Halogenlampenverbot: Was bedeutet das für die Konsumenten?

Seit 1. September 2021 ist ein weitgehendes Halogenlampenverbot in der EU und der Schweiz in Kraft. Die Verordnung sorgt dafür, dass der grösste Teil der Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt werden, die bis zu 10-mal weniger Strom brauchen. Welche Halogenlampen sind verboten, welche noch nicht – und wieso?

4 Min.
30 alte Stehleuchten in Kellerraum, bereit für die Entsorgung

Im Jahre 2009 beschloss die Europäische Union, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen schrittweise zu verbieten. Das Verbot wurde in mehreren Phasen eingeführt. Zuerst wurden die leistungsstarken und besonders ineffizienten Lampen vom Markt ausgeschlossen. Der 1. September 2021 markiert einen weiteren Schritt, ab dem nur noch wenige ausgewählte Halogenlampen erlaubt sind. Ab 1. September 2023 werden voraussichtlich alle Halogen-Lampen aus dem Verkauf genommen.

Für die nicht mehr erlaubten Lampen steht eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln mit denselben Lampensockeln zur Verfügung.

Grundsätzlich verfügt der Gesetzgeber kein Technologieverbot, sondern gibt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vor – in der Praxis führen diese Anforderungen aber zu einem faktischen Verbot von Halogenlampen. Die gesetzlichen Grundlagen werden in verschiedenen europäischen Verordnungen geregelt. Die Schweiz übernimmt die europäischen Verordnungen und schreibt dies in der Energieverordnung EnEV fest.

Die nachstehenden Aussagen treffen auf den grössten Teil der angebotenen Lampen zu. Für spezielle Typen konsultiere man die EU-Verordnungen gemäss Infobox unten.

Nicht mehr zugelassene Halogenlampen

Alle Hoch-Volt-Lampen (230 Volt) mit den Sockeln E14, E27 und GU10 sind nicht mehr erlaubt, auch die Übergangsfrist für schraubbare Halogenlampen in Birnenform (E14 und E27) ist Ende August 2019 abgelaufen. [Formulierung nach Ablauf aktualisiert]. Sie durften noch ein Jahr länger verkauft, aber nicht mehr produziert werden. Für diese Halogen-Lampentypen gibt es schon heute gute LED-Ersatz-Lampen, die sich äusserlich kaum vom Original unterscheiden – aber bis zu 10-mal weniger Strom benötigen.

Nicht mehr erhältlich sind Halogenlampen mit Sockel E14, E27 und GU10.
Seit 1. September 2021 sind auch Halogen-Stablampen R7 über 2700 Lumen (ca. 140 Watt) sowie Halogen-Reflektor-Lampen GU5.3 nicht mehr erhältlich.

Die entsprechenden Ersatzprodukte finden sich überall im Handel in verschiedenen Ausführungen. Das Online-Portal Topten führt Listen der effizientesten LED-Produkte.

Weiterhin zugelassene Halogen-Lampen

Für einige gebräuchliche Halogenlampen gibt es keine (oder nur mit Einschränkungen) erhältliche LED-Ersatzlampen. Per 1. September 2023 sollen auch die Halogen-Stift-Lampen vom Markt genommen werden.

Weiter erhältlich sind Halogen-Stablampen mit Sockel R7 (bis 2700 Lumen bzw. 140 Watt), sowie Stiftlampen (G9, G4, GY6.35).

Welche Lampen werden verboten, welche nicht – und wieso?

Wieso werden die einen Halogenlampen verboten und die andern nicht; für die meisten Konsumenten bleibt diese Frage unklar.

