Wesentliche Massnahmen der ES 2050
Das Jahr 2050 ist noch in weiter Ferne. Als gesetzliche Richtwerte hat der Bundesrat deshalb erst Verbrauchs- und Produktionsziele für die Etappen 2020 und 2035 festgeschrieben. Ein wichtiges Ziel ist es beispielsweise, die Stromproduktion neuer erneuerbarer Energien (ohne Wasserkraft) in der Schweiz bis 2020 auf 4400 GWh und bis 2035 auf 11‘400 GWh anzuheben.
Die Massnahmen im Überblick
1) Ausstieg aus der Kernenergie
Für den Bau von neuen Kernkraftwerken werden keine Rahmenbewilligungen mehr ausgestellt. Bestehende Kernkraftwerke dürfen nur noch so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Zuständig für die Sicherheit ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI.
2) Ausbau der erneuerbaren Energien
Bis ins Jahr 2035 sollen im Vergleich zum Jahr 2018 rund 3-mal so viel erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) produziert werden. Dafür hat der Bund als erstes den Netzzuschlag, welchen Konsumenten auf ihren Strompreis bezahlen, per Januar 2018 von 1.5 Rappen auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. So hat er mehr Geld zur Verfügung, mit dem er die Produktion von Strom aus Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie oder Wasser unterstützen kann. Um grosse Stromleitungen schneller realisieren zu können, hat der Bund das Recht auf Einsprache bei Baubewilligungen eingeschränkt. Der Zusammenschluss zu Eigenverbrauchsgemeinschaften wird neu geregelt, damit selbst produzierter Strom auch an benachbarte Grundeigentümer oder Mieter abgegeben werden kann.
Einspeisevergütung für erneuerbare Energien
Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), von welchem Produzenten von Strom aus Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse sowie Kleinwasserkraft bereits seit 2009 profitieren, ändert ihren Namen in Einspeisevergütung, da sie zukünftig nicht mehr in jedem Fall kostendeckend ist. Die Aufnahme ins Fördersystem der Einspeisevergütung ist zeitlich auf Ende 2022 befristet.
Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen, die bereits eine Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beantragt haben, werden in ein Einspeisevergütungssystem überführt. Aus heutiger Sicht kann die Warteliste voraussichtlich bis zum Anmeldedatum vom 30. Juni 2012 abgebaut werden. Alle Anlagebesitzer, welche sich nach diesem Datum zur KEV angemeldet haben sowie alle neu angemeldeten PV-Anlagen werden mit einer Einmalvergütung gefördert. Dabei handelt es sich um eine einmalige Investitionshilfe, die ungefähr 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage deckt. Zuständig für die Abwicklung der Förderprogramme ist neu nicht mehr die Swissgrid, sondern ihre eigenständige Tochtergesellschaft Pronovo AG. Die Pronovo AG bietet auf ihrer Website weiterführende Informationen und die entsprechenden Formulare an. Gut zu wissen: Neue Anlagen können bis 2030 in die Einmalvergütung aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass die ausbezahlten Fördergelder in Zukunft tendenziell abnehmen werden. Hat man sich deshalb einmal für eine Solaranlage entschieden, sollte man mit dem Bau nicht zu lange warten.
3) Steigerung der Energieeffizienz
Grosses Potenzial, die Energieeffizienz zu steigern, besteht in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Industrie und Geräte. Mithilfe gezielter Förderung will die Schweiz bis 2020 den Gesamtenergieverbrauch (gegenüber 2000) pro Kopf um 16% und bis 2035 sogar um 43% senken. Vor allem die CO2-Emissionen durch Gebäude und Mobilität sollen dabei massiv reduziert werden.
Verkehr verbraucht besonders viel Energie
Die Aufteilung des Energie-Endverbrauchs nach Verbrauchergruppen 2016 zeigt, dass der Verkehr in der Schweiz besonders viel Energie verschlingt. An zweiter Stelle kommen die Haushalte, welche von 2014 bis 2016 stetig mehr Energie verbraucht haben, dies vor allem aufgrund des Bevölkerungswachstums.
Konkrete Massnahmen zum Energiesparen
Ältere Häuser, welche schlecht isoliert sind, verbrauchen besonders viel Energie. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt die Sanierung von Gebäuden und die Umrüstung von fossilen Heizsystemen auf solche, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Seit 2010 wird ein Drittel der Einnahmen durch CO2-Abgaben auf Brennstoffe für das Gebäudeprogramm verwendet. Neu stehen ab 2018 aus der CO2-Abgabe maximal 450 Millionen pro Jahr für das Gebäudeprogramm und die Förderung der Geothermie zur Verfügung.
Hauseigentümer, die eine Sanierung in Betracht ziehen, profitieren künftig gleich doppelt: Spätestens ab 2020 (die Kantone haben zwei Jahre Zeit, die Anpassungen zu übernehmen) können sie die Investitionen für energetische Sanierungen vollständig von den Steuern abziehen. Auch die Kosten für den Abbruch eines Altbaus sind neu steuerlich abzugsberechtigt, vorausgesetzt, der Altbau wird durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt.
Im Bereich der Mobilität dürfen neu in Verkehr gesetzte Personenwagen ab 2021 im Durchschnitt nur noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen (heute 130g CO2/km), wobei für neu in Verkehr gesetzte Lieferwagen und leichte Sattelschlepper nur noch 147 Gramm pro Kilometer gelten.
Im Weiteren werden Strom-Grossverbraucher aus der Industrie unterstützt, sich zu mehr Energieeffizienz zu verpflichten und ihren CO2-Ausstoss zu reduzieren. Als Belohnung lockt eine Befreiung von der CO2-Abgabe und vom Netz-Zuschlag.
Intelligente Messgeräte, Smart Meter genannt, sollen in den Haushalten zunehmend die heutigen mechanischen Stromzähler ersetzen. Die generierten Daten zeigen auf, wann besonders viel Strom verbraucht wird und unterstützen die Planung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetriebs.
Bei den Elektrogeräten werden die Effizienzvorschriften regelmässig verschärft, was zum Verkauf von effizienteren Geräten und damit zu einem niedrigeren Stromverbrauch beiträgt. Es ist machbar, mittels modernerer Geräte unseren Lebensstandard zu erhöhen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken.
Fazit und Ausblick
Die Möglichkeiten, auf intelligente Weise und ohne Komforteinbussen Energie zu sparen, sind heute noch lange nicht ausgeschöpft. Kinder lernen bereits im Kindergartenalter, wie sie einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt pflegen. Der technische Fortschritt trägt mit neuen Ideen dazu bei, die Energiewende möglich zu machen. In unseren fünf Folgebeiträgen zur Energiestrategie 2050 geben wir wertvolle Tipps, wie im Alltag auf einfache und kluge Art Energie gespart werden kann. Der zweite Beitrag behandelt das Thema Stromverbrauch im Haushalt.
Kommentare
Wartmann
27.07.2019 07:27:21Man würde lieber einmal der völlig unzeitgemässen Massenpendelei den Kampf ansagen. 5x pro Woche werden unschierbare Menschenmassen von A nach B bewegt, wobei der grösste Teil danach vor einem Bildschirm sitzt.
Statt einfach die arbeitende Bevölkerung mit neuen Gebühren und höheren Mietpreisen zu schröpfen, würde man lieber einmal bemüht sein, Homeoffice stark zu fördern, denn sicherlich 50% der Bürojobs können heutzutage auch ohne Probleme von zu Hause aus erledigt werden.
Wir bewegen uns immer noch wie in den 90er Jahren, obschon die Technologie dies bereits überflüssig gemacht hat, da liegt ein Grossteil des Problems.