr grosse Zahl von Menschen betroffen ist. Zeichnet sich ein Blackout-Risiko ab, zum Beispiel, weil ein wichtiges Kraftwerk ausfällt, werden in ganz Europa automatisch einzelne Regionen vom Stromnetz getrennt, um einen grossen Blackout zu verhindern.
  • Strommangellage: Im Unterschied zu einem Blackout ist Strom verfügbar, allerdings nicht in der nachgefragten Menge. Mögliche Gründe sind eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- oder Importkapazitäten. Es kommt landesweit zu Einschränkungen und dies über mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate. Höchstwahrscheinlich wären bei einer Strommangellage auch umliegende europäische Länder betroffen. Eine solche Situation würde sich im Voraus abzeichnen und nicht von einer Minute auf die andere eintreten. Für ein solches Szenario ist der Bund zuständig, dieser hat darum die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL ins Leben gerufen.

Welche Massnahmen werden bei einer Strommangellage getroffen?

Eine lang andauernde Strommangellage im Winter ist eine der grössten Gefahren für die Schweiz, so das Ergebnis der letzten nationalen Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS. Von allen aufgeführten Krisen würde eine Strommangellage den grössten wirtschaftlichen Schaden anrichten – noch grösser als derjenige einer Pandemie. Beim Eintreten einer Strommangellage und auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) wird die OSTRAL aktiv. Sie erarbeitet schon heute vorbereitend verschiedene Massnahmen für den Fall einer Mangellage. Im Kern geht es vor allem um die Aufrechterhaltung der Stromversorgung auf einem reduzierten Niveau. Für den Fall, dass sich eine Strommangellage abzeichnet, hat OSTRAL vier Bereitschaftsgrade festgelegt.

Bereitschaftsgrade 1 bis 4 (Quelle: OSTRAL)

Die wirtschaftliche Landesversorgung bestimmt die Bereitschaftsgrade 1 bis 3. Die Stufe 1 bedeutet den Normalfall. Zeichnet sich eine Krise ab, wird Stufe 2 ausgelöst. Dann beginnt OSTRAL mit den Vorbereitungen. Auf Stufe 3 beantragt die wirtschaftliche Landesversorgung den Bereitschaftsgrad 4 beim Bundesrat. Auf Stufe 4 vollzieht OSTRAL die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen:

  • Lenkung des Angebots: Mit zentraler Steuerung der Stromproduktion, zentraler Bewirtschaftung der Stauseen, Aussetzung des Handels und Exporteinschränkungen.
  • Lenkung des Verbrauchs: Durch Sparappelle an Wirtschaft und Bevölkerung, Verbrauchseinschränkungen und -verbote, Kontingentierung und Netzabschaltungen.

Als vorrausschauende Vorbereitung wurden Ende 2021 alle Grosskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100 MWh über das Thema Strommangellage informiert. Diesen Stromkunden wird empfohlen, vorausschauend Vorbereitungen zu treffen für den Fall, dass eines Tages eine Strommangellage eintreten sollte.

Ist die Versorgungssicherheit der Schweiz noch gewährleistet?

Wie eingangs erwähnt, ist die Schweiz physisch stark ins europäische Verbundnetz integriert. Bisher waren auch Stromimporte ausreichend verfügbar. Doch die Rahmenbedingungen haben sich geändert:

  • Drohende Winterstromlücke: Im Winter ist die Schweiz stets auf Stromimporte angewiesen. Viele neu installierte Wärmepumpen und die zunehmende Elektromobilität verschärfen die Situation im Winter künftig noch. Zur Deckung der drohenden Winterstromlücke kann die Schweiz nicht länger auf Importe aus der EU setzen. Einerseits fehlt ein Stromabkommen mit der EU. Andererseits steuern die meisten europäischen Länder – wegen der Stilllegung von Kernkraftwerken und dem baldigen Ausstieg aus der Kohlekraft bei fortschreitender Elektrifizierung – ebenfalls auf eine Winterstromlücke zu.
  • Erschwerte Stromzusammenarbeit mit der EU: Mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU ist auch ein Stromabkommen in weite Ferne gerückt. Ohne Stromabkommen mit der EU kann die Schweiz als Drittland weder bei der Festlegung der europäischen Strom-Binnenmarkt-Regeln mitreden, noch kann sie in den Entscheid-Gremien der EU Einsitz nehmen. Von den Strommarktmechanismen und Marktplattformen ist die Schweiz zunehmend ausgeschlossen. Zudem müssen bis spätestens Ende 2025 alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazitäten für den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten freihalten. Aus Sicht der EU-Kommission dürfen unsere Nachbarländer die Handelskapazitäten mit der Schweiz nicht zu den 70 Prozent anrechnen. Damit droht die Gefahr, dass die Schweiz deutlich weniger Strom importieren kann. Als Folge der Zunahme des Handels innerhalb der EU können die ungeplanten Stromflüsse durch die Schweiz zunehmen und die Netzstabilität gefährden. Schon heute spricht die Swissgrid – die Schweizer Übertragungsnetzbetreiberin – von einem zunehmenden Systemstress durch unkontrollierte Stromflüsse.
  • Schleppender Ausbau der Erneuerbaren: Seit der Volksabstimmung im Mai 2017 ist der geplante Ausstieg aus der Kernenergie und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossene Sache. Aber der Ausbau der Erneuerbaren verläuft hierzulande nur schleppend. Obwohl die Schweiz die im Energiegesetz für das Jahr 2020 verankerten Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erfüllt, ist eine Stärkung dieser Technologien – insbesondere der Photovoltaik – dringender denn je, damit langfristig keine Stromlücke droht.