  • Die nun verbotenen Halogenleuchtmittel sind alles Hochvoltlampen (230 Volt) und benötigen keinen Transformator. Es gibt für alle Bauformen und Leistungen LED-Ersatztypen, die relativ günstig sind. Berücksichtigt man die Energieeinsparung von bis zu 90%, amortisiert sich der Ersatz einer Halogen- durch eine LED-Lampe in wenigen Monaten – bei einer Lebensdauer der LED-Lampe von 10 bis 20 Jahren.
  • Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s) haben oft hohe Leistungen (z.B. 300 Watt) und werden vor allem in Stehleuchten eingesetzt. Die angebotenen LED-Ersatzprodukte sind im Gegensatz zum Original so voluminös, dass sie in den vorhandenen Stehleuchten oft nicht montiert werden können. Die stabförmigen Halogenlampen bis 140 Watt (2700 Lumen) sind weiterhin erlaubt. Will man eine neue Stehleuchte mit mehr Licht, muss man seit Ende 2021 eine LED-Leuchte kaufen.
  • Stiftlampen sind sehr klein und finden ihren Einsatz häufig in Tischleuchten. Auch hier gibt es LED-Ersatz-Produkte, die in der notwendigen Leistung aber in vielen bestehenden Leuchten keinen Platz finden. Die Halogen-Stiftlampen (230 und 12 Volt) bleiben bis Ende August 2023 erlaubt.
  • Für 12-Volt-Reflektor-Lampen gibt es zahlreiche LED-Ersatz-Produkte, per 1. September 2021 wurde der Handel mit den Lampen verboten. Niedervolt-Reflektor-Lampen benötigen einen zusätzlichen Transformator, viele werden zudem gedimmt. Einige Transformatoren und Dimmer von bestehenden Systemen sind nicht kompatibel mit LED-Lampen (diese können brummen, flackern oder gar nicht brennen). Wer auf LED umstellt, muss unter Umständen auch Transformatoren und Dimmer ersetzen.
    Ein Ersatz dieser Reflektor-Lampen ist aber sinnvoll: Selbst wenn ein bestehender Transformator oder Dimmer bei der Umstellung auf LED ersetzt werden müsste – die hohe Wirtschaftlichkeit ist gegeben; dies insbesondere im Gastro- und Kleingewerbebereich.

Konsumenten werden somit keine Nachteile durch das Halogenlampenverbot erfahren, im Gegenteil. Hamsterkäufe für die Restbestände lohnen sich nicht. Die Effizienz und Qualität der heute erhältlichen LED-Lampen lassen die anderen Beleuchtungstechniken alt aussehen. Übrigens, die effizientesten LED-Lampen mit Energieklasse A+ und A++ finden sich jederzeit auf dem Online-Portal Topten.

Alte Halogenleuchten entsorgen

Unser Titelbild zeigt es: Da stehen alte Stehleuchten mit Halogen-Stablampen R7 zur Entsorgung bereit. Das Förderprogramm Alledin machte den Besitzern den Abschied leichter. Alte Lampen und Leuchten können aber auch einfach bei jeder Verkaufsstelle gratis zur Entsorgung abgegeben werden.

In einem weiteren Beitrag geht es um den Kauf von Lampen und Leuchten mit fünf konkreten Tipps für Neukauf, Ersatz und Optimierung im Wohnbereich.

Aktualisierungshinweis: Dieser Artikel wurde überarbeitet. Kommentare beziehen sich allenfalls auf eine frühere Version.

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  • Ruedi Tschudin

    Vor 6 Jahren

    Frage: wie ist das mit den Autolampen?

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      Stefan Gasser

      Vor 6 Jahren

      Guten Tag Herr Tschudin
      Danke für Ihre Frage. Bei Autolampen handelt es sich um Speziallampen, die vom Verbot ausgenommen sind.
      Freundliche Grüsse
      Stefan Gasser

  • Felix Bürge

    Vor 6 Jahren

    Sachlage sehr gut erklärt. Viele Konsumenten ist die Sachlage aber noch nicht klar, es würde ja aber auch Interesse benötigen um sich korrekt informieren zu wollen! Viele vermuten bloss eine Geldmacherei dahinter.

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  • ___René Scherrer

    Vor 6 Jahren

    Frage: Kann man die neuen LED-Birnen in die bisherige Fassung einschrauben ? Was für eine LED-Birne muss man verwenden als Ersatz für eine bisheriige 60 Watt-Birne?
    Wenn man die bisherige Installation weiterhin verwenden kann, habe ich nichts dagegen.

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  • Kurt

    Vor 6 Jahren

    Endlich werden diese Stromfresser verboten. Dies wäre schon längst fällig gewesen.
    Dafür gibt es ja genügend Auswahl an LEDs

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  • Karin Sonderegger

    Vor 6 Jahren

    Einerseits sicher nachvollziehbar, andererseits eben doch wieder nicht. Was nützt uns allen die LED-Lösung, wenn die Lampen dafür umso länger brennen und sich LED-sei-Dank die Nutzer wenig Gedanken machen, dass auch eine Weihnachtsbeleuchtung nicht über die ganze Nacht bis zum Sonnenaufgang in Betrieb sein muss. LED kann auch dazu verleiten, dass man eine Beleuchtung umso länger in Betrieb lässt….

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  • Jürg Beck

    Vor 6 Jahren

    Vielleicht habe ich den Beitrag zu wenig genau gelesen, man sollte auch erwähnen, dass bei herkömmlichen Dimmer es mit LED Probleme gibt, welche zu frühzeitigen Beschädigungen der LED Lampen führen können. Anzeichen sind das Flackern der LED. Ein Tipp für das Vermeiden oder Beheben wäre hilfreich!

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  • Hermann Dähler

    Vor 6 Jahren

    Seit dem Halogenverbot vom 1. September 2018 werde ich als Elektriker immer wieder von Kunden angefragt, ob Halogenlampen mit einem B15d Sockel auch in dieses Verbot fallen. Leider konnte mir darauf niemand eine schlüssige Antwort geben. Die Grossisten haben diese Lampen auch nicht mehr an Lager, weshalb ich mir auch nicht sicher bin, was jetzt richtig ist. Können Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen? Vielen Dank Hermann Dähler

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      Stefan Gasser

      Vor 6 Jahren

      Sehr geehrter Herr Dähler
      Es werden ja keine Halogenlampen verboten, sondern Leuchtmittel der Effizienzklasse C und schlechter. Im Internet finde ich keine Halogen-Lampen mit B15d in der Effizienzklasse B. Also sind die Lampen im Handel nicht mehr zugelassen; der Abverkauf dauert noch bis Ende August 2019. Z.B. bei Conrad-Elektronik kann sie noch gekauft werden.
      Freundliche Grüsse
      Stefan Gasser

  • Ulrich Halscheidt

    Vor 6 Jahren

    Es ist gut, dass es diese Webseite mit den Alternativprodukten gibt. Aber leider gibt es im angegebenen Link ausgerechnet für die größten Energiefresser, die Lampen mit R7 Fassung keine Alternativen. Warum?

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  • Verena reichle

    Vor 6 Jahren

    Ich habe Lampen mit gu 10 Fassungen und festgestellt, dass led—Birnen sehr viel unangenehmer für die Augen sind, was sich deckt mit der Forschung welche halogenlicht als gesünder erkennt. Wirklich SEHR unangenehm, tut meinen augen weh.

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  • Thomas Vogler

    Vor 6 Jahren

    Ich möchte darauf hinweisen, dass viele (nicht alle) LED Lampen und deren Vorschaltgeräte im Vergleich zu Halogenlampen starke, störende Strahlung im RF (Radiofrequenzbereich) verursachen. Ich wünsche einen Vergleich der LED Lampen auch mit dem Kriterium des RF Spektrums. Ich stelle fest, dass infolge LED Lampen im KW bis VHF Bereich ein Störnebel entsteht, der diese Bänder zum Teil unbrauchbar macht. Oft wird auch der DAB+ Empfang beeinträchtigt.
    Was sind die Normen? Wie wird das Einhalten gesichert?

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  • Schäuble

    Vor 5 Jahren

    Ich Suche einen Ersatz für eine klare Halogenlampe mit E14 Gewinde mit ca. 45 Watt die auch noch dimbar sein muss. Leider nichts derartiges gefunden. Eine weitere unüberlegte EU Richtlinie, die die Schweiz ungesehen übernimmt.

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  • Erich Rieder

    Vor 4 Jahren

    Alles schön und gut. Nur viele LED haben ein riesen Makel (weil gespart wird) sie erzeugen Störungen im HF Bereich. Jeder Funkamateur kann ein Lied davon singen.
    Wenn die CEC/FCC Regeln einzuhalten wären müssten meiner Erfahrung zufolge 50% der LED sofort verschrottet werden.
    Dasselbe bei vielen Steckernetzteilen für Smartphones sowie Netzteile für Laptops und Geräte der Unterhaltungselektronik.
    Das Gesetz mit Grenzwerten ist da, nur befolgen tuns wenige.
    Schade.