Eine erst kürzlich publizierte Analyse im Auftrag des Bundes kommt zum Schluss: Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist dann gefährdet, wenn mit der EU keine Lösung gefunden wird und auch die inländische Stromproduktion nicht ausgebaut wird. Priorität habe der Abschluss von privatrechtlichen technischen Vereinbarungen zwischen Swissgrid und den Netzbetreibern in der EU. Zudem empfehlen die ElCom und Swissgrid die Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen zu beschleunigen.

Als weitere Vorbereitungsmassnahme und gestützt auf Art. 9 StromVG hat die ElCom per Ende November 2021 ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» dem UVEK unterbreitet.

Der Bundesrat wird im ersten Quartal 2022 darüber entscheiden, welche konkreten Massnahmen zu ergreifen und welche vertieften Analysen allenfalls noch notwendig sind. Frühestens dann wird das Konzept, welches die Grundlagen für ein oder mehrere Gaskraftwerke in der Schweiz legen könnte, öffentlich.

Was tut die Politik zur langfristigen Stärkung der Versorgungssicherheit?

Nach dem Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Ende 2022 drohte eine Regulierungslücke für die Förderung erneuerbarer Energien, die zwischenzeitlich mit der Parlamentarischen Initiative 19.443 von Nationalrat Bastien Girod abgewendet werden konnte. Damit wird unter anderem die Förderung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Investitionsbeiträgen und Einmalvergütung bis Ende 2030 einheitlich weitergeführt.

Zudem hat der Bundesrat im Frühsommer 2021 seine Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage ist ein Mantelerlass aus der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes. Hauptziel der Vorlage ist die langfristige Stärkung der Stromversorgungssicherheit mit einheimischer, erneuerbarer Energie.

Um die langfristige Versorgungssicherheit im Winter zu stärken und die Selbstversorgungsfähigkeit von heute rund 22 Tagen auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie zu erhalten, schlägt der Bundesrat die folgenden Massnahmen vor:

  1. Ein Zubau-Ziel für Winterstrom. Bis 2040 sollen zwei Terawattstunden zugebaut werden. Der Zubau wird prioritär bei grossen Speicherkraftwerken angesetzt und mit einem «Winterzuschlag» von maximal 0,2 Rappen pro Kilowattstunde finanziert.
  2. In Ergänzung zu den Mechanismen im Strommarkt soll eine strategische Energiereserve dafür sorgen, dass gegen Ende Winter Energie für kritische Versorgungssituationen verfügbar ist. Die notwendige Energiereserve wird jährlich von der Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife finanziert. Vor Winterbeginn wird diese Energie als «eiserne Reserve» vom Markt genommen und darf nur bei Versagen der Marktmechanismen eingesetzt werden. Zeichnet sich eine ausserordentliche Knappheit ab, wird die Energie für einen Abruf durch die Regulierungsbehörde ElCom freigegeben. Ein effektiver Abruf kann jedoch nur durch die Swissgrid und möglichst erst nach Handelsschluss erfolgen, wenn die Möglichkeiten des Ausgleichs von Produktion und Verbrauch durch die Märkte erschöpft sind. Sobald sich abzeichnet, dass die Verfügbarkeit von Energie kein Problem mehr darstellt, wir die Reserve aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt können die Kraftwerksbetreiber die zurückgehaltene Energie frei im Strommarkt einsetzen.
  3. Auch ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien leistet im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit. Neu werden die Förderinstrumente bis 2035 verlängert und zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Ausbau-Zielwert 2035. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.

Aus Sicht der Strombranche geht der Mantelerlass in die richtige Richtung. Insbesondere mit Blick auf die drohende Einschränkung der Importfähigkeit reichen die Massnahmen aber möglicherweise nicht aus, so eine Stellungnahme der Swissgrid. Sie fordert eine rasche Planung geeigneter Reserven und sieht noch Anpassungs- und Präzisierungsbedarf beim Mantelerlass. Auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen forderte u.a. wiederholt einen raschen Ausbau aller erneuerbaren Energien und die Ausrichtung der entsprechenden Investitionsanreize auf die Winterproduktion.

Der Mantelerlass wird gegenwärtig im Parlament beraten, eine Inkraftsetzung wird frühestens auf Anfang 2025 erwartet.

Auch EKZ investiert in die Versorgungssicherheit

Die Verfügbarkeit des EKZ-Netzes ist sehr hoch und liegt bei 99,998 Prozent. Mehr als eine Million Franken pro Woche investiert EKZ in die Verteilnetzinfrastruktur, um diese hohe Qualität auch in Zukunft zu gewährleisten. Gleichzeitig tätigt EKZ in der Schweiz und im Ausland Investitionen für Wind- und Solarprojekte sowie Beteiligungen.

Herausfordernd für das Stromnetz ist auch die rasante Entwicklung im Versorgungsgebiet der EKZ – beispielhaft sichtbar in der Region Limmattal. Über nur wenige Jahre ist aus der Agglomeration ein urbaner Raum mit grosser Vielfalt und Lebensqualität geworden.

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