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  • Marcus

    Vor 3 Jahren

    Frage: Wie steht es um Terrarienlampen?
    Hier profitiert man ja gerade von der hohen Wärmeausbeute der Halogen Lampen.
    Die Gu5.3 und Gu4 Halogenspots für Terrarien werden wohl tatsächlich bereits nicht mehr produziert.
    Werden die gerichtet-abstrahlenden e27 Halogen Spots für den spezifischen Terrarien Einsatz ebenfalls verboten?

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    • Stefan Gasser

      Vor 3 Jahren

      In der Tat werden fast alle Halogenlampen mit der neuen Energieverordnung aus dem Verkehr genommen. Auch für Anwendungen in elektrisch beheizten Räumen gibt es keine Lampen mehr im Angebot. In der EU-Richtlinie (Download unter http://www.eur-lex.europa.eu -> suchen 2019/20) ist zwar eine ganze Liste von Ausnahmen aufgeführt; Halogenlampen für Terrarien, Backöfen oder Saunen sind dort aber nicht aufgeführt.

  • Markus Dürst

    Vor 3 Jahren

    Leider halten die LED Lampen niemals 10 bis 20 Jahre, sondern oft weniger lang als Glüh- oder Halogenlampen. Und zwar auch teure Markenprodukte. Meistens streikt die Elektronik (in den Sockeln).
    Man kann es auch an den Verkaufszahlen sehen. Es werden nicht weniger LED-Leuchtmittel verkauft als früher Glüh- oder Halogenlampen.

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      Thomas Elmiger

      Vor 3 Jahren

      Stefan Gasser schrieb uns zum Thema Haltbarkeit: «In der Praxis leben Retrofit-LED-Lampen (Retrofit-LED = LED-Lampen mit Sockeln von herkömmlichen Lampen, also z.B. E27-Schraubgewinde) oft deutlich weniger lang als angegeben. Bei qualitativ guten LED-Leuchten mit fest verbauten LEDs werden die hohen Lebensdauern aber erreicht. Ich selber habe in meiner Firma und zuhause duzende LED-Produkte (z.T. seit 10 Jahren) und keine einzige LED-Leuchte ist bisher ausgestiegen.
      Das häufige Schalten durch Präsenzmelder kann die Lebensdauer verkürzen – aber auch hier gilt: Leuchten mit hochwertigen Betriebsgräten sind schaltfest. Ein hochwertiges Betriebsgerät braucht etwas Platz; dieser fehlt in Retrofitlampen meistens.»

  • Jürg Roth

    Vor 3 Jahren

    Doch, die Konsumenten erleiden einen Nachteil: LED-Lampen haben einen schlechteren Farbwiedergabewert als Halogen und sie werden beim Dimmen nicht rötlich. Das Resultat: ein hässliches, unnatürliches, stresserzeugendes Licht.

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  • Walter

    Vor 2 Jahren

    Ich habe eine hochwertige stehlampe mit halogen
    Das verbotsdatum habe ich nicht mitgekriegt. Die fole wird sein dass ich die dimmbare halogenlampe I’m wert von 500 € werde entsorgen muessen. Al’s ersatz fuer eine g9 lampe hatte ich eine led ersatzlampe gekauft, dienach dem einsetzen sofort kaputt war. nicht alles ist sinnvoll was aus bruessel kommt. das gluehlampenverbot solle energie sparen, aber die moderne waermepumpenheizung muss I’m winter haeufig das heizwasser direkt beheizen. das sollte durch das gluehlampenverbot verhindert werden. Einfach toll.

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 2 Jahren

      Das ist natürlich ärgerlich, wenn man Leuchten entsorgen muss, weil sie mit der neuen Technologie nicht mehr funktionieren. – Gerade mit einer dimmbaren Halogen-Leuchte ist das einem Kollegen bei uns im Team auch passiert, dass der potenzielle Ersatz kaputt ging. Doppelt ärgerlich. Andererseits spart man über die Jahre halt doch enorm viel Strom dank LED-Lampen, was dann gesamthaft hilft, dass den Wärmepumpen nicht der Schnauf ausgeht. Der Kollege hat sich dann einen LED-Streifen an die Decke montiert, was weniger als einen Fünftel des Strombedarfs der alten Leuchte hat (45 statt 240 Watt) und toll aussieht.
      Mehr dazu hier: https://www.enex.me/blog/leben/was-sind-led-streifen-led-stripes

  • Thomas Schibli

    Vor 2 Jahren

    und jetzt werden viele Erfinder daran arbeiten, die Lebensdauer von LED-Lampen zu verkürzen, sonst wird nicht nur Strom, sondern auch Material gespart.

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 2 Jahren

      Danke für den (ironischen?) Kommentar – Sie sind mit dieser Befürchtung nicht allein und ich habe auch Stefan Gasser schon darauf angesprochen. Es gibt halt beides: Billigprodukte mit beschränkter Haltbarkeit und Qualitätslampen, welche eine sehr lange Lebensdauer haben.

      Produktentwicklern pauschal zu unterstellen, sie würden aktiv Materialverschwendung fördern und so quasi eine Branche unter Generalverdacht zu stellen, finden wir aber nicht angemessen.

  • Bianca Kretschmer

    Vor 2 Jahren

    Was die Haltbarkeit der Halogen Birnen angeht muß ich euch widersprechen. Meine 3 E14 Birnen in der Lampe vom Deckenventilator haben jetzt 11 Jahre gehalten und meine 50W Stiftbirne meiner Bastellampe sorgar 20 Jahre. Beide Birnenformen sind jeden Tag im Einsatz. Leider hat von den Politikern niemand an die gedacht die das LED Licht nicht vertragen wie ich. Eine LED strahlt in einer anderen Wellenllänge als die Halogenbirne. Die Wellenlänge der LED liegt im blauen Bereich und die der Halogen im roten was auch wissenschaftlich bewiesen wurde. Ich gehör zu denen die Augenprobleme bei LEDs bekommt die sich auch durch Schmerzen in den Augen äußern wegen der Wellenlänge was auch augenärztlich bescheinigt wurde. Ich muß jetzt gucken wo ich noch Halogenbirnen herbekomm🤬🤬🤬🤬🤬

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  • Aron Lehmann

    Vor 2 Jahren

    Bis zu welchem Datum ist der Vermieter in der Pflicht die Beleuchtung anzupassen!

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 2 Jahren

      Eine Verpflichtung gibt es nicht. Die vorhandenen Lampen dürfen weiter verwendet werden, solange sie funktionieren. Sprechen Sie Ihren Vermieter aber gerne darauf an, dass der Ersatz frühzeitig geplant werden sollte und dass es eine Möglichkeit ist, Strom zu sparen.

  • Eichholzer

    Vor 2 Jahren

    Guten Tag ich besitze noch mehrere Leuchten für Schienensystem die mit Trafo dimmbar sind und mit HCI Leuchtmittel 35W bestückt sind. Darf ich diese privat noch verkaufen oder überhaupt gebrauchen ? – besten Dank

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 2 Jahren

      Wir sind keine Juristen, aber die entsprechende Verordnung scheint uns klar: Sie regelt das erstmalige Inverkehrbringen und das gewerbsmässige Überlassen von serienmässig hergestellten Produkten (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/765/de). Den privaten Verkauf oder die weitere Verwendung bereits gekaufter Produkte betrifft dies nicht – Sie können mit Ihren kleinen Stromfressern also machen, was Sie wollen. 😉

  • Samuel

    Vor 1 Jahr

    LEDs sind leider keine ernsthafte Alternative, «Konsumenten werden somit keine Nachteile durch das Halogenlampenverbot erfahren, im Gegenteil» stimmt nun wirklich nicht:

    Halogen-Licht finde ich deutlich angenehmer, da es ein deutlich besseres Spektrum hat. LEDs mit gutem Farbwiedergabewert gibt es zwar, aber die sind sauteuer und müssen importiert werden.

    Der ganze Billigkram den es im Laden zu kaufen gibt ist da keine ernstzunehmende Alternative. Neben der unangenehm Farbe flimmert das Zeug dass es Kopfweh gibt, pfeift und summt und hält erst noch viel weniger lang weil die Elektronik mies ist.

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    Ulf

    Vor 1 Jahr

    Habe für alles Vorräte. Die reichen bis zum Lebensende. Keine Lust auf schales Licht aus dem Kühlregal.

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    • Ulrich Engmann

      Vor 1 Jahr

      Hallo, ich such vergeblich Ersatz für Halogen-Stab 200W/230V für meine Tochter und mich.
      Können Sie mir insgesamt 5 Lampen abtreten?

  • Joachim

    Vor 1 Jahr

    Hallo! Darf man HQI Leuchtmittel mit E40 Schraubgewinde noch verkaufen(Restbestand)

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  • Hans Neumayer

    Vor 10 Monaten

    Die Lebensdauer von Einschraub- LED-Lampen mit Sockel E27 ist furchtbar. Egal ob Marken (es gibt eh nur zwei- die mit O und die mit P…) oder No-Nameprodukte. 2-3 Jahre. Ich habe schon mehrere Lampen zerlegt- Die Elektronikschaltung ist mit Treiber-ICS – Die Filamente brennen durch (Serielle und Parallelschaltung von LED-s), die lampe versagt, der Kunde wird verarscht, die Umwelt wird mehr geschädigt als mit Glühbirnen, und die Hersteller reiben sich die hände, weil der Umsatz «optimiert wurde.
    Auch Komplettlampen mit 7xSeriell /5 x Paralle und einer einzigen Stromquelle- werden vertrieben. Der Tod ist vorprogrammiert. Ich rede hier von 150€ Deckenlampen.
    Die Politik ist dringendst angehalten, die Firmen in die Pflicht zu nehmen, Seriennummern zu vergeben und bei vorzeitigem Tod des Leuchtmittels – auch ohne Rechnung, nur mit einschicken des Leuchtmittels- Anstandslos Ersatz zu bekommen. Dann wird sich dieser Spuk schnell aufhören.

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 10 Monaten

      Ein Artikel im Beobachter [1] erklärt, die angegebene Lebensdauer gelte nur für die Leuchtdioden, nicht aber für die Elektronik, die für den Betrieb notwendig ist.

      Sogenannte LED-Treiber haben die Aufgabe, den konstanten Strom zu erzeugen, der die LEDs zum Leuchten bringt. Diese Treiber bestehen aus diversen Bauteilen wie Widerständen, Dioden und Kondensatoren.

      Der Beobachter hat als Experten Peter Jacob befragt, bis 2021 Leiter des Zentrums für Elektronik und Zuverlässigkeit an der Empa. Sein Fazit: «Die in den Leuchtmitteln ver­bauten Kondensatoren sind hauptverantwortlich für die frühzeitigen Ausfälle.» Insbesondere Retrofit-Leuchtmittel müssen auf miniaturisierte Elektronik zurückgreifen, um alles im kleinen Sockel unterzubringen. Aber auch in anderen Produkten, die auf günstige Herstellkosten optimiert wurden, läuft die Elektronik ständig am Limit.

      Um die Filamente zu schonen, könnte man mit dimmbaren Leuchtmitteln eine Überdimensionierung vorsehen und die Leuchte dann stets nur mit reduzierter Leistung laufen lassen.

      Was auf jeden Fall empfehlenswert ist: Quittung aufbewahren und auf Garantie bestehen. Die Herstellergarantie geht oft über das gesetzliche Minimum hinaus und Händler oder Importeure sind auch oft kulant.

      Warum die Hersteller selber nicht ihre Produkte durch aufwändige Tests verteuern, ist im Beobachter-Beitrag ebenfalls plausibel erklärt: Bis die Tests fertig wären, wird die Lampe womöglich schon wieder anders hergestellt.

      [1] https://www.beobachter.ch/konsum/wie-lange-leuchten-sie-tatsachlich-560710

  • Wolfgang

    Vor 10 Monaten

    Willkommen in der Märchenstunde….
    Etliche LEDs haben nicht einmal das erste Jahr überlebt!
    Falls das Dimmen nicht funktioniert, muss die Lampe nicht selten komplett neu gekauft werden. Und der Fachhandel weiß häufig nicht richtig Bescheid.
    Hat man gleich LEDs gekauft, steht nicht selten in der Anleitung: Die Leuchtmittel können nicht ersetzt, oder getauscht werden….
    Ein teures Trauerspiel!

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    • Thomas Elmiger
      Thomas Elmiger

      Thomas Elmiger

      Vor 10 Monaten

      Solche Kritik kommt immer wieder, siehe oben. Ansonsten gilt: In den ersten zwei Jahren haben Sie noch Garantie – Quittung aufbewahren und darauf bestehen. Die Herstellergarantie geht häufig über das gesetzliche Minimum hinaus und Händler oder Importeure sind auch oft kulant.